Kaminofen Stufe 1/ ...
 
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Kaminofen Stufe 1/ 2

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Hallo zusammen.

Wir haben uns ein Häuschen gekauft und einen gebrauchten kaminofen mit Papieren.
Jetzt haben wir alles angeschlossen und der Schornsteinfeger war aus baurechtlicher Sicht auch zufrieden.
Allerdings stellte er fest dass der Ofen nur Stufe 1 entspricht und nur unbegrenzten Bestandsschutz am alten Standort hätte.

Was hat man denn jetzt für Möglichkeiten? Der Ofen ist ja noch nicht wirklich alt (gut 7 Jahre) und laut der "Ampel" ja eigentlich auch emissionsarm

Es handelt sich um einen
Uniproducts Industrial Ltd.
Uni-1068-CTS

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß Martin

 
Posted : 20/12/2017 10:28 pm
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Ein Kaminofen, der NUR die 1. Stufe der BImSchV. erfüllt darf seit dem 01. Januar 2015 nicht mehr NEU an einem Schornstein angeschlossen werden.
WENN SIE DEN OFEN JETZT ERST ANGESCHLOSSEN HABEN , ist eine Abnahme durch den Schornsteinfeger nicht möglich. Der Ofen darf nicht in Betrieb genommen werden. Wenn der Ofen jedoch bereits VOR dem 01. Januar 2015 angeschlossen wurde und in Betrieb genommen wurde, dann hat der Ofen begrenzt Bestandschutz. Das IST abhängig davon wann der Ofen Typgeprüft wurde.
Nachfragen beim Hersteller. FALLS ES DEN NICHT MEHR GIBT UND AUCH KEIN NACHWEIS AUF ANDERE WEISE ZU BEKOMMEN IST, muss der Ofen außer Betrieb genommen werden. Der Ofen ist auch nicht emissionsarm, wenn er NUR die 1. Stufe der BImSchV. erfüllt.
Nachrüsten ist nicht möglich.
Da hilft oft nur verschrotten.
MfG
Dieter Klaucke

 
Posted : 20/12/2017 11:01 pm
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Hallo,
Danke für diese Antwort, die mich leider nicht viel weiter bringt.
Der Ofen ist wohl um 2009/ 2010 neu gekauft worden. Das heißt, der ist gerade mal 7 jahre alt. Eigentlich ein wenig jung um verschrottet zu werden.

Für mich war vor dem Kauf nicht klar, dass es da solch regide Vorschriften gibt. Und wenn man auf ebay Kleinanzeigen schaut, sind da im Gebauchtbereich praktisch nur Öfen, die allenfalls nich in Ö oder CH eingestetzt werden dürfen und das zu teils großen 4-stelligen Beträgen. Kann doch irgendwie alles nicht sein.

Was das emissionsarm betrifft, was ich in meinem ersten posting erwähnte gibt es doch jetzt dieses Ofen-Ampel [img:88hycbt6]https://www.ofen.de/blog/wp-content/uploads/2015/11/Ofen-Ampel.jpg[/img:88hycbt6] in der der Ofen mit Stufe eins auf der 2-besten Position ist. Und trotzdem weder nachrüstbar noch einsetzbar?

Also, der Ofen ist rel. jung, weit oben in der Ampelliste, guter Zustand , über 82 % Effizienz und trotzdem nur noch zu verschrotten?
Was unterscheidet einen Ofen der Stufe 2 von einem der Stufe 1? Also rein technisch gesehen?

Letztlich ist doch da ein Feinstaubfilter drin und ansonsten kommt Holz rein, wird verbrannt und der rest geht durch den Schonrstein in die Atmosphäre. Da kann doch so viel nicht dran sein oder?

Gruß, Martin

 
Posted : 21/12/2017 8:16 am
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In der 2. Stufe der BImSchV. ist der Grenzwert für Feinstaub 40mg/ m³ und der Grenzwert für CO 1,25 g/m³ Den CO Wert kann man NICHT durch irgendwelche Nachrüstungen verändern. Den Feinstaubwert durch Nachrüsten eines Feinstaubpartikel. Das lohnt sich aber finanziell nicht.
Und sind Sie sicher das in Ihrem 7 Jahre alten Ofen ein Feinstaubfilter drin ist? Das bezweifele ich.Denn es gibt nur sehr wenige Hersteller, die Öfen Serienmässig mit Feinstaubfilter ausgerüstet haben.

Bevor mein ein Produkt kauft sollte man sich sachkundig machen. Ein Blick in sicherer-ofenkauf.de hätte Sie vom Kauf abgehalten. Es wurden noch von Händlern im Dezember 2014 neue Öfen verkauft die NUR die 1. Stufe der BImSchV. erfüllen.
In einer Untersuchenung von sicherer-ofenkauf.de vom August 2016 kamen wir zu dem Ergebnis, das ca. 80 % aller bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen .de zum Verkauf stehenden gebrauchten Kaminöfen nicht die 2. Stufe der BImSchv. erfüllen. Oft nicht einmal die 1. Stufe. Bei diesen Internetverkaufsportalen werden bis zu 60 Jahre alte Öfen angeboten. Die meisten Verkäufer wissen oft nichts über diese gebrauchten Öfen. Diese Verkaufsportale sind zum größten "SCHROTTPLATZ" für gebrauchte Öfen geworden in Deutschland.
Bei ebay.de tummeln sich Osteuropäische Händler , die Einzelraumfeuerungsanlagen verkaufen, die weder EU Normen erfüllen , noch die Deutsche BImSchV. Wir warnen seit Jahren bei sicherer-ofenkauf.de davor.
Wir haben ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de immer wieder informiert und auf die rechtswidrigen Geschäftsmethoden dieser gewerblichen Verkäufer informiert. NICHTS passiert von Seiten ebay. de oder ebay-kleinanzeigen.de Das zum Thema Sicherheit bei ebay.de
ALLE Verkaufsportale sind VÖLLIG unsicher zum Kauf eines gebrauchten Kaminofen, oder Küchenherd, Kamineinsatz.
Auch finden wir immer wieder bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen sogenante Scheinprivate Verkäufer. Das sind gewerbliche Verkäufer, die sich als Privatverkäufer tarnen. Im Frühjahr 2017 teilte uns ebay.de mit, das man Hinweisen zu Scheinprivaten nicht mehr nachgeht. Darüber sollten jetzt mal alle nachdenken, die das gerade hier lesen. ebay.de sicher? EIN WITZ. und Marketingtrick von ebay.de
Für Sie also eine negative Lebenserfahrung. Ihr Ofen hat leider nur Schrottwert, auch wenn er erst 7 Jahre alt ist. Es gibt Öfen die NUR 3,5 Jahre alt sind und ebenfalls NICHT die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen. So ist das eben.
MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 21/12/2017 9:47 am
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Ok, dann sage ich mal vielen dank für die Informationen.
Die website werde ich mir mal ansehen und schauen was wir dann machen.

Gruß, Martin

 
Posted : 21/12/2017 9:52 am
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Ich greife das Thema nochmals auf.

Ein Verkäufer der eine gebrauchte Einzelraumfeuerungsanlage ( Kaminofen, Kamineinsatz, Kachelofeneinsatz, Küchenherd oder Pelletofen) verkauft der nicht die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt und nicht deutlich bereits im Angebotstext darauf hinweist und auch nicht bei der Abholung, hat einen erheblichen Sachmangel verschwiegen nach § 434 und 437 BGB Bürgerlichen Gesetzbuch.

Wenn Sie das als Käufer erst später feststellen, muß der Verkäufer den Ofen zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis erstatten und die Kosten der Abholung. Das ist alles so im BGB und der Rechtsprechung dazu geregelt. Außerdem ist die Straftat Betrug nach § 263 StGB Strafgesetzbuch entstanden.

Selbst wenn der Verkäufer rechtskonform die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat, erlischt der Gewährleistungsausschluß durch das Verschweigen eines Sachmangel. Siehe dazu meine Hinweise zur Gewährleistung hier im Forum.

Sollte sich der Verkäufer weigern den Ofen zurück zunehmen und Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung für allgemeines Vertragsrecht rate ich dazu sofort einen Anwalt einzuschalten.

Nochmals meine Warnung zu gebrauchten Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA Ca. 90% der gebrauchten ERFA die über ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de angeboten werden erfüllen NICHT die 2 .Stufe der deutschen BImSchV. auch nicht die Norm 15a B-VG von Österreich und die Schweizer Luftreinhalteverordnung. Nur sehr wenige Verkäufer gebrauchter ERFA weißen bereits deutlich im Angebotstext da drauf hin. Viele Verkäufer lügen und erfinden Geschichten und verschweigen das geschickt.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 20/10/2020 5:03 pm
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