Hallo zusammen,
ich bin hier leider ein wenig am verzweifeln auf der Suche im Internet ob eine Mehrfachbelegung möglich ist wobei ich eigentlich schon mehrfch belegt habe.
Wir haben einen Schornstein an dem Folgendes angeschlossen ist:
EG: Ein Pelletofen der Firma MCZ Athos Multiair (Flur) und ein Wamsler Calor Deluxe Holz/Kohle Ofen (Küche)
1OG: Ein größerer Speckstein Ofen leider ohne Typenschild
Diese Konstelation ist vom Schornsteinfeger abgenommen und genehmigt liegt schriftlich vor (Bestand bereits so als wir das Haus vor zwei Jahren gekauft haben)
Als das erste mal der Schornsteinfeger zu uns kam fragte ich ob ich im Wohnzimmer EG noch einen Holzofen instalieren könnte? Seine Antwort klar so viele ich will kein Problem...
Als wir das Wohnzimmer renovierten habe ich dann einen Holzofen (La Nordica Isotta Evo) gekauft und gestellt aber noch nicht angeschlosssen da ich dazu nochmal den Schornsteinfeger befragen wollte.
Nun kam der Chef persönlich und sagte mir das der Ofen nicht angeschlossen werden dürfte da ein Pelletofen mit Gebläse am Schornstein angeschlossen sei und er die beiden anderen öfen als Bestandsschutz erlaubt... wenn ich aber den La Nordica anschließen wolle dann müsste der Pelletofen weg...
Nun habe ich in der Bedienungsanleitung gelesen das der MCZ für eine Mehrfachbelegung zugelassen ist der Ofen in der Küche ebenfalls und der La Nordica sowieso dieser entspricht der Bauart 1.
Vielleicht kann mir jemand helfen Licht ins Dunkel zu bringen....
Grüße der Joe
Da verhält sich Ihr Schornsteinfeger rechtswidrig und verstößt gegen die Verordnungen die er kontrollieren MUß.
Ein Pelletofen darf NIEMALS zusammen mit einem herkömmlichen Kaminofen oder Küchenherd an einem Schornstein angeschlossen werden .Dafür gibt es auch keinen Bestandsschutz. Ein Pelltofen benötigt immer einen seperaten Schornsteinzug. Deshalb, weil Pelltöfen sehr niedrige Abgastemperaturen haben.
Auch die Aussage Ihres Schornsteinfeger, das es egal ist wievile Öfen an einem Schornstein angeschlossen werden , zeugt von ABSOLUTER Unkenntnis. Dieser Schornsteinfeger benötigt dringend mal eine Fortbildung.
Wenn man mehrere Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA an einem Schornstein anscließen möchte, dann sollte das vorher durch eine Schornsteinberechnung nach EN 13384 berechnet werden. Dazu gibt es ein Computerprogramm, das eigentlich JEDER Schornsteinfeger besitzen sollte, um das zu berechnen.
Wenn mehr als eine Einzelraumfeuerungsanlage am Schornstein angeschlossen werden sollen, müssen diese ERFA für Mehrfachbelegung( auch als Bauart 1 bezeichnet) zugelassen sein.
Nicht jede ERFA hat dafür eine Zulassung.Es gibt aber ERFA z.B. Kaminöfen die trotz fehlender selbstschließender Türe für Mehrfachbelegung verwendet werden dürfen. Als Beispiel der Morsö Ofen 2 B Classic oder der Westbo Classic und der Royal Viking von der schwedischen Firma Davidssons. Hier wird in den Normen die maximale Größe der Feuerungsraumtüre berechnet.
Fazit.
Selbst wenn alle Öfen für Mehrfachbelegung zugelassen sind, heißt das nicht das man ALLE Öfen an einem Schornstein anschließen kann.
MfG
Dieter Klaucke
Hallo und Danke für die Antwort,
ich finde das alles sehr verwirrend und auch ärgerlich der Ofen der nun hier unangeschlossen steht hat immerhin 1400 Euro gekostet 🙁
Den Pelletofen abzuschaffen steht ausser Frage da wir mit diesem hier Hauptsächlich Heizen man könnte ihn höchstens gegen einen andere ersetzen.
Das dies so nicht angeschlossen werden darf und er es als Bestandschutz deklariert macht es nicht besser. Ich habe das sogar schriftlich mit Bildern der Öfen und wo sie stehen. Er ist hier der Bezirksschornsteinfeger und ich würde gerne eine Lösung finden aber wohl nicht mit Ihm :/
Der Ofen im 1.OG könnte still gelegt werden den nutzen wir sowieso nicht aber im EG der Ofen in der Küche sowie der Pelletofen im Flur müssen sein und schön wäre eben auch noch den Ofen im Wohnzimmer einzubinden.
Ich habe gelesen das ein Pelletofen mit gebläse nicht sein darf da er eben die Abgase in den schornstein bläst.
Dies wirft die Frage auf wieso in der Anleitung des Pelletofens steht für Mehrfachnelegung geeignet... mir ist klar warum man das nicht machen darf.
Wäre denn ein Pelletofen ohne Gebläse die über Konvektion funktionieren eine Lösung?
Wer, ausser dem Bezirksschornsteinfeger, kann mch denn da beraten so das dies dann auch zu keinen Problemen führt denn der Bezirksschornsteinfeger muss das ja auch abnehmen oder?
Wenn die Situation so ist, wie Sie es schildern, dann ist die ganze Sache sehr schwerig, weil der Schornsteinfeger Sie falsch beraten hat. Das müssen Sie aber beweisen.
Haben Sie das alles schriftlich?
Leider können Sie auch keinen anderen Schornsteinfeger nehmen für die Abnahme.
Wenden Sie sich mal an den Landesinnungsverband der Schornsteinfeger in Ihrem Bundesland.
Schildern Sie die Situation und benennen Sie den bzw. die Schornsteinfeger und verlangen Sie eine Lösung.
Das könnte in einem Rechtsstreit enden.
Wenn Sie nicht alles schriftlich haben, wird das schwer.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären Sie ab ob diese evtl. für Sie in diesem Fall eintritt. Wenn ja und Sie wollen es auf einem Rechtstreit ankommen lassen dann nehmen Sie sich unbedingt einen Fachanwalt für Baurecht.
.
Ich habe das schriftlich und bin auch Rechtschutz versichert, geht es mir aber nicht darum rechtlich dagegen vor zu gehen sondern ich möchte eine Lösung schaffen die sicher ist und dazu benötige ich Beratung die ich offensichtlich nicht von dem Bezirksschornsteinfeger bekommen kann... trotzdem Danke...
Da Sie das Haus gekauft haben mit dem Pelletofen und den Küchenherd und dieser bereits beim alten Eigentümer von Schornsteinfeger abgenommen wurde, hat der Schornsteinfeger schon damals einen Fehler gemacht.
Machen Sie folgendes. Fordern Sie beide Schornsteinfeger auf mit Ihnen in Ihrem Haus einen Termin zu vereinbaren. Nehmen Sie zu diesem Termin 2 Zeugen mit.Erklären Sie den beiden Schornsteinfeger das eine Abnahme eines Pelltofen mit Gebläse nicht möglich war, weil an diesem Schornstein bereits ein Küchenherd für Festbrennstoffe angeschlossen war.
Und fragen Sie den Schornsteinfeger. Wieso haben Sie das damals bei dem Vorbesitzer des Hauses abgenommen? Und lassen Sie sich die Rechstgrundlage erklären und schriftlich zeigen.
Erklären Sie dem Schornsteinfeger auch das es dafür keinen Bestandsschutz gibt. Wenn der anderer Meiunng ist, soll er dafür die Rechtsgrundlage aufzeigen.
Fragen Sie den Schornsteinfeger: Wieso haben Sie auf meine Anfrage ob ich einen weiteren Kaminofen anschließen kann geantwortet. kein Problem.
Fragen Sie auch. Wieso haben Sie nicht auf eine Schornsteinberechnung nach EN 13384 bestanden?
Machen Sie den beiden Schornsteinfegern klar, das Sie einen weiteren Ofen gekauft haben auf Grund dieser Aussage.
Machen Sie sich aber als Mensch bewußt das es Schornsteinfeger gibt die
1. Sich rechtswidrig verhalten.
2. Schlecht ausgebildet sind.
Lesen Sie mal dazu das Buch:
Der Schornsteinfeger Glücksbringer oder schwarze Mafia?
MfG Dieter Klaucke
Welcher Qualifikation hat der Schorni der die Aussage gemacht hat daß ein Anschluss möglich ist? Azubi, Geselle, Meister? Mitarbeiter des bev. BSM oder ein "Freier " Schornsteinfeger? Hat der ein schriftliches OK gegeben?
Ich kann nur für Bayern sprechen. Nicht der Schornsteinfeger muß eine Querschnittsberechnung machen, sonder er hat diese nur zu prüfen. Der Kunde hat diese vorzulegen. ( Die soll bitte der erstellen der den Ofen verkauft hat. Der Schorni kann die machen. Das kostet nun mal.
PS zum Buch von Herrn Heit empfehle ich mal die Hintergründe zu recherchieren. Wenn ich lese : "gelernter Schornsteinfegermeister". Er hat aktuell keinen Meisterbrief. Das Buch ist meiner Meinung nach auch voller Wiedersprüche.
Hallo nochmal,
es geht mir NICHT darum irgendjemanden zur Rechenschaft zu ziehen oder ähnliches es geht mir nur darum das momentan die Konstelation der Öfen wie im ersten Post geschrieben nicht zulässig ist obwohl vom Bezirksschornsteinfeger genehmigt warum auch immer. Ich weiß das ein Pelletofen mit Rauchgasgebläse nicht mit anderen Kaminen zusammen am selben Schornstein betrieben werden darf und auch warum und jetzt nochmal zu meinem Problem ich benötige eine alternative zu dem momentan betriebenen Pelletofen.
Es soll wohl auch Pelletöfen mit Naturzug geben so einer müsste doch dann betrieben werden können oder? (Mal unabhängig davon ob der Kamin ausreichend ist)
Grüße Joe
Kachelofen & Kamin 11/2015
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Kachelofen & Kamin 11/2015
Michaels Praxistipp
Die Mehrfachbelegung von Feuer¬
stätten ist für die einzelnen Bauarten
unterschiedlich. Dementsprechend
ist auf besondere Aspekte besonders
zu achten: Kaminöfen und Heizein
sätze sind grundsätzlich mehrfach
belegbar, sofern sie nicht mit offenem
Feuerraum betrieben werden kön¬
nen. Bei Feuerstätten mit gebläseun¬
terstützter Verbrennungsluftzufuhr
(z.B. Pelletöfen) ist eine Mehrfach¬
belegung grundsätzlich
nicht
mög¬
lich. In der Praxis wird aber immer
wieder der Wunsch geäußert, eine
Pelletfeuerstätte (mit Gebläse) an ei¬
nen gemeinsamen Schornstein z.B.
mit einem Kaminofen oder Ka
chel¬
ofen (ohne Gebläse) anzuschließen.
Das wurde bis vor einiger Zeit von
den meisten Kaminkehrern geduldet,
wenn auf dem Typenschild des Her¬
stellers der Hinweis „Mehrfachbele
¬
gung möglich“ angebracht war.
Bereits Ende 2010 wurde aus die¬
sem Grund in Abstimmung mit dem
HKI an der Versuchs¬ und Demons¬
trationsanlage des ZIV untersucht, ob
eine solche Mehrfachbelegung ge¬
fahrlos möglich ist. Die Untersuchung
erfolgte unter Beteiligung der Firmen
Olsberg und Wodtke.
Bei dem Versuch wurden jeweils
zwei Festbrennstofffeuerstätten an
einen Schornstein mit einem runden
Querschnitt und einem Innendurch¬
messer von 150 mm in übereinander
liegenden Geschossen angeschlos¬
sen. Die wirksame Schornsteinhöhe
zwischen den Anschlüssen betrug
ca. 3 m, die wirksame Höhe über
dem oberen Anschluss ca. 7 m. Die
Verbindungsstücke waren etwa 1,5 m
lang und strömungstechnisch günstig
verlegt. Im unteren Geschoss wurden
abwechselnd eine Pelletfeuerstät¬
te PO
03 der Fa. Wodtke mit einer
Leis
tung von 6 kW und eine Pellet¬
feuerstätte Libera Plus 43/1184 der
Fa. Olsberg mit 8,5 kW eingesetzt.
Im darüber liegenden Geschoss war
ein Kaminofen angeschlossen, der
jedoch während des Versuchs außer
Betrieb blieb.
Während des gesamten Versuchs¬
ablaufs wurden die Drücke in den
Verbindungsstücken der Feuerstät¬
ten abwechselnd mit einem Druck¬
messgerät gemessen und über einen
daran angeschlossenen PC aufge¬
zeichnet. In der Versuchsdurchfüh¬
rung wurde die Schornsteinmündung
jeweils nach Einschalten der Pellet¬
feuerstätte und Beendigung der Auf¬
heizphase sukzessive verschlossen.
Bei einem Verschluss von etwa 75 %
der Mündung wurde an dem nicht in
Betrieb befindlichen Kaminofen ein
Abgasaustritt sowie ein Beschlagen
der Sichtscheibe festgestellt. An der
Pelletfeuerstelle war der Schorn¬
steinverschluss kaum wahrnehmbar,
da sich weder die Stromaufnahme
Mehrfachbelegung
mit Pelletöfen
Michael Fischer
Michaels Praxistipp
Ofenprofi Michael
Fischer, selbst
ständiger Sachverständiger und
Mitglied im Bundesverband frei¬
er Sachverständiger (BVFS),
schreibt an dieser Stelle über
das, was die Branche bewegt.
Michael Fischer
Planungs¬ und
Sachverständigenagentur
Fischerweg 2
83119 Obing
Telefon:
+49 (0) 86 24 / 89 89¬29
Telefax:
+49 (0) 86 24 / 89 89¬50
Mobil:
+49 (0) 171 / 8 00 82 31
E¬Mail: mf@zeller¬ofen.de
Michaels Praxistipp
noch die Druckverhältnisse am Ven¬
tilator merklich verändert hatten. Da¬
durch schalteten sich die Pelletfeuer¬
stätten nicht ab.
Der Versuch hat gezeigt, dass die
Mehrfachbelegung eines Schorn¬
steins mit einer Pelletfeuerstätte in
Kombination mit einem Kaminofen
oder zweier bzw. mehrerer Pelletfeu¬
erstätten nicht unproblematisch ist.
Im Störfall können die Abgase der
Feuerstätten mit Gebläse über die
Feuerstätte ohne Gebläse in deren
Aufstellraum gelangen. Das macht
deutlich, dass die o.g. Vorgaben der
DIN V 18160¬1 zu Recht bestehen
und von einer solchen Betriebsweise
abgeraten werden muss.
Die Mehrfachbelegung nur mit Pel
let¬
öfen ist grundsätzlich nur dann mög¬
lich, wenn folgende Punkte bei allen
Geräten gegeben sind:
–
Die Kennlinie der Gebläse der in¬
stallierten Geräte ist identisch oder
vergleichbar.
–
Die installierten Geräte haben die
gleiche Geräteleistung.
–
Alle Geräte sind im selben Aufstell¬
raum angeordnet.
Die DIN V 18160¬1 schießt die Mehr¬
fachbelegung zwischen Pelletöfen
mit Gebläse nach DIN EN 14785 und
Feuerstätten für feste Brennstoffe
ohne Gebläse aus.
Allerdings kann durch eine Sicher¬
heitseinrichtung mit allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung sicher¬
gestellt und überwacht werden, dass
keine Abgase über nicht in Betrieb
befindliche Feuerstätten austreten
können. Mit so einer Sicherheits¬
einrichtung können Feuerstätten
mit Verbrennungsluftunterstützung
mehrfach belegt werden, wenn die
bauaufsichtliche Zulassung dies zu¬
lässt. Baut man also eine Sicherheits¬
einrichtung ein, ist es grundsätzlich
möglich, eine Scheitholzfeuerstätte
(ohne Gebläse) und einen Pelletofen
(mit Gebläse) an einem Schornstein
mehrfach zu belegen
Das beantwortet meine Frage in keinster Weise und diese informationen spuckt google sofort aus die sind mir bekannt das hilft aber nicht weiter es bleibt immer noch die Frage nach einem Pelletofen ohne Rauchgasgebläse mit Naturzug... kennt jemand so einen?
Dieser hier zum Beispiel ist Stromlos ohne Rauchgasgebläse mit Naturzug aber den kann man nicht Programieren von daher suche ich einen mit Strom den man Programieren kann wie jeden Pelletofen aber eben mit Naturzug...
Werbung entfernt
1.1 Die Bauart - http://www.ofenkoppe.com/fileadmin/user_upload/Service/Bedienungsanleitungen/DE/Pelletkaminofen/2015/Gravity.pdf
Hallo, ich stehe vor einem ähnlichen Problem und wollte mal fragen,was bei dir nun letztendlich rausgekommen ist?
Gruß