Hallo Zusammen,
Ich bin Neu in diesem Forum - und habe auch direkt eine Frage - auf die ich mir der Suche noch keine Antwort gefunden habe.
Hintergrund: Ich habe eine Garage und möchte diese an ein paar (ca 10-15) Wochenenden im Jahr heizen. Hier kommt natürlich der erste Gedanke - ein Werkstatt/ Holz-Ofen (in der Garage steht de facto kein Fahrzeug). Für alle die jetzt meinen Garage und Feuerquelle/ Werkstatt-/Kaminofen - sei nicht erlaubt, muss ich hier wieder sprechen - zumindest bei uns in Sachsen-Anhalt, spricht per se erstmal nichts dagegen (zumindest für meine Konstellation) - dies habe ich auch mit dem Bauamt und dem Schornsteinfeger bereits besprochen. - Nur Kam nun noch nachträglich die Anmerkung vom Bauamt - ich muss mich an die Feuerverordnung halten:
Laut § 4 Abs. 1 FeuVO dürfen Feuerstätten nicht aufgestellt werden: [...] 2. in Garagen, ausgenommen raumluftunabhängige Feuerstätten, deren Oberflächentemperatur bei Nennleistung nicht mehr als 300 °C beträgt.
...Seit dem bin ich im Internet auf der Suche, wie dies umgesetzt werden kann - bin aber auf Hindernisse gestoßen und hoffe, das Ihr mir vielleicht helfen könnt.
Nun die Fragen:
1. Raumluftunabhängige Feuerstätte - Passender Edelstahl Schornstein? - Auf allen Schaubildern, habe ich bei RLU/LAS Systemen verstanden, das die Frischluft über einen 2ten Kanal am Schornstein gezogen wird (entschuldigt meine Laienhafte Beschreibung) - aber muss das sein, kann die externe Luftquelle nicht einfach durch ein "Loch in der Wand" kommen - und dazu wird dann ein ganz normaler Standard Edelstahlshornstein angebaut?
--> Edelstahlschornsteine für LAS habe ich derzeit nur bis T200 gefunden - und dann entsprechend Teurere als einfache.
2. Raumluftunabhängige Feuerstätte - Passender Ofen? - Haben alle Raumluftunabhängigen Öfen einen separaten Luftanschluss oder wird das im Rauchrohranschluss kombiniert?
3. Raumluftunabhängige Feuerstätte - Passender Ofen? - Habt Ihr Empfehlungen für einen günstigen Raumluftunabhängigen Holz-Öfen (5-6KW) - (ganz ehrlich für meine Garage brauche ich zum gelegentlichen Heizen ist mir Wirkungsgrad und Aussehen egal)
Wenn Ihr mir damit weiterhelfen könntet wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank und beste Grüße,
Manuel
Einen Raumluftunabhängigen Kaminofen in einer Garage zu installieren für ca. 15 WE im Jahr ist ökonomisch unwirtschaftlich.
Installieren Sie in Ihrer Garage eine Infrarotheizung. Die Kosten betragen nur 10% gegenüber einem RLU Kaminofen inkl. Schornstein.
Für die eingesparten Kosten können Sie jede Menge Strom verheizen. Falls noch nicht gemacht wechseln Sie auch zu einem „ echten“ Ökostromanbieter.
Rechnen Sie selber. 1 KW/ Std. kostet ca. 0,30 €
Selbst wenn Sie an einem WE 15 KW verbrauchen, was ja 4,50 € sind x 15WE sind das 67,50 € Stromkosten im Jahr
Ein RLU Kaminofen und ein Schornstein kosten min. ca. 2.000 €
Eine 800 Watt Infrarotheizung ca. 200 €
Sie sparen also 1.800 € an Investionskosten. Dafür können Sie ca. 26 Jahre Strom verbrauchen. Und einmal im Jahr muss der Schornstein vom Schornsteinfeger gefegt werden. Diese Kosten haben Sie jährlich. Wenn das nur 25 € jährlich sind, fallen in 26 Jahren 650 €.dafür an.
Und eine Infrarotheizung mit Ökostrom zu betreiben ist wesentlich ökologischer als mit einem Kaminofen zu heizen.
MfG Dieter Klaucke
Hallo Zusammen,
Vielen Dank für die Kommentare.
Bzgl. Infrarot Heizung werde ich mich informieren - ich bin aber generell skeptisch was elektrisches Heizen angeht - und bezweifele das 1 KW ausreichen wird.
Daher würde ich mich freuen, wenn jemand etwas zu meinen Fragen sagen kann.
Vielen Dank,
Manuel
Hallo Zusammen,
Da leider keiner meine Fragen beantworten konnte - und es vielleicht in Zukunft jemanden gibt der diese haben wollen würde nun hier:
1) Es reicht ein "normaler" Schornstein und die Außenluft kann über ein "Loch in der Wand" bezogen werden
2) Ja, Sie haben einen separaten Anschluss.
3) Entsprechenden Kamin heraussuchen - und mit dem Schornsteinfeger besprechen - hängt von Landes-Gesetzen ab. Hier kann keine generelle Empfehlung gegeben werden.
... das Thema kann damit geschlossen werden - war ja gar nicht so schwer...
beste Grüße,
Manuel
RaumluftUNabhängig kann selbstverständlich auch NUR über ein Luftrohr ins Freie erfolgen.
ICH würde sagen diese Definition ist auf raumluftUNabhängige GAS-Außenwand-Feuerstätten gemünzt gewesen.
Aber an sich erreicht auch ein Kaminofen KEINE 300 Grad an der FEUERSTÄTTE - am Abgasrohr kann das anders sein, DAS war ja aber NICHT die Anforderung!
Bezüglich Schornstein und Garage stellt sich die Frage ob die Abstands/Höhen-Forderung aus der BImSchV eingehalten werden kann: "die Mündung muss mind 1m über der Fensteroberkante eines Aufenthaltsraumes im 15m Umkreis liegen"
Danke für diese Antwort...
Die Frage 1 Bezog sich ja auch um braucht es einen speziellen Schornstein mit extra Luftzug oder nicht - heißt das es Luft von außen braucht ist klar - die Frage nur wie sie in den Ofen kommt.
...wahrscheinlich ist es wirklich auf GAS-Feuerstätten gemünzt - aber es lässt ja noch einen gewissen Freiraum.
...Temperatur - ja, das Abgasrohr gehört in dem Sinne ja auch mit zum Ofen (so auch die Aussage meines Schornsteinfegers) - Aber es gibt ja durchaus Ofen mit einer geringeren Abgastemperatur als 300C ... nur sind die mit DIBT für eine Garage recht teuer.
Schornstein Höhe würde 6m betragen - das ist auch so mit dem Schornsteinfeger besprochen - die Bebauung ist bei uns nicht so eng, das es im 15m Radius nicht so viel gibt.
BG,
Manuel
- heißt das es Luft von außen braucht ist klar - die Frage nur wie sie in den Ofen kommt.
ja na wie wohl? SO wie ich geschrieben hatte:RaumluftUNabhängig kann selbstverständlich auch NUR über ein Luftrohr ins Freie erfolgen.
Heißt natürlich "dichtes Luftrohr von außen bis auf den Luftanschlußstutzen des Ofens"
300°C am Rohr----
NEH:
Wenn es heißt "die FeuerSTÄTTE" dann ist das NUR der Ofen und NICHT das Rohr, sonst hätte es geheißen "die FeuerungsANLAGE"!
Wenn Verordnungsgeber zu dumm oder fachfremd sind und das keinem Fachmann vor Verabschiedung auffällt, dann ist das nun mal SO wie es da steht verbindlich!
die Bebauung ist bei uns nicht so eng, das es im 15m Radius nicht so viel gibt.
irrelevante Aussage, es muss DAS eingehalten was geschrieben steht, da stehen klar Maßvorgaben und nicht so wischiwaschi-Definitionen
Na langsam bekommen wir ja die interresanten Informationen - vielen Dank dafür!
RaumluftUNabhängig kann selbstverständlich auch NUR über ein Luftrohr ins Freie erfolgen.
... mein Lieber ... schau doch mal bitte die Orginale Frage war brauch ich einen LAS Schornstein (teuer und nur T200) oder nicht ... nicht ob ich Außenluft brauch ... Ich frug weil ichs nicht wusste - nun weiß ichs.
Wenn es heißt "die FeuerSTÄTTE" dann ist das NUR der Ofen und NICHT das Rohr, sonst hätte es geheißen "die FeuerungsANLAGE"!
... Das ist ein sehr guter Hinweis! ... Nur was ist mit dem Stück Abgasrohr, das auf den Ofen Trifft (da fällt mir ne Loki Geschichte ein) .. aber ich werds mir merken,
es muss DAS eingehalten was geschrieben steht
... ich verbessere mich - im Radius ist NICHTS, was uns von einem 6m Sornstein abhällt. Vom Schorni abgesegnet.
Beste Grüße,
Manuel
Loki Geschichte?? is das was berühmtes?
Klar: das Abgasrohr wird natürlich mit der Abgastemperatur beaufschlagt und KANN über die 300 Grad kommen. Da aber ein ganz schlauer nunmal die Grenze bei 300 Grad und das aber NUR auf die Feuerstätte bezogen ist, biste fein raus, denn DAS hältste ja ein.
... ist nun Off-Topic - aber er hat seinen Kopf an die Zwerge verwettet - und verloren - aber die Zwerge, die Ihn gewonnen hatten durften den Hals nicht verletzen (wollten aber den ganzen Kopf) - aus den Nordischen Mythen - die Göttergeschenke...
Danke für die ganzen Hinweise!
Zum einen kann der Kollege Schorni absegnen was er will, die 15m Regelung ist IMMER einzuhalten. Auch zu Fenstern/ Öffnungen zu deinem Haus, wenn die in dem Bereich liegen. Wenn dieser Abstand ( auch zu deinen Nachbarn) passt, hast du ein echt riesiges Grundstück.
Wenn nicht, KVG. Spätestens wenn ein anderer Kollege zuständig wird, kannst den wieder wegbauen. Die Bezirke werden alle 7 Jahre neu ausgeschrieben.
Vorteil ist dann für dich, daß du den, der es genehmigt und abgenommen hat, Haftbar machen kannst. Die Bauämter machen Aussenkontrollen, d.h. die Fahren auch ohne Anlass draussen rum und ( zumindest in meinem Bereich habe ich die Erfahrung gemacht, daß die bei derartigen Sachen sehr sehr heftig reagieren. Ich hatte vor 2 Wochen einen Anruf der Behörde. Der Schornstein war fast nicht zu sehen. Hinweis mit den 15m erhalten. Nur da der mit Gas betrieben wird und hier ja 8m gelten, hat die Behörde gestoppt.
Zur 300° Vorschrift: Jeder mit festen Brennstoffen betriebene Kaminofen hat zumindest im Scheibenbereich eine Oberflächentemperatur die darüber liegt.
Ich würde hier echt für die paarmal einen oder 2 Infrarotheizer anschalten. Kosten/ Nutzen bei Holz wirst du NIE reinbekommen.