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Rika Novus - Werte ?

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Liebe Forumsmitglieder!

Besitzt jemand einen Rika Novus (2004, 7,5 kW) und kann uns sagen ob dieser in Österreich betrieben werden darf?

Unser Rauchfangkehrer sagt, er muss die Verordnung Paragraf 15 erfüllen, leider finden wir nichts über dieses Modell und auch der Besitzer des Ofens weiß es nicht.

Die Techniker von Rika sind erst am Montag wieder da, und wir sollten den Ofen heute Abend abholen. 😕

Es würde uns sehr helfen wenn jemand die Heizeffinizienz oder Emissionswerte kennt, oder sonst etwas dazu sagen kann.

Vielleicht hat der Novus ja auch noch eine andere Modellbezeichnung??

Vielen Dank schon mal!

Verella

 
Veröffentlicht : 10/09/2022 8:51 am
(@sichererofenkauf)
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Hier kann ich dringend dazu raten...

Keinen gebrauchten Ofen zu kaufen wo der Verkäufer nicht nachweisen kann das der Ofen die heutige Norm 15a B-VG von Österreich erfüllt. NIEMALS vom Verkäufer unter Druck setzten lassen. Das gleiche gilt ja für Deutschland. Auch hier nochmals mein Warnhinweis. Wenn Sie eine gebrauchte Einzelraumfeuerungsanlage ERFA kaufen wollen, die in Deutschland wieder am Schornstein angeschlossen werden soll, geht das NUR wenn diese ERFA die heutige Norm der 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt. Lassen Sie sich nicht abzocken und täuschen von Verkäufern die etwas anderes behaupten. NOCHMALS. 80% aller gebrauchten Einzelraumfeuerungsanlagen die über ebay.de oder ebay-kleinanzeigen oder anderen Verkaufsportalen angeboten werden erfüllen NICHT die heutige Norm der BImSchV. Bei ERFA aus DDR Produktion sind es 100% und bei antiken( vor 1950 hergestellt) 99,99% Die Verkäufer lügen. täuschen und betrügen. Es wird mit vielen Tricks gearbeitet. Gefälschten Typenschildern und Prüfgutachten. Typenschildern und Prüfgutachten und Leistungserklärungen die NICHT zum Ofen gehören der angeboten wird. Zu den technischen Daten wird oft auf die Internetseite des Herstellers verwiesen. Aber dort werden ja nur neue Öfen angeboten die erheblich abweichen von einem Modell das 15 oder 20 Jahre alt ist. Und ein beliebter Trick. Da heißt es im Angebotstext. Der Ofen darf noch bis zum 31.12.2024 betrieben werden. Das ist so falsch. Das gilt nur am alten Standort , geregelt im § 26, Absatz 1 der BImSchV.

Auch eine Falschaussage,. Darf noch in Werkstätten . Ferienhaus oder Garage verwendet werden. Ein Ofen oder andere ERFA die nicht die heutige Norm der BImSchV. erfüllt darf in Deutschland in KEINEM Gebäude mehr installiert und betrieben werden. Keine Abnahme mehr vom Schornsteinfeger möglich. Eine ERFA darf in Deutschland in keiner Garage betrieben werden. Das verbieten die Garagenverordnungen der Bundesländer.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 12/09/2022 7:56 am
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