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Technische Daten für Castel Monte Isolda

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Hallo,
Hat jemand die technischen Daten für einen Castel Monte Isolda? Brauch ich für den Schornsteinfeger.

 
Veröffentlicht : 20/01/2010 9:38 am
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http://www.ofen-enders.com/

das ist der dt. Importeur

oder hier

http://www.castelmonte.it/de/index.php

ist es die Isabella? Isolde sehe ich da keine

http://www.castelmonte.it/de/stufealegna/isabella80.php

 
Veröffentlicht : 20/01/2010 2:26 pm
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Beiträge: 2
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Themenstarter
 

Bei Enders hatte ich schon angerufen. Die Daten hat er nicht, der Ofen wird nicht mehr gebaut.
Vielen Dank

 
Veröffentlicht : 21/01/2010 9:37 am
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Bitte ( brenne den schon Ewigkeiten im Ferienhaus )

 
Veröffentlicht : 21/01/2010 11:54 am
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Ich habe gerade dieses Forum gefunden, da auch wir wegen Umzugs die technischen Daten für den Castelmonte Isolda benötigen (Schornsteinfeger) bitte helft mir.

Schon einmal vielen Dank im Voraus

 
Veröffentlicht : 20/12/2021 12:34 pm
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Dieser Ofen erfüllt nicht die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen1. BImSchV.

Es gibt auch keinen Nachweis vom Hersteller das der Ofen weniger als 150mg/ m³ Feinstaub und weniger als4 Gramm/ m³ CO emittiert.

Der Ofen war schon immer technisch völlig veraltet. Nur noch für Deutschland Schrott

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 20/12/2021 9:15 pm
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Hallo,

ich habe diesen Thread auf der Suche nach Informationen über meinen Kamin gefunden.

Laut Typenschild habe ich einen Castelmonte Isabella. Baujahr vermutlich irgendwann in den 80ern. Optisch in etwa wie auf dieser Seite:

Ich traue es mir fast nicht zu fragen, aber kann man jemand etwas zu den Emissionen/technischen Daten sagen? Angeblich darf dieser weiterhin betrieben werden. Ich bin da etwas skeptisch.

Danke!

 
Veröffentlicht : 06/01/2023 12:57 pm
(@schloti)
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Wie lange steht der bei dir?

Frage am Besten den Kollegen Schornsteinfeger

 
Veröffentlicht : 06/01/2023 3:29 pm
(@sichererofenkauf)
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Der Ofen erfüllt nicht die 2.Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV

Auch nicht die heutige Norm der Verordnung der Ökodesignrichtlinie für Einzelrauumfeuerungsgeraete die in allen 27 EU Ländern und der Schweiz gilt

Und es gibt keinen Nachweis vom Hersteller über die Emissionsgrenzwerte

Die Bestandsschutzregel nach Paragraf 26 der BimSchV ist für diesen Ofen abgelaufen

Nur noch Schrottpreis

MfG DIeter Klaucke

 
Veröffentlicht : 06/01/2023 3:59 pm
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Schloti post_id=42942 time=1673018959 user_id=6030 wrote:
Wie lange steht der bei dir?

Frage am Besten den Kollegen Schornsteinfeger

Der Ofen müsste auch seit den 80ern verbaut sein. Ich selbst habe die Immobilie nur so übernommen.

sichererofenkauf post_id=42943 time=1673020784 user_id=9760 wrote:
Der Ofen erfüllt nicht die 2.Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV

Auch nicht die heutige Norm der Verordnung der Ökodesignrichtlinie für Einzelrauumfeuerungsgeraete die in allen 27 EU Ländern und der Schweiz gilt

Und es gibt keinen Nachweis vom Hersteller über die Emissionsgrenzwerte

Die Bestandsschutzregel nach Paragraf 26 der BimSchV ist für diesen Ofen abgelaufen

Nur noch Schrottpreis

MfG DIeter Klaucke

Danke. Würde es denn ausreichen wenn man die Emissionsgrenzwerte bestimmen lassen würde und einen Filter einbaut? Wirtschaftlich vermutlich nicht, aber Kamine sind derzeit ja ein schwieriges Thema.

Schornsteinfeger ist schon bestellt. Ich bin nur etwas verwundert, da die Frist ja nicht gestern abgelaufen wäre und es bisher keinen gekümmert hat. Ich bin erst frisch Eigentümer.

 
Veröffentlicht : 06/01/2023 4:45 pm
(@schloti)
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Wer weiß ob dir der Vorbesitzer alles erzählt hat. Das wäre dessen Pflicht gewesen, nicht die des Kollegen, sofern noch keine Feuerstättenschau bei dir war.

Das ist von uns nur im Rahmen der Feuerstättenschau (2x in 7 Jahren) zu überprüfen. Geht uns beim normalen Kaminkehren nichts an.

Ist ein anderer Tätigkeitsbereich.

Der Kollege wird dir das erläutern, was Sache ist.

Es kann sein daß der beim Kollegen als Stillgelegt gemeldet und dann auch so geführt wurde. Somit darf er zwar stehenbleiben und angeschlossen sein, aber nicht mehr betrieben werden.

Eine Messung und ein Filter sind aus meiner Sicht absolut unsinnig von den Kosten her.

Frage den Kollegen evt. nach der "Einstufungsbescheinigung". Die wurde an dem Ofen vermutlich zwischen 2010 und 2016 gemacht. Dann kannst du dir Überlegen ob du was mit dem Vorbesitzer machst.

Die einzige Möglichkeit daß der wieder/ weiterhin betriebern werden dürfte, wäre wenn in dem Raum in dem der steht bei der damaligen Einstufung der Ofen die einzige Möglichkeit zur Beheizung gewesen wäre. D.h. keine Heizkörper oder andere Möglichkeit zur Beheizung gewesen wäre. Hier gilt dann 1.BImSchV § 26 Abs. 3, Satz 4.

Nicht wie Herr Klaucke schreibt daß dann die "Bestandschutzregel abgelaufen" wäre

 
Veröffentlicht : 06/01/2023 6:08 pm
(@sichererofenkauf)
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Sie können eine Emissionsmessung machen lassen.

Die ist kostenpflichtig

Wenn folgende Emissionsgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen Sie den Ofen weiterbetrieben

CO 4Gramm / m3

Feinstaubwert 150mg/ m3

Aber investieren Sie ihr Geld in einen neuen Ofen

Das Märchen von nicht lieferbaren Oefen stimmt so nicht

Wer nur bei eBay.de und ebay-Kleinanzeigen sucht findet dort hunderte sofort lieferbare neue Öfen.

MfG DIeter Klaucke

 
Veröffentlicht : 06/01/2023 6:45 pm
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Danke für den Input.

2019 wurde an der Heizungsanlage etwas geändert und ein neuer Feuerstättenbescheid ausgestellt und Feuerstättenschau durchgeführt. Dort steht nicht namentlich der Kamin, aber der Schornstein für den Kaminofen. Und ganz normale Kehrzyklen.

Musste dort nicht ein Hinweis stehen, dass der nicht betrieben werden darf? Oder müsste der Kamin an sich explizit draufstehen?

 
Veröffentlicht : 06/01/2023 8:15 pm
(@schloti)
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Wenn das die einzige Feuerstätte an dem Schornstein ist, ist die zu 99,9% als stillgelegt geführt. Darf dann je nach Bundesland aktuell unter bestimmten Bedingungen bei Ausruf des Kathastrohenfalls ( Gasmangellage) zumindest bis Mai betrieben werden.

Aufgrund von Änderugungen auf rechtlicher Seite wurde duch Bund-Länder- Ausschuss beschlossen daß entgegen den Vorgaben der Kehrordnung

bei einer Stillegung ( Nicht mehr Nutzung der Feuerstätte/n die die erforderlichen Grenzwerte nicht erfüllen) diese nicht mehr zwingend entfernt werden müssen, ( auch wegen des Kostenaufwandes) und die Anschlüsse nicht mehr zugemauert werden müssen. Jedoch muss der Schornstein durch eine einmalig jährliche Kehrung/ Überprüfung auf seinen einwandfreien baulichen und brandschutztechnischen Zustand sowie freien Querschnitt hin, durch eine Kehrung überprüft werden. Die Feuerstätte ist hier nicht aufgeführt da diese zu der Abgasanlage gehört. Wenn der letzt Bescheid von 2019 ist, ist die Feuerstättenschau 2023 fällig.

Da die Feuerstätte an sich nicht der Kehrpflicht unterliegt, sondern nur der dazugehörige Schornstein, ist der dort nicht aufgeführt.

Übrigens ist ein Kamin in der Fachsprache immer das Selbe wie ein Schornstein. 😉

 
Veröffentlicht : 06/01/2023 10:04 pm
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Beiträge: 4
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Danke, wieder etwas gelernt.

Wo müsste die Stilllegung denn vermerkt sein? Feuerstättenbescheid, Feuerstättenschau,...?

 
Veröffentlicht : 07/01/2023 9:08 am
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