Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und benötige dringend Hilfe... Ich hoffe jemand hat eine Idee.
Es geht um einen Pelletofen der Firma Hark Modell Ecomat 2
Folgende Problematik tritt auf:
Seit gestern ist der Ofen installiert.
Vor der Betriebnahme wurde der Ofen ausgiebig gereinigt.
Beim Einschalten schaltet der Ofen in die Aufheizphase (A) - klappt problemlos.
Danach in den Modus H für den Heizbetrieb.
Nach ein paar Minuten wird die Fehlermeldung H.M 2 aufgelistet. 😯
Der Ofen fährt dann runter in die Minimalheizstufe.
Dann ein paar Minuten später wird der Fehler TR Er 1 angezeigt.
Daraufhin macht der Ofen dann garnichts mehr.
Ich hoffe jemand hat eine Idee wie ich mit dem Problem umgehen kann, der woran es liegen kann. 🙂
Ich würde als Erstes die Firma die den Ofen geliefert und installiert hat darüber informieren
Das kann ein Sachmangel nach § 434 und 437 BGB sein.
Wenn es ein Sachmangel ist fordern Sie die Firma auf diesen Sachmangel umgehend zu beheben
Sieh dazu auch meine Hinweise hier im Forum zum neuen Sachmängelrecht seit dem 1. Januar 2022
MfG Dieter Klaucke
Danke für die schnelle Antwort, aber es handelt sich leider um einen gebrauchten Pelletofen. Insofern scheiden alle Ansprüche gegenüber Dritten aus.
Eine der Fehlermeldungen scheint auf einen Defekt des Rauchgasfühlers hinzudeuten.
Ich hoffe der Hersteller kann kurzfristig helfen... 🙄
Da sind Sie juristisch völlig falsch informiert
Wenn Sie diesen gebrauchten Pelletofen von einer Firma gekauft haben, haben Sie min. eine 12 Monatige Sachmängelhaftung. Wenn der gewerbliche Verkäufer das in seinen AGB oder Kaufvertrag mit Ihnen geregelt hat. Har er keine Regelung in seinen AGB oder Verträgen zur Kürzung der Sachmängelhaftung auf 12 Monate getroffen haben Sie eine 24 Monatige Sachmängelhaftung.
Ein gewerblicher Verkäufer kann gegenüber einem privaten Käufer/ Verbraucher NIEMALS die Sachmängelhaftung ausschließen für ein gebrauchtes Produkt. Wird oft versucht ist aber juristisch nicht möglich. Eine Formulierung im Kaufvertrag oder den AGB . Verkauf erfolgt unter Ausschluß der Sachmängelhaftung / Gewährleistung ist eine Sittenwidrige Formulierung und gilt nicht.
Der gewerbliche Verkäufer kann NUR gegenüber einem gewerblichen Käufer die Sachmängelhaftung für ein gebrauchtes Produkt ausschließen. Das muß aber in seinen AGB stehen. Verschweigt der gewerbliche Verkäufer aber gegenüber dem gewerblichen Käufer eine Sachmangel, dann hat auch der gewerbliche Käufer eine 2 jährige Sachmängelhaftung.
Wenn Sie den Ofen von einem privaten Verkäufer gekauft haben und dieser Verkäufer hat nicht rechtskonform die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, haben Sie eine 2 Jährige Sachmängelhaftung.
Hat der private Verkäufer aber tatsächlich rechtskonform die Sachmängelhaftung ausgeschlossen und es liegt ein versteckter Sachmangel vor, haben Sie eine 2 jährige Sachmängelhaftung
Das habe ich hier alles ausführlich im Forum erklärt.
Das wissen 90% aller Menschen in Deutschland nicht. Das ist alles so im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch und der Rechtsprechung dazu geregelt
Z.B. schließen ca. 95 % der privaten Verkäufer die z.B. über ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de ihre gebrauchten Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA wie Kaminöfen ,Pelletöfen verkaufen überhaupt nicht oder nicht rechtskonform die Sachmängelhaftung aus. Und verschweigen sogar das ihre ERFA nicht die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen.
Die Sachmängelhaftung ist geregelt im § 434 und 437 BGB.
ChrisP123 post_id=40743 time=1643784992 user_id=9496 wrote:
Danke für die schnelle Antwort, aber es handelt sich leider um einen gebrauchten Pelletofen. Insofern scheiden alle Ansprüche gegenüber Dritten aus.Eine der Fehlermeldungen scheint auf einen Defekt des Rauchgasfühlers hinzudeuten.
Ich hoffe der Hersteller kann kurzfristig helfen... 🙄
Hoffe ich mit für dich! Wir hatten nämlich das selbe Problem gehabt. Wir hatten zum Glück vor paar Wochen jemanden da, der sich um die Sicherheitstechnik gekümmert hat. Ansonsten wäre vielleicht sogar was schlimmeres passiert.. Naja ich kann nur dazu sagen, dass man lieber etwas tiefer in die Tasche greifen sollte, als am Ende zweimal zu zahlen. Wer billig kauft, kauft zweimal - sagt man so schön.
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Ganz liebe Grüße,
Jenny