Hallo liebe Ofenfreunde,
wir besitzen schon seit Jahren einen Tampere von Haas & Sohn. Dieser Ofen hat uns immer gut begleitet . Nun ist leider die Türschließfeder gebrochen. Laut Haas & Sohn wird diese nicht mehr produziert und ist auch nirgendwo verfügbar. Haas & Sohn begründet dies mit der nicht gesetzlichen Notwendigkeit. Das wurde mir aber nicht von vom Bundesverband der Schornsteinfeger in Siegburg bestätigt. Man darf formell Öfen der Bauklasse 1 ohne Türfeder nucr ca. 30 Tage im Jahr und auch nur wenige Stunden benutzen. Haas & Sohn reagiert leider nicht mehr auf meine Nachfrage und bitte, mir zumindest eine technische Zeichnung der Feder mit Maßen zur Verfügung zu stellen. Dann könnte ich versuchen, mir eine Ersatzfeder selber herzustellen ( biegen.. lassen ). Ich bin wirklich enttäuscht über den Kundendienst von Haas & Sohn. Alle anderen Ersatzteile sind verfügbar für diesen wirklich tollen Ofen. Kann jemand aus diesem Forum helfen?
Die Aussage des Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks ist SO FALSCH
Eine Selbstschließende( nicht SelbstVERschleißende) Türe, also mit Feder in der Türe benötigen Sie NUR dann wenn noch ein 2. oder weiterer Ofen oder eine andere Einzelraumfeuerungsanlage am Schornstein angeschlossen ist. Das bezeichnet man als Mehrfachbelegung. Wenn das nicht der Fall ist , ist keine Selbstschließende Türe erforderlich.
Wenn es sich um einen offenen Kamin handelt dann stimmt die Aussage des Bundesverband des Schornsteinfeger mit der zeitlich begrenzten Nutzung. Aber ein offener Kamin benötigt keine selbstschliesende Türe. Weil am Schornstein, wo ein offener Kamin angeschlossen ist darf KEINE weitere Einelraumfeuerungsanlage angeschlossen werden.
Bei dem Tampere handelt es sich aber NICHT um einen offenen Kamin,sondern um einen Kaminofen nach EN 13240 oder früher vor dem 01. Juli 2005 um die alte Norm DIN 18891
Das Haas und Sohn diese Feder nicht mehr hat ist nomal in der Wirtschaft. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die Bereithaltung von Ersatzteilen bei Öfen.
MfG Dieter Klaucke
Hallo Herr Klaucke,
herzlichen Dank für Ihre fundierte Antwort. Allerdings finde ich selber bislang nur folgende Anforderung eines Kaminofens der Bauklasse 1, das der Tampere ist:
Definition Bauart 1
Bei Kaminöfen dieser Bauart ist der Feuerraum bei geschlossener Tür luftdicht verschlossen. Ist die Türöffnung im lichten Querschnitt größer als 0,05 m² muss der Kamin gemäß DIN 18891 mit einer Tür der Bauart 1 ausgestattet sein.
Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer selbstschließende Feuerraumtür. Das bedeutet, dass die Tür mit einem Federscharnier oder einer Zugfeder ausgestattet ist. Wenn Sie die Tür loslassen, schließt sie sich durch diese Vorrichtung automatisch. Möglich sind auch Türen, die beim Herabfallen durch die Schwerkraft selbstständig schließen.
Die selbstschließende Tür eines Kaminofens mit der Bauart 1 führen dazu, dass bei solchen Feuerstätten eine Mehrfachbelegung des Schornsteins möglich ist. Im Einfamilienhaus können Sie also im Keller, im Erdgeschoß und auf den weiteren Stockwerken bis zum Dach mehrere Kaminöfen mit der Bauart 1 anschließen. Für Mehrfamilienhäuser sind diese Öfen ebenfalls geeignet, wenn in mehreren Wohnungen Öfen an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen sind.
Dort wird explizit auf eine selbstschließende Feuerraumtür gesprochen. Ist diese DIN-Norm nicht mehr gültig oder übersehe ich etwas?
Vielen Dank im voraus
Viele Grüße
Dietrich Wichmann
Wenn Sie die Tür loslassen, schließt sie sich durch diese Vorrichtung automatisch.
diese Öfen sind nach DiBT zertifiziert.
ansonsten reicht bei normalen Öfen dass die Tür nur durch die Feder angelehnt wird; die Tür muss noch von Hand geschlossen und verriegelt werden.
Hallo retep, hallo Herr Klaucke,
da die werksseitige Türfeder von unserem Tampere gebrochen ist, schließt natürlich dann die Tür gar nicht, also auch nicht in einen nur angelehnten Zustand. Ist damit der Ofen im Grunde genommen nicht mehr im ursprünglichen Zustand mit Feder betriebsfähig und es gilt doch die Aussage des Schornsteinfegerverbandes? Ich hatte Herrn Klaucke derart verstanden, dass meine Infos nicht mehr zutreffen? Der Ofen ist übrigends an einem separaten Schornsteinzug als einzige Feuerstätte betrieben.
1. Gelten die DIN Normen für Einzelraumfeuerungsanlagen seit dem 01. Juli 2005 nicht mehr. Wurden ersetzt durch die EN Normen .Wie EN 13240 früher DIN 18891.
2. Wenn Ihr Ofen nur als einziger Ofen am Schornstein angeschlossen ist benötigt der Ofen KEINE Feder die die Türe verschließt.
Deutschland ist das einzige Land in der EU das diese Regel hat.
3. Also bauen Hersteller Öfen die für den deutschen Markt bestimmt sind mit Feder. Das zeige ich mal am Beispiel der Morsö Öfen.
Alle Morsö Öfen für den deutschen Markt haben die Feder in der Türe. Morsö Öfen für andere Länder in Europa haben nicht diese Feder.
Ein Raumluftunabhängiger Ofen mit DIBT Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin Zulassung benötigt IMMER eine selbstschließende Türe, auch NUR bei Einfachbelegung des Schornsteins.
Fazit: Ihr Ofen mit gebrochener Feder darf auch ohne Feder weiterbetrieben werden, weil der Ofen benötigt bei Einfachbelegung des Schornsteins keine selbstschließende Türe. Das MUß Ihr Schornsteinfeger wissen.
MfG Dieter Klaucke