Hallo Ihr Lieben,
eine Frage :
Meine Liebste und ich übernehmen in Kürze ein Haus in dem sich ein großer offener Kamin, sowie ein Ofen Typ Franklin in zwei gegenüberliegenden Räumen einen Kamin - sprich Abzug nach oben - teilen.
Jetzt hörte ich dass die Verwendung von zwei offenen Öfen ( Bauart 2 ) an nur einem Abzug nicht statthaft wäre, sprich die momentan dort vorgefundene Zusammenstellung so nicht rechtens sei. Wir trugen uns nun mit dem Gedanken den Kamin durch Einsatz einer Heizkassette zum Ofen Bauart 1 zu " tunen " und den Franklin ebenfalls gegen einen geschlossenen Kaminofen auszutauschen. Wenn es es sich bei dem Haus um Eigentum handeln würde, wäre dies wohl auch schon in Angriff genommen - das einzige was uns momentan aber noch davon abhält ist diese Investition von rund 3.000 EUR in ein angemietetes Haus.
Eine gebrauchte und somit günstigere Heizkassette dürfte auch schwerlichst aufzutreiben sein, da die Maße des offenen Kamines mit 71 cm Höhe bei nur 58 cm Breite alles andere alltäglich sind.
Frage ist nun ob Ihr hier noch Alternativen seht, sprich was man wie anders machen könnte.
Könnte man den großen offenen Kamin zb. durch vorsetzen einer maßgeschneiderten selbtschliessenden Tür zur "Quasi-Bauart-1" verhelfen, oder wäre es ggf. schon ausreichend den Franklin gegen einen Bauart-1 Kaminofen zu tauschen ? Dann wäre zumindest ein Ofen Bauart 1 😉
Wie streng ist den überhaupt tatsächlich die Einhaltung dieser Vorschriften zu nehmen - sprich was würde passieren wenn man einfach beide Öfen wie dort vorgefunden nutzt ohne irgendetwas zu ändern ?
Könnte dies im Falle eines Falles ( Brand ) versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen ?
Freue mich von Euch zu hören
Grüße
Der Jetflieger
Die Versicherung wird das mit Sichreheit prüfen ob das den Brand gefördert oder ausgelöst hat.
Sollte das dann so sein, wird sie höchstwahrscheinlich auch von einer Zahlung absehen.
Das nächste, und auch grössere Problem seheichdarin, das aus einem, zur Zeit ungenutzten, Kamin unbemerkt Rauchgase, Kohlenmonoxyd,
austreten könnte. Und das sorgt dann bei ausreichender "Einwirkzeit" auf den Menschlichen Körber für einen "sehr dauerhaften Schlaf".
Und man braucht garnicht so viel davon um diesen "Schlaf" zu erreichen. Dann nützt Euch das Hasu auch nicht mehr, egal ob Eigentum oder Miete.
Fragt doch einfach mal den Schornsteinfeger, der kommt doch auch zum Kehren des Schornsteines ob er das so genehmigt hat.
Und wenn nicht, würde ich den Vermieter darauf anschreiben das er ja ein Haus mit nicht so nicht zugelassenen Brennstellen vermietet.
Vielleicht könnt Ihr Euch dann ja den Umbau auf 2 Öfen der Bauart 1 mit dem Vermieter teilen.
Oder hat der Schornstrein 2 Züge nebeneinander? Schaut doch mal im Keller nach der Anzahl der Sottklappen.
Dann hängt viellecht doch jeder Kamin an einem Zug.
Der MiB sollte das aber am einfachsten beantworten können. Wenn er es nicht genehmigt hat, legt er die Anlage dann zwar still, das ist der Gesundheit zuliebe aber auch richtig so.
Danke Sönke für Deinen Hinweis.
Gestern Abend haben wir den großen Kamin dann mal angeschmissen und Umengen an Holz in den Apparat geworfen.... rein vom optischen her fühlte man sich 500 Jahre zurückversetzt in eine alte Burg, das war echt schon klasse.... aber :
Was die Heizeffizienz angeht, würde ich dem ganzen eine klare Null attestieren. Zwar verbrannte man sich einen Meter vor dem Kamin das Gesicht, zwei Meter davor war es von vorn echt angenehm, am Rücken fror man aber schon fast.... und : Der Raum hat sich trotz Unmengen an Holz nicht einen Hauch erwähnt.... mein Mädel brachte es auf den Punkt...." ein reines Spaßfeuer und sonst nix "....
Jetzt mal ein paar Fragen :
1. ) Wir haben in einem anderen Objekt derzeit einen Kaminofen mit 6 kw Heizleistung im Betrieb, der mit einem Bruchteil des Holzes von gestern Abend 50 QM Wohnfläche bestens heizt.
Wenn wir nun eine Kamin/heizkassette kaufen würden, können wir dann die für diese Kassette angegebene Heizleistung 1 zu 1 mit der unseres Kaminofens vergleichen ?
Sprich wenn wir eine Kamin/heizkassette mit 6 kw einsetzen würden dies dann von der Wärmeumwälzung her exakt das gleiche ist als wenn wir an dieser Stelle unseren Ofen aufstellen würden - also mit der gleichen Raumluftumwälzung ?
2. ) Ein Anbieter dieser Kassetten schrieb in seinem Angebot " 4,5 kW nominal 14kW " - wie ist dies zu verstehen ? Weshalb ergibt ein Wert gerade mal ein drittel des anderen ? Welches ist der tatsächliche Heizwert ?
Freue mich auf Antworten.
Grüße
Der Jetflieger
zu 1.
kannst du nicht vergleichen, ein Kaminofen ist immer effektiver
zu 2.
Wahrscheinlich von der Größe abhängig, oder es könnte sich um die feuerungstechnische Leistung handeln...
Zu 2 werde ich mal den Anbieter anschreiben - vielleicht wissen die etwas..
Noch etwas zum posting von Sönke :
Das Haus hat keinen Keller, und ist zweigeschossig - oben auf dem Dachboden habe ich geschaut und dort gesehen dass der Schornstein nur eine Klappe hat, hinter der sich ein ca. 20 X 25 cm großer Abzug befindet.
Was mich wundert : Der Gesamte gemauerte Schonstein hat eine Größe von 75 X 60 cm - und es fällt mir schwer zu glauben dass jemand eine dermaßen großen Schornstein baut der locker groß genug für vier Abzüge wäre um dann nur einen einzubauen.
Kann das sein ? Ich bin schon am überlegen mal auf´s Dach zu steigen und von oben einen Blick reinzuwerfen...
Was meint Ihr ?
Der Schornstein/Zug muss am unteren Ende auch eine Klappe o. Ä. haben um den Russ nachdem Kehren entnehmen zu können.
Der fällt ja nach unten und kann nicht drinbleiben, irgendwann wäre der Schornstein ja voll.
Und in der Regel hat jeder Zug im Schornstein eine eigene Entnahmeklappe.
Aber wenn Du vom Dach schaust wirst Du es auch sehen wieviele Züge er hat, ausser es sind mal welche abgedeckt worden, weil sie nicht gebraucht wurden.
Und der Zuständige Schornsteinfeger sollte es auch beantworten können, der hat ja die Öfen abgenommen, sollte er jedenfalls.
Die Erforderlichkeit einer Klappe am unteren Ende des Schornsteines leuchtet mir ein, ich konnte aber beim besten Willen keine entdecken.
Jetzt Montag habe ich nochmals Termin mit dem zuständigen Schornsteinfeger in dem Objekt und werde den dann darauf nochmals ansprechen.
" Nochmals " habe ich diesen Vor-Ort-Termin aber aus einem ganz anderen Grund :
Vor ein paar Wochen sagte mir besagter Schornsteinfeger ganz klar, wenn ich eine Kaminkassette Bauart 1 und einen Kaminofen Bauart 1 verwende kann ich beide an diesem einen Schornstein betreiben.
Heute habe ich diesen nochmals angerufen, da heute vormittag ein Anbieter einer Kaminkassette da war, da sagt mir besagte Schornsteinfeger nun zu meiner totalen Verwunderung dass dies NICHT möglich sei - ich dachte ich fall vom Glauben ab, muss aber dazusagen dass ich den Mann bei einer Feier in der Nachbarschaft erreichte und dieser meiner Meinung nach schon mächtig tief in´s Glas geschaut hatte.. 😉
Ich schlug daher einen neuen Termin vor Ort vor.
Meine Frage nun an die lieben Forumskollegen hier :
Kann es irgend welche berechtigten Gründe geben den gleichzeitigen Einsatz einer Kaminkassette Bauart 1 und eines kleinen Kaminofens Bauart 1 an nur einem Schornstein zu untersagen ? Nach allem was ich bisher hier zu lesen bekam müsste dies doch in Ordnung sein.
Infos wäre nett
Danke und Grüße
Jetflieger
Für solche Fragen gibt es das Schornsteinfegerforum, da werden Sie geholfen (aller Wahrscheinlichkeit nach).