Specksteinofen bewe...
 
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Specksteinofen bewegen

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specksteine mit zulassung der bimmelmannstufe2 :shock:
so oder so würde ich ihn anbieten.. billiger und müheloser wie jede entsorgung^^

 
Veröffentlicht : 29/11/2016 1:20 pm
(@retep)
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gaaanz vorsichtig mit solchen Äußerungen,
sollte er Verkaufen und sich im Nachhinein rausstellen daß die BimschV II nicht eingehalten wird, darf er nicht mehr angeschlossen werden.

Der Käufer kann den Kauf rückabwickeln http://sicherer-ofenkauf.de/index.php?kat=3

 
Veröffentlicht : 29/11/2016 3:22 pm
(@)
Beiträge: 230
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also willst du mir sagen das ich mir einen wagen bei ebay kaufe ohne tüv und nachher noch meckern darf das es so ist..
womöglich mein geld zurück bekomme und natürlich noch einen schadensersatz oben drauf^^

ebay ist voll mit alten für deutschland unzuläsigen öfen die jeder kaufen kann und soll.. sogar verkauft werden..
niemand belangt die verkäufer..
niemals!

nichtmal tante erna die sich einen vollaspesthochofen zulegt!

primär geht es hier um die specksteine ist eine meinung.. eventuell ist das ofenrohr auch noch super.. vielleicht besitzt jemand den gleichen ofen und brauch ein teil von diesem..

jedenfalls angenommen du bist so frei und willst dir ne goldene nase verdienen.. ich verkauf dir einen alten ofen!?

 
Veröffentlicht : 29/11/2016 4:13 pm
(@retep)
Beiträge: 1318
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steht in einem anderen Beitrag

passt aber

Wie haben Sie den Ofen gekauft, über ebay. de oder ebay-kleinanzeigen.de oder wie?
Wenn der Verkäufer beim Verkauf nicht deutlich darauf hingewiesen hat, das er den Hersteller und das Modell nicht kennt und nicht deutlich darauf hingewiesen hat das der Ofen nicht mehr in Deutschland in Betrieb genommen werden darf, weil der Ofen nicht die Norm der BImSchV. erfüllt und der Verkäufer kein Prüfgutachten des Herstellers hat, oder den Ofen nicht deutlich als Dekoteil oder als Ersatzteilträger angeboten hat,dann ist der Sachmangel nach § 434 BGB entstanden und der Verkäufer muss den Ofen zurücknehmen und Ihnen sämtlich e kosten wie Kaufpreis. Transportkosten und erstatten. Das alles ist im BGB und der Rechtssprechung so geregelt.
es gilt das:

Hinweise zur Deutschen BImSchV. Bundesimmissionsschutzverordnung und zur Norm 15a B-VG in Österreich.
Dieser Ofen darf in Deutschland, Österreich, Schweiz, Dänemark und Norwegen nicht mehr an einem Schornstein angeschlossen werden zum Heizen. Er erfüllt NICHT die Normen dieser Länder. Und ab dem 01.01.2022 in der EU nicht mehr. Seit dem 01. Januar 2015 gilt die 2.Stufe der BImSchV.
Es fehlen bei Ihrem Angebot auch technische Daten zum Ofen.
Auch als privater Verkäufer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, in Ihrem Angebotstext darauf hinzuweisen. Wenn Sie kein Prüfgutachten zu diesem Ofen haben, in dem nachgewiesen wird, das der Ofen die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt, müssen Sie das deutlich in Ihrem Angebotstext schreiben. Das regelt das BGB u. die Rechtsprechung dazu. Wenn Sie ein Produkt verkaufen, das auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr verwendet werden darf ( Ofen zum Heizen) sind Sie nach dem BGB dazu gesetzlich verpflichtet, darauf im Angebotstext hinzuweisen. Tun Sie das nicht, ist der Sachmangel nach § 434 BGB entstanden oder sogar evtl. die Arglistische Täuschung nach § 123 BGB. Sollten Sie rechtskonform die Gewährleistung ausgeschlossen haben, aber nicht im Angebotstext darauf hingewiesen haben, das der Ofen NICHT die Norm der BImSchV. erfüllt, gilt wieder automatisch die 2 Jährige Gewährleistung.
Lesen Sie dazu weitere ausführliche Informationen bei:
www.sicherer-ofenkauf.de und bei www.ofen-wissen.de

MfG Dieter Klaucke

es ist klar geregelt

 
Veröffentlicht : 01/12/2016 8:42 pm
(@)
Beiträge: 230
Estimable Member
 

da wirst du absolut keine chance haben vor gericht irgendwas zu bewirken wenn du meinen rumstehenden buderus kaufst!
200€ kannste ihn haben ;)

 
Veröffentlicht : 02/12/2016 5:37 pm
Seite 2 / 2
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