Rauchrohr in Mehrfa...
 
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Rauchrohr in Mehrfamilienhäusern

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Hallo, bin laie und kaminerstbesitzer.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Über mir sind noch zwei Wohnungen, eine der beiden Wohnungen hat einen rauchrohrabzug mit einer kunstoff blindkappe. Ich im eg habe seit kurzem einen holzofen, noch nicht in betrieb, da mir gesagt wirde die blindkappe in der Wohnung über mir muss ausgetauscht werden. Der wigentümer will es nicht zumauern. Gibt es eine möglichkeit ene isolierte blindkappe aus metall zu installieren so das der schornsteinfeger dies abnimmt.

Lg daniel

 
Posted : 03/11/2019 8:42 pm
(@schloti)
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Dann sind dort 40cm Abstand zu Möbeln und brennbaren Baustoffen einzuhalten. Kunststoffkapsel geht aber gar nicht.

So wie du schreibst, nehme ich mal an daß das Eigentumswohnungen sind. Dann geht das über die Hausverwaltung.

Allerdings hoffe ich daß du die Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft eingeholt hast.

Du kannst allerdings nicht verlangen daß der Anschluss auf deren Kosten zugemauert wird. Die Kosten wirst du tragen müssen. So läuft es nach meiner Erfahrung ab.

 
Posted : 04/11/2019 4:43 am
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Erstmal vielen dank für deine Antwort.

Ja es sind Eigentumswohnungen, von meinem vermieter und dem anderen Eigentümer ist das alles genehmigt. Erst nach Genehmigung habe ich den ofen überhaupt gekauft. Einziges problem ist das in der Wohnung über mir, bestehende rauchabzüge sind. Die wohnung hat einen anderen Eigentümer, der zugestimmt hat, allersi gs nur wenn es eine Möglichkeit gibt die kappen auszutauschen. Diese aber nicht zugemauert werden sollen. Das möchte er nicht. Ist es denn zulässig die kunstoff blindkappen durch edelatahl evtl mit isolierung auszutauschen das ich den kamin betreiben darf. Mir wurde gesagt man könne eselstahl kappen kaufen und diese mit promat isolieren. Drauf setzen auf den rauchabzug und ich darf meinen kamin betreiben

Die Abstände in meiner Wohnung zu brennbaren Materialien sind mwhr als ausreichend. Glasplatte usw alles da.

Lediglich die blöden abdekungen in der nachbarwohnung.

 
Posted : 04/11/2019 7:12 pm
(@schwarzmann)
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ääääh, Momentle mal...

An einem SCHORNSTEIN haben Kunststoff-Deckel überhaupt nichts verloren. DER Eigentümer hat also von vornherein FALSCH gehandelt. Auch wenn der Schornstein bisher unbenutzt war, er ist Eigentum der Gemeinschaft und dann kommt da keiner daher und macht durch sein falsches Handeln eine Benutzung quasi umöglich.

Auch Metall-Kapseln sind an BENUTZTEN Schornsteinen nicht mehr zulässig. Und er IST nun BE NUTZT!

Somit hat dieser Eigentümer mit dem Kunsstoffdeckel dies auch benutzBAR herzustellen. Also ZUmauern und zwar auf SEINE Kosten - ohne Diskussion!

Wenn er natürlich sich sträubt ist es ja SEIN Risiko mit dem Kunststoff-Deckel und der Kamninofenbetrieb wird dann das Problem schon automatisch lösen.... (SO ein ARSCH!)

 
Posted : 04/11/2019 9:31 pm
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