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Kaminselbstbau mit Fragen

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Liebes Forum,

Wir wagen uns an einen Kaminselbstbau nachdem wir einen Hark Kamineinsatz Radiante 500 mit 7 kw günstig erstanden haben. Das Set war bisher unverbaut , stand aber ein paar Jährchen im Keller. Ich hoffe hier auf ein paar Antworten, da unser Bezirkschornsteinfeger erst zur Abnahme vorbeikommen will. Ich bräuchte aber jemand, der mir vorher sagt, wie es richtig geht und nicht hinterher, was ich falsch gemacht habe.

Zu den Fragen:

Um in der Wand nach Leitungen zu suchen habe ich sie ein wenig aufgeklopft und zwei Heizungsrohre ca. 4 cm unter Putz gefunden. Wenn ich 60 mm Promasilplatten davor verbaue, reicht das dann als Wärmeschutz oder muss ich die Rohre neu verlegen lassen?

Müssen die Löcher (und weitere) erst wieder verfüllt und zugespachelt werden, oder kann ich die Promasilplatten auch mit Luftlöchern aufbauen?

In der Wand war unter dem Putz 2 cm Styropor als Dämmung verbaut. An der Stelle wo der Kamin steht, hab ich das Styropor entfernt. Wie großflächig muss ich die Dämmung entfernen? Reicht das bis zu den Promasilplatten oder muss ich da noch weiter 20 cm Abstand oder ähnliches einhalten?

Auf der Einbauanleiting steht, dass das Rauchrohr in einem 45 Grad Winkel in den Kamin geführt werden soll. Mein Handwerker für den Durchbruch sagt, dass ist sehr ungewöhnlich und er macht immer waagerechte Durchbrüche zum Edelstahlaussenkamin. Außerdem finde ich nur waagerechte doppelwandige Wanddurchführungen ohne Winkel. Was mein Ihr dazu?

Ich warte schon seit einiger Zeit auf die schriftliche Stellungnahmen des Schornsteinfegers bezüglich der Höhe und Durchmessers des Aussenkamins, um den endlich bestellen zu können. Gibt es da Fristen, an die sich der Schornsteinfeger halten muss?

😯 Ganz schön viele Fragen.

Würde mich riesig freuen, wenn jemand dazu was sagen könnte. Wenn etwas unklar ist, einfach schreien.

Danke und Grüße

Pascal

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Veröffentlicht : 05/05/2021 6:53 pm
(@schloti)
Beiträge: 804
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Viele Fragen, ja.

Das hättest du schon abklären sollen bevor du den gekauft hast.

Rein rechtlich muss der Schorni dir keine Stellungnahme ( Angaben welchen Durchmesser der Schornstein haben muss), abgeben.

Daß der Schorni erst zur Abnahme vorbeikommen will, wird einen Grund haben. Er muss nicht vorher kommen, kann aber.

Wenn er vorher kommt kann er das auch in Rechnung stellen ( Zeitaufwand)

DU musst Nachweisen daß der passt. Eine Querschnittsberechnung KANN er machen ( genauso wie jeder andere Ofenbauer, Schornsteinbauer, Fachbetrieb), er darf dir das aber auch in Rechnung stellen. Die Höhen ( Abstände zu benachbarten Fenstern bzw. vom Brandschutz ergeben sich aus den Landesfeuerungsverordungen bzw. der 1.BImSchV. Die Abstände des Schornsteins zu brennbaren Baustoffen sind auch abhängig von den Angaben des jeweiligen Schornsteinherstellers.

 
Veröffentlicht : 06/05/2021 8:45 am
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Beiträge: 2
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Hi Schloti,

Ich bin etwas irritiert zwecks Deiner Antwort. Ist das hier kein Forum von Gleichgesinnten, die sich über das Thema Kaminofen austauschen und bei Problemen auch Hilfestellungen leisten? So kenne ich das aus anderen Foren. Natürlich habe ich viele Fragen VOR dem Kauf abgeklärt und das Projekt beim Bezirkschornstein angemeldet. Selbstverständlich würde ich die Beratung und Unterstützung des Schornsteinfegers bezahlen. Nur unser Bezirksschornsteinfeger scheint eben kein Geld verdienen zu wollen und hat abgelehnt im Vorfeld zu kommen. Übrigens hat der Schornsteinfeger bei Anmeldung des Projekts geschrieben, dass er mir in einer schriftlichen Stellungnahme den notwendigen Durchschnitt und die Höhe des Schornsteins mitteilt - die Idee ist also nicht auf meine Mist gewachsen.

Die allgemeinen Verfügungen, Abstände und Bestimmungen sind mir übrigens bekannt, jedoch steckt der Teufel im Detail, wie man an meine sehr konkreten Fragen erkennt.

Es ist also jeder eingeladen die konkreten Fragen zu beantworten und für alle anderen: Allgemeine Belehrungen und erhobenen Fingerzeit brauche ich nicht - dazu habe ich meine Frau 😆

 
Veröffentlicht : 06/05/2021 1:19 pm
(@schwarzmann)
Beiträge: 1540
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Also ich kann jetzt in Schlotis Posting KEINEN erhobenen Zeigefinger erkennen, das hat er sicher auch keinesfalls so gemeint!

Schloti ist hier für seine direkten und helfenden Kommentare bekannt, das belege und dafür stehe auch ICH mit meinem Namen.

Ich warte schon seit einiger Zeit auf die schriftliche Stellungnahmen des Schornsteinfegers bezüglich der Höhe und Durchmessers des Aussenkamins, um den endlich bestellen zu können. Gibt es da Fristen, an die sich der Schornsteinfeger halten muss?

In manchen (rückständigen und nicht dem Bürgerwohl ausgerichteten) Bundesländern ist das leider so dumm geregelt, dass

a) keine VORanmeldung beim Bezirksschornsteinfeger erfolgen muss

b) keine Stellungnahme des Bezirksschornsteinfegers erfolgen muss

Was - wie jeder selbstständig und konstruktiv denkende Mensch auch feststellt - schlichtweg DUMMHEITist, denn SO werden ja regelrecht Abnahme-Mängel produziert mit Folge-Arbeiten und damit auch FolgeKOSTEN und einfach nur unangenehme Umstände für den KUNDEN - der ja nur ein armer dummer "Gebührenschuldner" ist und sich gefälligst auch bei Unwissenheit an die Regeln zu halten hat.

In Baden-Württemberg (dem CLEVER-Ländle) ist es seit über 35 Jahre ganz klar geregelt und absolut bewährt:

- mind 10 (Werk)Tage vor Beginn des Vorhabens schriftliche Mitteilung per Formblatt (macht idR der Fachhandwerker)

- innerhalb dieser Zeit MUSS der Bezirksschornsteinfeger eine schriftliche fachlich dezidierte Stellungnahme abgeben

- es ist natürlich sinnvoll ggf zuvor einen Ortstermin mit ihm wahrzunehmen - obwohl er ja alle Gebäudedaten in seiner Kenntnis haben MUSS, schließlich macht er all drei-vier Jahre PERSÖNLICH die gebührenträchtige hoheitliche Feuerstättenschau. Aber zwischen Können und Machen liegt halt leider oft das Wollen... . Beim Ortstermin können alle Punkte direkt betrachtet , bewertet und besprochen werden. Ja, dieser Ortstermin ist gebührenpflichtig, ja der Bezirksschornsteinfeger ist ORTSTERMIN-PFLICHTIG.

Da das wohl scheints nicht so richtig klappt, empfehle ich sich an seine zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Das ist in kreisfreien Städten das Amt für öffentliche Ordnung oder das Landratsamt des Landkreises, Umweltschutzamt, Abteilung Schornsteinfegerwesen. Ihr habt ja sicher Nachweise Eures Bemühens und des Verhaltens des Bezirksschornsteinfegers und könnt Euer Ansinnen darlegen. Dann wird er von der Behörde zur Stellungnahme aufgefordert werden und die werden ihm ggf nochmal SEINEN Weg genau zeigen und Ihr helft sicher gern dieser chronisch überlasteten Behörde, dass das auch alles genau SO klappt.

Manchsmal wirkt auch ein angekündigter Kontakt zur örtlichen Zeitung oder ähnliches eine wundersame Bewegung, die zuvor kaum vorstellbar gewesen wäre. Oder schreib doch dann wieder hier wie alles läuft, vor allem wenns NICHT läuft. Ich glaub da können wir sicher dazu beitragen, dass der Herr Hoheitliche seine PFLICHTEN erfüllt und dem an ihn zwangsgebundenen - aber sonst freien - Bürgern wirklich praktisch geholfen wird.

 
Veröffentlicht : 06/05/2021 11:28 pm
(@schloti)
Beiträge: 804
Prominent Member
 

Hallo Schwarzmann.

Danke für deine " Schützenhilfe". 😉 .

Genau so war es von mir gemeint. Aufgrund der vielen Fragen erschien es mir als ob hier Geld gespart werden soll bzw. Differenzen zwischen Kaminoberstenfeld und dem zust. bev. BSM vorliegen. ( Wir kennen auch nur eine Seite der Medaille.) In Bayern gibt es die von dir erwähnten Punkte alle nicht. Um 2000 herum wurde auch die Rohbauabnahme abgeschafft. Zwar kann man die Anbieten, jedoch nimmt wegen der Kosten ( fast) kein Kunde dies oder ein Baubegleitung an. ( "Ich habe doche einen Fachbetrieb/ Ich habe mich schon im Netz informiert, ... ) Eine Montageanleitung für den Hark 500 gibts im Netz:

Aus meiner Sicht ist hier alles gut erklärt auch bez. des Brandschutzes. Es fehlen auch verschiedene Angaben. Welches Material haben die Heizungsleitungen in der Wand ( Schwarzrohr,Kupfer, Kunststoff..)? Woraus ist die Dämmung der Heizungsleitungen? Wie lange ist das Rauchrohr? Wieviele Bögen, Länge gestreckt, Höhe wirksam, Lage des geplanten Schornsteins an der Aussenwand ( Am First, in der Nähe der Traufe,....) . Du siehst auch von uns her bestehen Fragen über Fragen. Ohne konkrete Angaben wird dir kein Fachmann einen Rat oder Auskunft geben. Denn wenn es dann Probleme gibt, kann der wegen "Fehlberatung" haftbar gemacht werden. ( Ich kann hier leider aus Erfahrung sprechen, da mir das passiert ist. Ein Kunde hat mir wesentliche Angaben nicht weitergegeben und hatte nie Zeit für einen Ortstermin.)

PS:

Ich kann auch nur eines der Bilder ( von 14 ?) sehen und hoffe daß der Kamineinsatz nur zum Transport auf dieser Platte steht.

 
Veröffentlicht : 07/05/2021 7:39 am
(@schwarzmann)
Beiträge: 1540
Noble Member
 

Aha, hab ichs doch richtig in Erinnerung: in Bayern keine Voranmeldepflicht. Sorry, aber das IST nunmal einfach DUMMHEIT und kann weder im Interesse des Schornsteinfeger-Handwerks, noch den anderen Gewerken, geschweige denn Kunden liegen, diesen Schwachsinn weiter zu betreiben. Man könnte meinen man sei lern-resistent und WILL absichtlich Abnahme-Mängel provozieren oder Kunden terrorisieren. Ihr meldet Euch doch auch zu den Terminen für Schornsteinfegerarbeiten vorher an. Jeder normale Mensch tut sowas wenn er ein Vorhaben hat. (sorry, Triggerpunkt:) Aber während 15 Bundesländer "Schornsteinfeger" haben, hat halt der südöstliche Freistaat "Kaminkehrer" 🙄 👿 . Dann seid Ihr also von allen SCHORNSTEINFEGER-Dingen eben mal RAUS, denn Ihr seid ja KEINE! 😈 Zum Glück hält sich diese DUMMHEIT in (den bayrischen) Grenzen. 🙁

Mal etwas pragmatischer zu den gestellten Fragen:

Um in der Wand nach Leitungen zu suchen habe ich sie ein wenig aufgeklopft und zwei Heizungsrohre ca. 4 cm unter Putz gefunden. Wenn ich 60 mm Promasilplatten davor verbaue, reicht das dann als Wärmeschutz oder muss ich die Rohre neu verlegen lassen?

Was soll auch mit wasserführenden Rohren passieren was irgendwie "gefährlich" werden könnte ? NICHTS.

Müssen die Löcher (und weitere) erst wieder verfüllt und zugespachelt werden, oder kann ich die Promasilplatten auch mit Luftlöchern aufbauen?

dito

In der Wand war unter dem Putz 2 cm Styropor als Dämmung verbaut. An der Stelle wo der Kamin steht, hab ich das Styropor entfernt. Wie großflächig muss ich die Dämmung entfernen? Reicht das bis zu den Promasilplatten oder muss ich da noch weiter 20 cm Abstand oder ähnliches einhalten?

Alles quasi "innerhalb der Feuerstätte/Warmluftkammer" muss aus nichtbrennbarem Material bestehen.

Auf der Einbauanleiting steht, dass das Rauchrohr in einem 45 Grad Winkel in den Kamin geführt werden soll. Mein Handwerker für den Durchbruch sagt, dass ist sehr ungewöhnlich und er macht immer waagerechte Durchbrüche zum Edelstahlaussenkamin. Außerdem finde ich nur waagerechte doppelwandige Wanddurchführungen ohne Winkel. Was mein Ihr dazu?

Eine "Soll"-Vorgabe heißt: MUSS man machen wenn man es kann, es sei denn man findet eine mindestens gleichwertige Lösung. Letzendes ist das aber egal. Es muss ja eh ein Schorstein-Funktionsnachweis erbracht werden. Wenn der mit 90°-Anschluß (wie 95% aller Anschlüsse) erbracht wird, dann gilt DAS. Dass ein 45°-Anschluß strömungstechnisch günstiger ist, aber eben einen wesentlich größeren Wanddurchbruch mit mehr späteren Beiarbeiten oder komplizierten Abdeckblenden erforderlich macht, leuchtet sicher ein.

Die eigentliche Wanddurchführung erfolgt ja immer mit einem Gerad-Stück mit 45 Grad, lediglich der Anschlußstutzen unmittelbar am senkrechten Teil ist mit 45°.

PS: Ich kann überhaupt KEINE Bilder sehen !

.

 
Veröffentlicht : 08/05/2021 12:46 am
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