Wir haben seit knapp einem Jahr einen Kaminofen Bromo von Obi in Gebrauch. Heute sitzen wir ganz gemütlich im Wohnzimmer und auf einmal knallt die Sichtscheibe auseinander. Der Ofen war gerade nicht in Betrieb und ich darf mir gar nicht vorstellen, was dann hätte passieren können. Hat das schon mal jemand mit diesem Ofen erlebt? Natürlich möchte ich morgen, am Montag, eine Reklamation bei Obi loswerden. Kann mir damit jemand weiter helfen.
Ich denke nicht, dass du mit deiner Reklamation viel Erfolg bei Obi haben wirst. Normalerweise geben die Ofenhersteller keine oder nur eine bedingte Garantie (sprich 6 Monate) auf die Scheibe.
Aber es müsste ja möglich sein, eine neue Scheibe zu bestellen.
Ich denke, dass die Scheibe deines Bromo einfach qualitativ minderwertig war - es kann schon mal passieren, dass die Scheibe reisst, allerdings sollte einem das Glas dann nicht um die Ohren fliegen ...
@Bella, ich würde hier nicht von Minderwertig sprechen, sondern ganz einfach von einer Ausdehnung, sprich Spannung, welches sich durch den Riss in der Scheibe nun gezeigt hat. Dies kann u.U. auch eine Schweissperle gewesen sein. Aber hier von Garantie zu sprechen, geht eindeutig zu weit.
Selbst in einem Fachbetrieb keine Chance. Der Betreiber ist in der Beweispflicht.
Hier ist schon ein Thread zu dem Thema, vielleicht ist ja Kulanz angesagt. Alternativ die Glasversicherung?!
@ retep
Ich hatte es so verstanden, dass die Scheibe wirklich zersplittert ist. Das dürfte doch eigentlich nicht passieren, oder? Die Glasbodenplatte vor meinem Ofen ist z.B. aus Sicherheitsglas, das sozusagen nur "ungefährlich" splittern darf und ich gehe davon aus, dass das dann erst recht bei der Scheibe des Kaminofens so sein sollte, oder?
Wenn sie natürlich "nur" gesprungen ist, hast du Recht, kann man nicht von minderwertig sprechen. Dann ist - wie du schon geschrieben hattest - wohl ein Spannungsproblem.
Naja, egal, ich habe den Ofen mal eben gegoogelt, da dürfte eine Ersatzscheibe nicht so wahnsinnig teuer sein. Insofern ist es dann wahrscheinlich auch kein Problem, falls man keine Haushaltsglasversicherung hat.
Zersplittert habe ich bis jetzt nur eine Scheibe gesehen, dort hatte der Betreiber leider die Tür zu schnell geschlossen, ein Holzstück hat noch rausgeschaut. Wie sagt man so schön: PP
Die Fa. OBI hat ja auf meinen ersten Anruf ziemlich cool reagiert und gesagt, dass sie da wenig für mich tun kann. Sie wollten sich sogar damit heraus reden, dass angeblich in diesem Ofen nur Holz verbrannt werden darf, obwohl er ausdrücklich als Holz-/Braunkohleofen angeboten wird. Nachdem ich darauf aufmerksam machte, dass die Scheibe sehr gefährlich explodiert ist, obwohl zu dem Zeitpunkt der Ofen seit mehr als 8 Stunden nicht mehr in Betrieb und gesäubert war, und ich sehr wohl eine Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Erwägung ziehe, sowohl gegen den Hersteller als auch gegen die Fa. OBI, hat man mir die Scheibe kostenlos ersetzt. Geht doch! Warum nicht gleich so und warum so viel Hin- und Hertelefoniererei. Der Ofen ist knapp ein Jahr alt und so was darf einfach nicht passieren, egal wie alt der Ofen ist. Was ist eigentlich mit der 2-Jahres-Garantie, die der Gesetzgeber vorschreibt?
Du hast viiiel Glück, denn Obi hat Kulanz gezeigt, was Sie eigentlich nicht bräuchte. Viele Hersteller geben auf feuerberührte Teile halt keine Garantie, nur auf den Korpus.
Das ist auch bei hochwertigen Herstellern normal, wenn man Glück hat, hat man auf solche Teile max. 6 Monate, dazu gehört auch Wodtke.
Ich besitze auch eine Bromo Kaminofen. Auch bei mir ist nach ca. 1,5 Jahren die Scheibe gerissen. Zwar nicht so spektakulär, dass sie geradezu "explodiert" wäre, aber sie eben auseinandergefallen.
Obi hat auf meine Relamation hin sofort angemerkt, dass die Scheibe nicht von der Garantie abgedeckt sei und dass die Ersatzscheibe 150,- EUR kosten würde. Daraufhin habe ich mir mal die in der Montage-/Bedienungsanleitung enthaltenen Garantiebedingungen zu Gemüte geführt und bin zu folgenden Erkenntnissen gelangt:
1. Gewährt Obi eine zweijährige Garantie. Meiner Meinung nach ist damit eine Aufteilung nach 1. Jahr Garantie, 2. Jahr Gewährleistung mit Beweislastumkehr hinfällig.
2. Im Punkt 6.1 (Allgemeines) schreiben sie, dass Teile, die in direktem Kontakt mit dem Feuer stehen, von der Garantie ausgenommen sind. In Punkt 6.2 hingegen schließt Obi einige Dinge explizit aus. So ist dort zu lesen, dass keine Garantie übernommen wird für Verschleiß an Teilen, die mit dem Feuer in Berührung kommen, die aus Eisen und Schamotte sind. Von Glas ist in den kompletten Garantiebedingungen rein gar nichts zu lesen. Meine laienhafte Interpretation kommt auch zum Schluß, dass die Ofenscheibe zwar verdammt nah am Feuer ist, konstruktionsbedingt bei richtiger Befeuerung jedoch überhaupt nicht mit dem Feuer in Berührung kommen darf, da ein Luftstrom permanent durch den Kaminzug zwischen Scheibe und Feuer zu sein hat.
Nachdem der Kaminfeger den Ofen besichtigt und die Ofen/Kamin-Kombination für gut befunden hat, sollte der Ofen schon nach diesem Prinzip funktionieren.
Sollte Obi nun auf stur schalten, werde ich die Sache juristisch klären lassen. Wofür habe ich denn eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung!? Was die Garantiebedingungen angeht bin ich der Meinung, dass Obi sich nicht einfach so aus der Verantwortung stehlen kann. Mal sehen, was dabei rauskommt.
Den Gang zum Anwalt kannst du dir sparen. Die Scheibe hat doch Kontakt zur Flamme, zwar nicht immer, aber SIE hat.
Du zitierst den Punkt 6.1, da ist die Scheibe eingeschlossen, braucht doch nicht nochmals explizit erwähnt werden.
Wenn du eine Hausratversicherung incl. Glas hast, dort melden.
Ironie an
Kannst dir dann auch gleich einen neuen Ofen kaufen, Deiner kostete doch nur ca. 250 ocken
Ironie aus
Ich frage mich halt, wenn das in Punkt 6.1 eingeschlossen ist und deshalb nicht mehr explizit erwäht werden muß, warum werden dann die Eisenteile und das Schamotte erwähnt? Mir kommts ein bischen so vor, dass Obi diesen Punkt bewußt so schwammig läßt und sich dann mehr oder weniger aussuchen kann, welche Bedingung hier nun bestand hat. Ein Großteil der Kundschaft wird sich gewiss damit abfinden. Meine Erwartungshaltung ist jedoch, dass sich der Hersteller/Händler an geltendes Recht hält, bzw. seine Garantiebedingungen klar und eindeutig verfasst - und dies völlig unabhängig davon, wie wertig oder weniger wertig ein Handelsgut ist.... Und Du hast schon recht, bei 150.- EUR könnte ich eigentlich gleich einen komplett neuen Ofen kaufen.
Nun noch eine kurz Meldung, wie der Fall mit meiner gesprungenen Scheibe ausgegangen ist:
Obi hat nun auf "Kulanz" die Scheibe kostenlos ersetzt, neue Dichtungsschnüre wurden auch beigelegt.
@RETEP: Und der Gang zum Anwalt lohnt sich DOCH. Im Vorfeld habe ich mich beraten lassen und meine Vermutung, dass die Scheibe (nach den Garantie- und Gewährleistungsrichtlinien) nicht zu den Teilen gehört, die bauartbedingt Kontakt zum Feuer haben, wurde bestätigt. Hätte Obi die Scheibe explizit gelistet, hätte ich Pech gehabt.
Obi hatte sich immer darauf berufen, dass der Hersteller Scheibenschäden ablehnt. Nun steht aber in den Garantiebedingungen schwarz auf weiss, dass Obi Garantie und Gewährleistung erbringt. Meine Frau war nun vorhin bei Obi und hat sich zunächst über die lange Lieferzeit und den schlechten Informationsfluss bezüglich des Standes der Garantiebearbeitung. Die Verkäuferin meinte daraufhin, dass der Hersteller ja sowieso keine Garantie für Glas übernimmt. Meine Frau zückte dann die Garantiebedingungen und laß der Verkäuferin die entsprechenden Passagen vor - auch die, wo von Obi als Garantieleister die Rede ist. Daraufhin fing die Verkäuferin an, herumzutelefonieren. Zum letzten ihrer Gesprächspartner meinte sie so: "Da kommen wir nun wohl nicht drum herum". Es folgte noch etwas Papierkram und der Fall war zu unseren Gunsten erledigt.
Ich habe das Gefühl, dass Obi da schlecht mit dem Hersteller verhandelt hat und somit Schäden, die nicht durch Bruch, falsche Bedienung/Befeuerung, etc. kommen, eben bei Obi hängen bleiben. Allerdings kann es dem Kunden völlig egal sein, was Obi mit seinen Lieferanten verhandelt. Der Kunde hat Ansprüche gegen Obi! Ich habe außerdem das Gefühl, dass Obi dann halt erstmal versucht, den Kunden abzuweisen. Wer nicht hartnäckig ist, der hat halt Pech.
DISCLAIMER: In diesem Post schildere ich meine persönlichen Erfahrungen. Die von mir geäußerten Eindrücke und Meinungen sind meine eigenen, subjektiven Ansichten und keinesfalls belegbare Tatsachen.
Prima, manchmal zahlt sich Hartnäckigkeit halt doch aus.
Das hätte ich nicht gedacht, Ente gut, alles gut!
Und es zeigt mal wieder, die Tücke liegt im Detail. Da wird Obi demnächst sicher nachbessern, was die AGBs betrifft.