Hallo,
seit kurzem sind wir stolze Besitzer eines Kaminofens. Am Abgas Rauchrohr habe ich eine Klappe installiert, womit man das Rohr zu ca. 70-80% schliessen kann. Frage:
ab wann kann man die Klappe schliessen? Sobald das Feuer richtig an ist, oder erst wenn nur noch Glut vorhanden ist? Hab da irgendwie schiss, sollte ich die klappe zu früh schliessen...
Ach ja, falls dies relevant ist...das Rauchrohr geht dann in den Schornstein, wo auch die Zentralheizung im Heizraum reingeht.
Grüße
OBI
kann mir da niemand eine Antwort drauf geben??
Hallo,
wenn ich das gleiche meine wie du, dann natürlich erst wenn du Glut hast.
Liebe Grüße
rolgal
OBI schrieb:
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> ... Ach ja, falls dies relevant ist...das Rauchrohr
> geht dann in den Schornstein, wo auch die
> Zentralheizung im Heizraum reingeht.....
>
>
Wie? Das mußt Du mal näher erklären.
Mir schwant Übles.
Hallo,
ich nehme mal an du hast einen mehrzügigen Schornstein und die Anlage wurde vom BSM abgenommen???? Wenn beides nein hast du eigentlich ein anderes Problem als deine Drosselklappe!!!!
Wenn beides ja, dann sag ich nur probieren! Du kannst nix falsch machen!
Ich heize meinen Ofen erst richtig auf Temp. (ist in der Regel wenn die Rußrückstände sich verflüchtigen) und dann reduziere ich, unter Beobachtung, Zu- wie Abluft.
Gruß Boris
Hallo,
nein, wir haben keinen mehrzügigen Schornstein. Das "alte" Innenrohr vom Schornstein wurde entfernt und durch ein Edelstahleinsatz mit grösserem Durchmesser getauscht, damit wir mit beidem (also Zentralheizung und Kaminofen) in den Schornstein dürfen.
Ist da was falsch gemacht worden?
Grüße
Daniel
Wenn eine Ausnahmegenehmigung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister erteilt wurde ist alles ok, ansonsten könnte es ein Problem geben, da eine Mischbelegung (fest und flüssige oder gasförmige Brennstoffe) erst einmal nicht zulässig ist, es sein der BSM erteilt die Ausnahmegenehmigung. Sollte die Zentralheizung einen Gebläsebrenner aufweisen ist eine Belegung mit einem Kaminofen eigentlich ebenfalls nicht zulässig.
Sollte der BSM die Ausnahmegenehmigung erteilt haben, hat er höchstwahrscheinlich auf die Rauchgasklappe bestanden. Diese muß dann Grundsätzlich geschlossen werden, wenn der Kaminofen nicht in Betrieb ist, damit keine Abgase der Zentralheizung durch den Ofen in den Raum gelangen können. Ist die Rauchgasklappe "nur" für die Regelung des Ofens gedacht muß ich Boris zustimmen - ausprobieren!
Ich hoffe das Beste!
Einen schönen Gruß
Andreas
Hi Daniel,
mal aus unserem Bundesland Hessen Baurecht zur Feuerungsverordnung, siehe §4 Abs.3.7
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/361_Baurecht/361-65-FeuerungsVO/Paragraphen/para4.htm
Ich denke das ist in ganz D so.
Hast du mit deinem Schorni darüber gesprochen bzw. ist der eingeweit?
Gruß Boris
Hi Boris,
wäre schön, aber leider hat jedes Bundesland eine eigene "Landes"-Bauordnung. In Bayern muß man z.B. einen schriftlichen Bauantrag für einen Edelstahlschornstein stellen, in NRW muß der Schornsteinfeger den Schornstein nach der Erstellung lediglich abnehmen.
Und jeder Bezirksschornsteinfegermeister hat tatsächlich die Möglichkeit eine Ausnahme-Genehmigung zu erteilen, insofern ist es (wie von Dir erwähnt) das wichtigste den BSM in die Planung von vorn herein einzubeziehen.
Gruß Andreas
Hi,
so, ein abschliessendes Wort zu meinem Thema...
der Kaminfeger war diese Woche hier und hat alles beanstandungslos abgenommen.
Ich weiss echt nicht, warum Ihr daran so gezweifelt habt?
Grüße
Daniel
Hi Daniel,
hast du nun eine Ausnahmegenemigung, wie von Andreas erwähnt oder nicht? Und wenn nicht, was hast du genau gemacht, daß das abgenommen wurde, könnte nähmlich auch bei mir im ersten Stock eine Alternative sein!!! Und wenn Ausnahmegenemigung, was sind dann die Vorraussetzungen???
Gruß Boris
Vielen Dank Daniel,
deine Antwort auf meine Fragen war bis dato echt hilfreich!
Gruß Boris
Hallo Boris,
sorry, ich habe seit meinem letzten Eintrag nicht mehr hier ins Forum geschaut. Dachte nicht dass jemand geantwortet hat, denn seither habe ich immer eine email Benachrichtigung erhalten.
Ich beantworte deine Fragen natürlich sehr gerne.
Eine Ausnahmegenehmigung brauchte ich nicht. Der Kaminbauer UND auch der Kaminfeger haben gesagt, wenn der alte Schamott- Einsatz aus dem Schornstein entfernt wird ( da dieser nur einen DM von 13cm hatte ) und durch einen CNS- Einsatz ( der ja durch die dünnere Wandung innen einen DM von 18 cm hat ) ersetzt wird, dürfen wir die Zentral- Ölheizung und den Kaminofen zusammen in den nun dickeren Schornstein ( innen 18cm ) einführen.
Ich hoffe sehr, Dir geholfen zu haben. Solltest du weitere Fragen haben, null Problemo, werde ab jetzt regelmässig hier reinschauen 🙂
Vielleicht ist es ja auch von Bundesland zu bundesland verschieden mit dieser Regel. Wir wohnen in BW.
Grüße
Daniel