Hallo liebe Gemeinde,
wir haben von einer - inzwischen zunehmend unseriös bzw. unerfahren/inkompetenten - Firma seit Februar 2018 einen Kaminofen bauen lassen.
Der Ofen wurde angeboten mit 10-12kW und ist mit einem SCHMIDT SH 11 T KACHELOFEN-EINSATZ gebaut worden.
Die Konstruktion wurde verputzt und dann gewachst, was zu einer fleckigen Oberfläche führte. nach drei Nachbesserungen wurde der Putz dann angeschliffen und die Konstruktion neu verputzt.
Nach der ersten Inbetriebnahme platze an mehreren Stellen um den Ofeneinsatz herum der Putz ab, siehe Fotos:
Der "Kamindesigner" kommentierte das erste mal mit: "Nach dem ersten Anheizen kann immer mal ein Spannungsriss entstehen, jeder Ofen muss sich einbrennen. Hier ist lediglich ein wenig Putz abgeplatzt u. nicht mehr. Es findet zwischen Stahl und Putz unterschiedliche Ausdehnungen statt, wir werden das ausbessern u. dann wird auch nichts mehr passieren."
Es erfolgte wieder eine Nachbesserung, dieses Mal mit einem anderen Putz und nicht gewachst. auch hier platzte nach zweimaligem Feuern wieder ein wenig vom Putz ab:
Da dieser Vorfall nur ein weiteres Ereignis in einer Kette vieler "Unschärfen" Angebot vs. tatsächlicher Ausführung ist, wundere ich mich langsam, ob das nicht eine Fehlkonstruktion ist, die spätestens in einem Jahr abbruchreif ist. Der Subunternehmer-Kaminbauer selbst ist bemüht aber scheinbar etwas hilflos, sein Auftraggeber (der "Kamindesigner") aber so windig, dass wir befürchten, Garantieansprüche in einem Jahr wegen z.B. Insolvenz nicht mehr geltend machen zu können.
Kann jemand, der Ahnung davon hat das freundlicherweise anhand der Schilderung und Bilder kommentieren? Vielen herzlichen Dank!
typischer Baufehler.
vor dem Putzen hätte der Einsatz nach vorne geschoben gehört; Putzen nach Aushärtung den Einsatz wieder zurück und etwas Luft lassen; paar Millimeter reichen zu.
so ist der Einsatz mit eingeputzt worden, durch die Ausdehnung drückt er den Putz an den kritischen Stellen einfach weg. Ist recht deutlich zu erkennen.
Stein und Guß dehnen sich unterschiedlich aus
Das ist ein klassischer Sachmangel nach § 434 und 437 BGB.
Da ja schon 3 Nachbesserungen erfolgt sind und immer noch Sachmängel bestehen.
Mein Tipp.Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben übergeben Sie diesem Fall einen Fachanwalt für Baurecht.
Oder setzen Sie dem Unternehen eine letzte Frist von 14 Tagen um den Sachmangel zu beheben.Brief per Einschreiben mit persönlicher Übergabe. Sie haben folgende juristische Möglichkeiten Wandlung des Vertrags oder Kaufpreisminderung.
Sie haben eine geetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Die beginnt ab dem Tag der Übergabe des fertig erstellten Ofens.
Evtl. haben Sie sogar ein 5 Jährige Gewährleistung, schauen Sie mal in Ihre Vertragunterlagen.Eine gesetziche Gewährleistung ist aber juristisch etwas völlig anders als eine freiwillige Garantie. Wenn Sie auf den Ofen und den Einbau eien Garantie haben, dann lesen Sie die Garantiebedingungen. Diese Garantiebedingungen hätte Ihnen das Unternehmen bei Vertragsabschluß übergeben müssen.
MfG
Dieter Klaucke
Hallo, alle miteinander. Es ist lange her, dass ein neuer Kommentar geschrieben wurde, aber ich möchte eine Erfahrung teilen, die wir gemacht haben, falls sie für andere nützlich wäre. Vor ein paar Jahren ist bei einem Sturm ein Teil unseres Daches über dem Kamin eingestürzt. Sie können sich vorstellen, was für ein Durcheinander dabei herausgekommen ist. Unser Nachbar hat uns die Seite https://www.ruempelmannschaft.de empfohlen. Natürlich haben wir uns sofort gemeldet und obwohl es nicht sehr in der Nähe war, kamen sie zu uns nach Hause und haben in kurzer Zeit den ganzen Bauschmutz beseitigt. Ich wollte es empfehlen, falls sie in Düsseldorf und Umgebung wohnen und es einmal brauchen.