Liebe Kaminofen-Gemeinde,
ich kann mein Problem leider erstmal nur oberflächlich schildern, da ich aktuell keinen Zugang zum Ofen habe und es verschiedene Theorien dazu gibt.
Es geht um einen sehr alten Ofen, der damals wahrscheinlich noch zum Kochen etc. benutzt worden ist.
Das Problem soll sein, dass die Abluft nicht richtig funktioniert, weil alles zu sehr verwinkelt ist. Ein Fachmann (womöglich ein Schornsteinfeger) war auch schon vor Ort.
Könnte es an dem Abluft-Kanal liegen und falls ja, kann man da etwas tun? Gerne auch durch einen Experten. Am Schornstein liegt es nicht.
Vielen Dank im Voraus!
DANN benötigen wir BILDER auf denen man die Abgasrohrführung erkennen kann.
Sehr wahrscheinlich wird das einfach nur entsprechend verschmutzt ein.
Aber wieso steht dieser alte Ofen überhaupt noch?? Seine Übergangsfrist nach BImSchV ist mit Sicherheit abgelaufen und er muss stillgelegt werden! Was ist die Hauptheizung dort?
Hallo schwarzmann
Wenn der Ofen VOR 1950 Typgeprüft wurde und VOR dem 22. März 2010 in Deutschland installiert wurde und vom Schornsteinfeger abgenommen wurde hat der Ofen Bestandsschutz nach § 26, Absatz 3 Satz 5. der BImSchV.
MfG Dieter Klaucke
sicherer-ofenkauf.de post_id=38545 time=1605439182 user_id=7229 wrote:
Hallo schwarzmann
Wenn der Ofen VOR 1950 Typgeprüft wurde und VOR dem 22. März 2010 in Deutschland installiert wurde und vom Schornsteinfeger abgenommen wurde hat der Ofen Bestandsschutz nach § 26, Absatz 3 Satz 5. der BImSchV.
MfG Dieter Klaucke
Nicht ganz korrekt formuliert. Wenn der Ofen vor 22.März 2010 an der Stelle ( in dieser Wohnung ) installiert wurde hat er Bestandschutz nach § 26. Abs. 3 Satz 5 der BImSchV
Interessiert hier aber im Moment keinen, da dies nicht die Frage war sondern Probleme vorliegen. Ansonsten , wie Schwarzmann geschrieben hat, bitte Bilder reinstellen. Vermute auch daß der Ofen und / oder das Ofenrohr stark verschmutzt ist.
Erst einmal Danke für die schnellen Antworten.
Ich werde mal gucken, ob ich ein paar Fotos zusammen bekomme.
Hallo schwarzmann
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Was schreibe ich ??? Dieter Klaucke
Wenn der Ofen VOR 1950 Typgeprüft wurde und VOR dem 22. März 2010 in Deutschland installiert wurde und vom Schornsteinfeger abgenommen wurde hat der Ofen Bestandsschutz nach § 26, Absatz 3 Satz 5. der BImSchV.
MfG Dieter Klaucke
Nicht ganz korrekt formuliert. Wenn der Ofen vor 22.März 2010 an der Stelle ( in dieser Wohnung ) installiert wurde hat er Bestandschutz nach § 26. Abs. 3 Satz 5 der BImSchV
ABER NUR DANN WENN ES EIN HISTORISCHER OFEN IST DER VOR DEM 01. Januar 1950 Typgeprüft wurde.
Dieter Klaucke
.
Bisher wissen wir aber nicht wann der Ofen Typgeprüft wurde. Und wenn man das nicht weiß dann gilt der § 26, Absatz 2,
Sollte man aber auch erwähnen. Oft kommen auch ellenlange Beiträge zu anderen Themen.
Es reicht nicht wenn er vor 1950 typgeprüft und irgendwo in Deutschland vor dem 22.03.2010 installiert wurde. Er müsste schon an der Stelle ( derzeitiger Aufstellort ) eingebaut gewesen sein.
Abgesehen davon kann es auch sein daß hier der § 26 Abs. 3 Satz 4 zutrifft, weil es sich um die einzige Möglichkeit zur Beheizung der Wohneinheit handelt.
Auch darauf sollte man schon hinweisen. 😉
Abgesehen davon hat Sie nicht Schwarzmann zitiert, sondern meine Wenigkeit Schloti. Ergo Herr Klaucke, verweise ich auf ihr eigenes Zitat: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Willst du den den Ofen kaufen oder nur für jemand anderen reparieren?
Meine Problemlösung wäre recht einfach: Es gibt schöne Kaminöfen im Retro-Look. Da stellt sich auch das Thema brandschutz-konform nicht.