Ohne Nachweis der Grenzwerte Stufe 2 der BImSchV geht nichts mehr.
Der Ofen hat dort wo er JETZT steht Bestandschutz bis 2024, nicht aber bei einer Neuaufstellung in einer anderen Wohnung!
Dort muß der Ofen die Grenzwerte der Stufe 2 einhalten, was ohne Nachweis nicht möglich sein wird. DIN Plus entsprach etwa den Grenzwerten CO 4 Gramm und Staub 0,15g während für Neuaufstellungen seit 2014 nur noch 1,25g CO und 0,04g Staub zugelassen sind und ein Kaminofen mit Flachfeuerung einen Wirkungsgrad von mind. 73% nachweisen muß.
Erforderlich ist auch eine Bedienungs- und Aufstellanleitung in Deutsch und das Typenschild sowieso.
Die Werte wirst du wohl nicht mehr auftreiben wenn der Hersteller nicht mehr greifbar ist, also Finger weg.
Hab mal kurz umgerechnet, komme grob auf 1,5g CO. Liegt also über dem Grenzwert. Wirkungsgrad wäre ok.
Staub hab ich nicht gefunden.
Hallo und guten Morgen.
Herzlichen Dank für die schnelle u. präzise Antwort. Jetzt haben wir das auch mal mit dem Bestandschutz kapiert, dachte da sind die Öfen gemeint u. nicht der Standort.
Dann schau ich mal ob ich noch was finde.
Gruß
Hawasch
"Hawasch" wrote: dachte da sind die Öfen gemeint u. nicht der Standort.
Gruß
Hawasch
BEIDES, Ofen sowohl der Standort - bei ihm wohl noch bis 2024; kenne den Typ nicht. Du wirst keine neue Abnahme bekommen.
sollte es sich um einen Ofen der Bauart II handeln, (kann offen oder geschlossen gebrannt werden) auch darüber hinaus