Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand einen Rat für mich, wir sind mittlerweile etwas verzweifelt. Wir haben einen Kaminofen von Schmid Kamina. Die Brennkammer ist recht groß, die Leistung 9kw, um den kompletten Wohnbereich zu heizen. Zudem wurden Speichersteine verbaut, um die Wärme möglichst lange zu halten. Das Ganze sieht also aus, wie ein "richtiger" Kamin.
Nun verrußen die Scheiben der Brennkammer sehr schnell, was uns schon immer stutzig gemacht hat. Zunächst hieß es, das sei normal. Wir vermuteten, dass wir etwas falsch machen, das Holz nicht ganz trocken war o.ä. Mittlerweile ist aber klar, dass der Zug des Schornsteins zu hoch ist. Die Firma, die den Ofen eingebaut hat, beruft sich darauf, dass es nur gesetzlich vorgeschrieben sei, zu messen, ob der Zug hoch genug ist, nicht aber ob er für die Brennkammer zu hoch ist.
Trotzdem hat sie uns nun angeboten, eine Zugminderung einzubauen, also eine Nebenluftzufuhr am Rohr oberhalb der Brennkammer. Das hat laut unserem Schornsteinfeger aber die Folge, dass die warme Luft, im Inneren des umbauten Kaminraums, in das Rohr gezogen und nach außen geblasen wird. Heißt also, wir verlieren Wärme.
Ein anderer Kaminbauer kam auf die Idee, unten im Keller eine solche Vorrichtung einzubauen, was uns eigentlich sinnvoller erscheint. Wenn man unten die Reinigungs-Klappe offen lässt, ist das Flammenbild oben viel ruhiger und der Kamin heizt besser. Hier sagt aber der Schornsteinfeger, dass das aus Brandschutzgründen nicht zulässig sei Eine entsprechende Vorrichtung müsse auf dem gleichen Geschoss sein, wie der Kamin.
Also sieht es für uns uns im Moment so aus, dass wir eine optimale Lösung nur erzielen könnten, indem wir alles wieder aufreißen lassen und das Rohr im Kamin entsprechend verkleinert wird oder hat hier vielleicht noch irgendjemand eine Idee, wie man das Problem lösen könnte? Ach ja, eine Drosselklappe haben wir, die hilft aber leider auch nicht wirklich.
Mich ärgert es kolossal. Wir haben damals rund 15T Euro für die komplette Anlage bezahlt, und die Firma hielt es offenbar nicht für nötig, zu messen, ob Kamin und Schornstein optimal miteinander funktionieren und der Bezirksschornsteinfeger hat damals auch nichts in die Richtung gesagt.
Wäre für jeden Tipp dankbar!
Vielen Dank und liebe Grüße
Guten Tag
1.
Sie sollten unbedingt schriftlich den Sachmangel nach § 434 und 437 BGB gegenüber der Firma die alles eingebaut hat geltend machen.-
Wann haben Sie den Ofen und Schornstein gekauft und wann wurde er eingebaut? Wurde eine Bauabnahme vorgenommen?
Wie lange ist die Sachmängelhaftung? Siehe dazu den Vertrag. Kann 2 Jahre aber auch 5 Jahre sein.
2.
Sie sollten unbedingt auf eine Schornsteinberechnung nach DIN-EN 13384 durch die Firma die alles eingebaut hat, bestehen.
3
Einen Zugbegrenzer kann man einbauen und auch im Keller, da wo der Schornstein anfängt . Da ist die Aussage des Schornsteinfeger juristisch und technisch falsch.
MfG Dieter Klaucke
Hallo Herr Klaucke,
vielen Dank für die Rückmeldung und Ihre Einschätzung. Der Schornsteinfeger beruft sich auf die DIN V 18160-1 in der steht „Nebenluftvorrichtungen dürfen nur im Aufstellraum der Feuerstätte oder in angrenzenden, mit dem Aufstellraum im Verbrennungsluftverbund stehenden Räumen angeordnet werden.“ Das wäre beim Kellerraum unter dem Wohnzimmer ja nicht der Fall oder? Der Kaminbauer sagt auch, dass andere Schornsteinfeger „sich da nicht querstellen“ würden, aber was können wir tun, wenn unserer es nunmal leider macht? Haben Sie noch eine Idee, worauf wir uns rechtlich beziehen können?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ein Zugbegrenzer ist technisch und juristisch eine Nebenluftvorrichtung
Wenn ein Zugbegrenzer eine bauaufsichtliche Zulassung hat, darf er auch eingebaut werden.
Das steht alles in der DIN-V 18160
Ihr Schornsteinfeger soll doch mal fundiert juristisch erklären warum er der Meinung ist das der nicht eingebaut werden kann. Begründung muß erfolgen mit Nennung der Normen und der §§.
Fragen Sie auch nach beim Bundesverband des Schornesteinfegerhandwerks. www.schornsteinfeger.de
Das IST aber nunmal in der DIN 4795 und DIN 18 160 SO geregelt: Zugbegrenzer NUR im Aufstellraum bzw Raumluftverbund. Das hat ja unter anderm auch physikalische Gründe und Gesetzmäßigkeiten. Ob man da nun eine Ausnahme machen soll...mit welcher Begründung?
Dass ein Zugbegrenzer/SELBSTTÄTIGE Nebenluftvorrichtung die technisch richtige Lösung ist, ist zweifellos der Fall. Daher arbeiten beteiligte Firmen () ja auch an passenden Lösungen.
Die Installation innerhalb der Feuerstätte, also der Warmluftkammer ist zwar sehr diskret aber hat natürlich den totalen Wärmeverlust zur Folge, das ist nicht praktikabel.
Ich hatte ein solches Problem genau auch so. Dort war aber zum Glück ein einwandiger Schornstein und die Nebenluftvorrichtung (K+W Z 180) wurde dann im Aufstellraum (Wohn-Esszimmer-Küche) in Fußbodennähe diskret hinter dem Holzkorb installiert. Wird die Feuerstätte nicht benutzt wird der Zugbegrenzer dicht verschlossen und es gibt keine Abluft-Verluste. So ein Schornstein ist halt keine Raketen-Wissenschaft die man aufs Komma rechnerisch fixieren kann, dazu sind die Rahmenbedingungen viel zu chaotisch und extrem schwankend und ein Schornstein nunmal nicht variabel immerwieder anpassbar.