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Unsicheres Kaminsystem in KfW55 Haus / Funktionsweise LEDA LUC2

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Hallo liebe Forumsgemeinde,

Ich verzweifle weiterhin an meinem Kaminofen, da ich mir nicht sicher bin, ob das System sicher ist (Stichwort CO-Vergiftung) und ordnungsgemäß funktioniert. Darueberhinaus weiß ich bis heute nicht, was essenzielle Funktionsweisen im Kaminbetrieb bedeuten, da sich die Unternehmen bisweilen entweder widersprechen oder nur sehr vage Angaben machen.

Zur Ausgangslage:

Wir betreiben einen sog. Romotop HEAT R 2G S70.44.33.13 mit gebogener Glasscheibe an einem Schiedelschornstein, ueber welchen sich der Kamin auch die Frischluft zieht. Der Kamin selbst ist laut Monteur raumluftabhängig und laut Hersteller nicht DIBt zertifiziert.

Wir wohnen in einem KfW55 Haus und betreiben eine PLUGGIT Be- und Entlueftungsanlage, die laut offiziellem Anschreiben nur “unter Einhaltung des maximal zulässigen Unterdrucks von 8 Pa im Aufstellungsraum gegenueber der Umgebung” in Verbindung mit einem Kamin betrieben werden darf. Diese Anlage ist auch an einen vorkonfigurierten LEDA LUC2 Druckwächter angeschlossen, mit Unterdruckmesser und Temperaturfühler im Abgasrohr (installiert durch Kaminbauer). Die Anlage wurde vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen.

Trotz der Abnahme, die ja nur in der Theorie stattfand, weiß ich nicht, was genau der Unterdruckwächter da misst und ob unser Kamin überhaupt verbaut sein sollte.

1. Im Netz steht oft, dass ausschliesslich raumluftunabhaengige und DIBt zertifizierte Kaminoefen in Verbindung mit einer Lueftungsanlage verbaut werden duerfen, Druckwaechter hin- oder her. Gibt es dazu einen Gesetzesentschluss? Wenn ja, wieso wurde der Kamin dann ueberhaupt abgenommen?

2. Der LEDA LUC2 misst den Unterdruck und schaltet bei allem unter 4 Pa die Lueftung aus, was immer sehr aergerlich ist, da der Kamin kalt bei 0 Pa steht und die Lueftung mit einhergehendem Alarm jedesmal abgeschaltet wird bis der Unterdruck die 4 Pa ueberschreitet. Irgendwann ist der Kamin dann bei 11 bis 15 Pa, je nach Heizlast. Daraus ergeben sich mir folgende Unklarheiten:

a) Bis der Kamin die 4 Pa ueberschreitet wuerde die Lueftung, wenn sie nicht ausgeschaltet wird, CO in den Raum ziehen?

b) In welchem Verhaeltnis stehen die 4 Pa zu den max. zulaessigen 8 Pa der Lueftungsanlage und dem eigentlichen Endwert von 11 bis 15 Pa im Kamin? Ich verstehe das mathematisch/logisch einfach nicht. Muesste der Druckwaechter nicht bis 8 Pa Alarm schlagen? Wenn laut Lueftung nur max. 8 Pa zulaessig sind, wieso sind dann 11 bis 15 Pa in Ordnung?

c) Nun zur schwierigsten Frage: Der Hersteller des Kamins, Romotop, hat mir geschrieben, dass deren Kamine in keinem Markt (inkl. DIBt) auf Durchlaessigkeit geprueft sind und Durchlaessigkeitswerte der Oeffentlichkeit nicht mitgeteilt werden. Wie bitte? Was will den Der LEDA LUC2 messen, wenn er nicht mal weiss, ob die Vorkonfiguration von 4 Pa reicht? Vielleicht ist der Kamin ja nur bis 2 Pa oder 3 Pa dicht oder ein anderer Wert (ich weiss wie gesagt nicht wie ich das genau berechnen muss).

Unterm Strich geht es mir eigentlich nur darum, dass ich und meine Familie nicht ersticken und ich kein illegalles Produkt in meinem neuen Haus stehen habe. Alle involvierten Gewerke haben das sicher nicht zum ersten Mal gemacht und jedes Gewerk, vom Kaminbauer bis zum Schornsteinhersteller wussten, dass es ein KfW55 Haus mit Lueftungsanlage ist.

Über jede Hilfe waere ich ueberaus dankbar.

Viele Grüße

Sirius

 
Posted : 12/11/2021 11:47 am
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Posts: 1105
Noble Member
 

In Ihem Haus DARF NUR ein Raumluftunabhägiger Kaminofen betrieben werden mit einer DIBT Zulassung

Das schreiben die Landesbauordnungen in Deutschland vor.

Das MUSS Ihr Schornsteinfeger und der Ofenbauer wissen. Das gehört zur Grundkenntnis vom Schornsteinfeger und dem Ofenbauer

Hier liegt der klassische Sachmangel nach § 434 und 437 BGB vor

Der Ofenbauer ist in der Haftung

Schreiben Sie umgehend den Ofenbauer an. Zusätzlich als Mail einen Brief zusenden mit Einschreiben persönliche Übergabe

Bemängeln Sie . das dieser Ofen nicht in Ihrem Haus betrieben werden darf

Dieses Schreiben an dem Ofenbauer senden Sie als Kopie auch mit Einschreiben persönliche Übergabe dem Schornsteinfeger zu.

Setzen Sie dem Ofenbauer eine Frist von 14 Tagen um den Sachmangel zu beseitigen.

Falls der nicht reagiert und Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen die das abdeckt nehemn Sie sich unbedingt einen Anwalt NUR für Baurecht. Keinen anderen Anwalt Da diese keine Fachkenntnisse zum Thema Baurechrt haben.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 12/11/2021 2:26 pm
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