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Eben. Klauke hats klar gesagt: der Ofen gehört längst RAUS, der kann NICHT "[i:6ys84hf6]abgenommen[/i:6ys84hf6]" sein oder "von-mir-aus-geduldet-werden". Der Bezirksschornsteinfeger hat diesen zur behördlichen Stillegung zu treiben. DAS ist SEINE Aufgabe!
Denn genau DAS sind die Öfen die man mit dieser Regelung RAUShaben will, mit gutem Grund, weil sie erhebliche Schadstoffmengen emittieren :
- es ist KEIN spezieller Holzofen
- er ist technisch veraltet
- und auch noch aktiv benutzt
Da muss es eine Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers geben in der dies definiert ist.
Ja, "schade" um den schönen alten Ofen mitsamt seiner Geschichte. Aber dieser Verlauf war seit 2010 bekannt dass es so endet!
Das stimmt leider...aber ihr habt mir sehr geholfen...vielen Dank dafür
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Probier mal die PRAKTISCHEN Tipps von b-hörnchen, das wirkt am besten.
genial!