Seit dem 01. Januar 2022 gilt die Ökodesignrichtlinie ÖDR EU weit für alle Einzelraumfeuerungsgeräte . Das sind Kaminöfen, Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze, Küchenherde und Pelletsöfen. Die Emissionsgrenzwerte und der erforderliche Mindestwirkungsgrad ersetzen die nationalen Verordnungen / Normen der Deutschen Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. der Norm 15a BVG von Österreich und die Dänischen Kaminofenverordnung. Jetzt dürfen auch in Deutschland, Österreich und Dänemark Einzelraumfeuerungsanlagen installiert werden die NUR die Norm der ÖDR erfüllen. Hier die Grenzwerte für Kaminöfen nach EN 13240
Mindestwirkungsgrad 65 % bisher Deutschland 73 %
CO Wert 1.500mg/m³ bisher Deutschland 1.250mg/m³
Feinstaub 40mg/m³ Deutschland 40mg/m³
Das heißt kein Schornsteinfeger in Deutschland kann noch verlangen das die Grenzwerte der BImSchV. eingehalten werden müssen. Es reich der Grenzwert der ÖDR.
Das wissen bis heute ( 27.September 2002) die wenigsten Ofenhersteller, Ofenhändler und Schornsteinfeger in Deutschland und Österreich. Obwohl allen Beteitigten seit Jahren bekannt sein muß das die ÖDR ab 2002 kommt.
Was heißt das für Sie als Verbraucher? Sie müssen evtl. massiv Ihr Recht einfordern wegen fehlender Kenntnis des Schornsteinfeger.
Dieser Nachweis der Einhaltung der ÖDR muß aber nachgewiesen werden durch ein Prüfgutachten des Herstellers.
Dieses Thema wird in den nächsten Jahren für viel Unsicherheit sorgen und Fragen hier im Forum dazu werden kommen.
Ich werde weiter Infos zu diesem Thema hier im Forum erstellen.
MfG Dieter klaucke
Hinweis für Deutschland
Sollten Sie sich ein Einzelraumfeuerungsgeraet gekauft haben das die Ökodesignrichtlinie erfüllt aber Ihr Schornsteinfeger weigert sich den Ofen oder ein anderes Einzelraumfeuerungsgeraet abzunehmen wenden Sie sich an den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks www.schornsteinfeger.de
Herr Seelbach