Wenn Holz zugelasse...
 
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Wenn Holz zugelassen auch Braunkohlebriketts zugelassen ?

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Hallo zusammen
ich interessiere mich für ein Kaminofen von La Nordica .
Ich habe mal die Betriebsanleitung runter geladen und habe nichts über Braunkohlebriketts gefunden .
Da stand auch nichts davon das sie nicht Erlaubt sind wie z.B Lackierte teile oder Abfall.
Da Steht zugelassener Stoff Holz.

Kann man da auch Braunkohlebriketts zuheizten so das man etwas Briketts zum Holz reinlegt ?
Der Brennraum ist ausgekleidet mit Gussplatten.
Kann es sein das sie wegen kostengründen nicht geprüft worden sind für Braunkohlebriketts oder sind sie nicht zugelassen weil es dem Kaminofen beschädigt?

Bedanke mich für eure Teilnahme.
MFG
Nihat

 
Veröffentlicht : 07/01/2010 6:42 pm
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Hallo Nihat
Ich habe seit vier Monaten einen La Nordica, heize jeden Tag 5-6 Stunden, und bin extrem zufrieden.
Dazu trägt auch der bestens funktionierende Aschenrost mit Schublade bei. Allerdings ist der Gussrost meines Erachtens für Kohlebriquetts nicht geeignet.
Wie schon an einem andern Ort hier im Forum von einem Fachmann geschrieben steht, geben die Kohlebriquetts auch sehr viel Hitze nach unten ab. Ich kann mir also vorstellen, dass das nicht gut ist.
Aber wenn Du mich fragst, es käme mir nie in den Sinn meine hübsche, rot gekachelte La Nordica Rosella al Forno mit Kohlebriquetts zu füttern. Das ist doch ein Holzofen. Kohlebriquetts in einem Holzofen kommt mir vor, wie ein Parkplatz in einer Kirche.

Gruss

Backsepp

PS: Auch das Backen funktioniert übrigens hervorragend mit meiner Rosella.

 
Veröffentlicht : 07/01/2010 9:59 pm
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Hallo Backsepp
ich meinte es so das ich erst Holz drauf setzte und jedesmal für den Abend 1-2 Kohlebriketts auf dem Holz drauf damit ich morgens noch Glut für das Anmachen habe.

Weis jemand wo ein Händler die Ofen von La Nordica anbietet IN Raum Köln ?
MFG
NIHAT

 
Veröffentlicht : 08/01/2010 9:45 am
(@retep)
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Schick doch mal eine Anfrage:
http://www.lanordica-extraflame.com/de/22/38/support/la-nordica-support.html

 
Veröffentlicht : 08/01/2010 12:03 pm
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Hallo Nihat,

ich habe nun mal die Gebrauchsanweisung von meiner La Nodica Rosella plus Forno hervor geholt. Zu den Brennstoffen steht da sehr klar: Die zulässigen Brennstoffe sind Brennholzscheite. Es dürfen ausschliesslich trockene Holzstücke verwendet werden.
Weiter steht: Unzulässig ist die Verbrennung von Kohleresten (also Briketts usw.), Schnitzeln, Spanplatten, feuchtes oder mit Lack behandeltes Holz, Kunststoffe. In diesem Fall verfällt die Garantie des Gerätes.

Das ist eigentlich unmissverständlich. Mit einer gesparten Zertifizierung haben diese Einschränkungen nichts zu tun. Der Aschenrost-Gussplatte ist nicht für den Kohleabbrand dimensioniert. Dafür funktioniert der Aschenrost einwandfrei.

Nebenbei stellt sich nun die Frage, ob melody, oder wie er sich sonst noch nennt, einfach dumm schwatzt, wenn er behauptet im Forum nebenan bekomme man fachlich die besseren Auskünfte. Die zwei Dir dort gegeben Ratschläge betreffend Brikettsabbrand würden Dir also höchsten dazu verhelfen, dass bei Brikketsgebrauch irgendwann mal der Aschenrost bricht. Melody verkehrt unter verschiedenen Namen. Etwas Gescheites, ausser grosskotzig, tendeziös Motzen, habe ich von ihm noch nicht gelesen.

Gruss

backsepp

 
Veröffentlicht : 09/01/2010 2:31 pm
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Beiträge: 1105
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Ich greife dieses Thema noch mal auf, weil bisher keine fundierten technischen und juristischen Informationen zum Thema geschrieben wurden.

Es gibt Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA wie Kaminöfen, Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze und Küchenherde die sind nur für Holz und Holzbriketts zugelassen. Zugelassen heißt sie wurden nur mit diesem Brennstoffen geprüft. Bezeichent man juristisch als Zeitbrandfeuerstätte für Holz und Holzbriketts. Kaminofen nach EN 13240 mit Flachfeuerung, Kamineinsätze nach EN 13229,Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung für Holz und Holzbriketts nach EN 13229. Küchenherde nach EN 12815. Dann gibt es Kaminöfen mit Füllfeuerung nach EN 13240 Dauerbrandöfen für auch für Braunkohlebriketts oder Steinkohle.

Und Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung nach EN 13229 als Dauerbrand für auch Braunkohlebriketts,Welche Brennstoffe verwendet werden dürfen und die ERFA eine Zulassung hat steht auf dem Typenschild und in der Betriebsanleitung. Die ERFA dürfen nur mit den zugelassenen Brennstoff betrieben werden. Falls der Hersteller oder Importeur oder Händler eine Garantie gibt kann die Garantie erlischen wenn nicht zugelassener Brennstoff verwendet wird. Viele Hersteller verbieten auch das Verbrennen von andern Hölzern als Scheitholz und Holzbriketts obwohl in Deutschland nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. § 3 auch lackiertes Holz , Sperrholz, Spannplatten , Faserplatten oder verleimtes Holz verwendet werden dürfen. Aber NUR wenn diese Hölzer keine halogenorganische Verbindungen oder Schwermetalle enthalten. Aber Vorsicht insbesondere altes Holz unbekannter Herkunft kann diese Stoffe enthalten oder sogar heute verbotene Holzschutzmittel die Lindan, Teeröl, DDT und PCP enthalten.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 08/09/2020 9:40 pm
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Beiträge: 12
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Natürlich kannst du das tun, am besten eignen sich aber noch immer normale Kohleöfen dafür. Du musst wissen, dass bei diesen Öfen die Luftzufuhr von unten kommt, und nicht von der Seite und oben, was für die Verbrennung von Braunkohle von Vorteil ist.Wie lange Holzkohlebriketts im Holzofen brennen, hängt von der Luftzufuhr,dem Zug im Kaminofen,der Größe des Feuerraumes und der vorhandenen Glut ab,der Ofentemperatur,wenn Du die beiden Briketts aufgibst.Ein einzelnes Brikett brennt schneller ab und glüht weniger lange als zwei.Mehr als zwei soll man nicht aufgeben,da sich berührende Kohlenstücke schwelen und stinkende Emissionen machen.Also mit sichtbaren Flammen,etwa 2 Stunden,die Restglut kann je nach Ofen noch einen Tag später im Rost liegen.Zum Dauerbetrieb sollte man nach zwei Stunden Holz und dann wieder Kohle nachlegen. Alles Gute dir!

 
Veröffentlicht : 17/09/2020 7:39 pm
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