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Prüfbericht Danflame 14

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 JLC
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Themenstarter
 

Hallo Zusammen,

als ahnungslose Nichtfachleute haben wir uns einen gebrauchten Kaminofen von Privat gekauft.

Wir haben ihn vom alten Platz in ein neues Haus gestellt, vom Maurer einen Kaminzugang mit einer Rohrmuffe mauern lassen und den Ofen aufgestellt und angeschlossen, damit der Schornsteinfeger ihn abnehmen kann.

Der Schornsteinfeger möchte die Werte des Geräts haben. Nur damit kann er beurteilen, ob der Kaminofen die Stufe II erfüllt und betrieben werden darf.

Leider habe ich nur das Typenschild. Dort findet sich:

Danflame 14

6 Kw

Bauart 1

Din 18891

RB BF 1-Hn 54/87

Ich habe herausgefunden, dass es die Firma Danflame nicht mehr gibt.

Kann uns jemand weiterhelfen? RB BF 1-Hn 54/87 ist anscheinend die Nummer eines Prüfberichts. Kann es den noch irgendwo geben?

Wie kann man die Werte dieses Geräts noch ermitteln?

Hat der Kaminofen durch den Standortwechsel automatisch den Bestandsschutz verloren?

Wir sind gespannt auf Eure Antworten!

Beste Grüße

Jörn Lacour

 
Veröffentlicht : 19/08/2022 7:24 am
(@sichererofenkauf)
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Guten Tag Herr Lacour

diese -Frage mit Antwort habe ich hier im Forum schon ausführlich und fundiert erklärt ( alter Name sicherer-ofenkauf.de )

Nochmals

Ihr Ofen ist min. 17 Jahre alt, da er noch die alte DIN 18891 hat. Seit dem 01. Juli 2005 gelten in der EU die neuen EN Normen für Einzelraumfeuerungsanlagen. Aus DIN 18891 wurde EN 13240.

Damals wurden im Prüfverfahren noch keine Feinstaubwerte und andere Emissionswerte ermittelt. Somit ist davon auszugehen das es keinen Nachweis durch ein Prüfgutachten gibt das der Ofen die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt die seit dem 01. Januar 2015 gilt.

RB BF 1-Hn 54/87 Das ist die Prüfgutachten Nr. des Feuerstättenprüfinstituts Rhein Braun. Heißt heute RWE Power und sitzt in Frechen bei Aachen.

Da es die Firma Danflame nicht mehr gibt können Sie über den Hersteller keine Unterlagen mehr bekommen. Versuchen Sie es bei RWE Power.

Juristischer Hinweis.

Hat der Verkäufer Sie beim Kauf des Ofens nicht deutlich im Angebotstext( z.B. bei ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de ) oder sonst wie darauf hingewiesen, das der Ofen NICHT die heutige Norm der BImSchV. erfüllt ist der Sachmangel nach § 434 und 437 BGB Bürgerlichen Gesetzbuch eingetreten. Sie haben das Recht den Ofen zurückzugeben und der Käufer muß Ihnen den vollen Kaufpreis erstatten und die Kosten der Abholung oder Lieferung. Alles so im BGB und der Rechtsprechung dazu so geregelt.

Selbst wenn der Käufer rechtskonform die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat. Das machen aber 95% der privaten Verkäufer nicht.

Das Verschweigen eines Sachmangel ( hier Ofen erfüllt nicht die 2. Stufe der BImSchV. ) führt zum Erlischen des Sachmängelaussschluß auch noch als Gewährleistung bezeichnet.

Wenn der Ofen auf Grund der Regeln im § 26 der BImSchV. noch am alten -Standort bis zum 31.Dezember2024 betrieben werden darf erlischt dieser Bestandsschutz durch Standortwechsel der ja durch Verkauf entsteht. Das zeigt mir aber als Fachmann mit fundierten Kenntnissen das der Ofen NICHT die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 21/08/2022 8:56 am
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