Neue EU Warenkaufrichtlinie gilt seit dem 01. Januar 2022 im deutschen Recht.
Was der Rechtliche Unterschied zwischen einer gesetzlichen Sachmängelhaftung auch noch bezeichnet als Gewährleistung ist und einer freiwilligen Garantie habe ich hier im Forum schon fundiert erklärt. Durch das neue Sachmängelhaftunsgsrecht gelten nun auch strenge Vorgaben für eine freiwillige Garantie.
Gibt der Hersteller oder Importeur oder Händler einer Ware zu der gesetzlichen Sachmängelhaftung eine freiwillige Garantie muss er diese Garantiebedingungen nun dem Verbraucher/ Käufer vor dem Kauf zugänglich machen. Das gilt auch für Garantien die zusätzlich gekauft werden müssen.In einem online-Shop müssen die Garantiebedingungen leicht auffindbar veröffentlicht werden. Bei ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de müssen die Garantiebedingungen veröffentlicht werden. beim Angebot der Ware.
Auch gibt es klare Vorgaben für die Garantiebedingungen.
Wer gibt die Garantie mit kompletter Adresse der Firma die die Garantie gibt?
Die Garantiebedingungen dürfen Sie als Verbraucher nicht schlechter stellen als die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Was ist alles von der Garantie abgedeckt?
Welche Teile sind von der Garantie ausgenommen? Das werden bei ERFA immer die Verschleißteile sein.
Welche Kosten muß der Käufer selber übernehmen?
Wie lange gilt die Garantie?
In welchen Ländern gilt die Garantie?
Gilt die Garantie auch für den Erstbesitzer der Ware oder auch bei weitererkauf?
Wer führt die Garantieleistungen aus? Hier muß die Komplette Adresse der Firma genannt werden mit Tel.- Nr. und Mail-Adresse.
Und beim Erhalt der Ware müssen Ihnen die Garantiebedingungen ausgehändigt werden.
Das wird viele Händler die mit Garantien werben vor unlösbaren Aufgaben stellen. Weil die Mehrheit aller Händler, egal welche Branche nicht fundiert erklären können, was der juristische Unterschied zwischen einer Sachmängelhaftung und Garantie ist.
MfG Dieter Klaucke