Kamin schief montie...
 
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Kamin schief montiert 🙁

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Hallo,

bei uns ist der 10 Meter lange Aussenkaminn schief montiert worden. Es sind mehrere Anschlüsse vorhanden. So wie ich das sehr kann das bautechnisch wohl nicht mehr geändert werden, da die Wanddurchbrüche ja schon gebohrt sind und auch nicht genug Spiel in den Bohrungen vorhanden ist. Was kann man tun? Muss man das so akzeptieren? Preisnachlaß?

Gruß pitschendopp

 
Veröffentlicht : 29/08/2009 10:05 am
(@kamga)
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Wer macht sowas??
Eine Schleudertruppe von My-Hammer oder ein Schornsteinfachbetrieb aus der Umgebung???

 
Veröffentlicht : 29/08/2009 10:41 am
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hallo,

nein, kein schleudertrupp aus my-hammer. ein mittelgroßer fachbetrieb.
die geschichte ist alles andere als günstig. haben lieber ein höheres angebot genommen, in der hoffnung.....und nun das. :-((

gruß p.

 
Veröffentlicht : 30/08/2009 11:10 am
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hallo,

da die kernbohrungen nicht lotrecht untereinander sind wird eine behebung des schadens wohl nicht infrage kommen.
auch ein rückbau wird wohl, aufgrund von wärmedämmung an der aussenwand und im inneren verklinkerte wände eher schwierig.

da bleibt dann nur noch schadenersatz, aber von wieviel % des auftragsvolumen spricht man da?

gruß p.

 
Veröffentlicht : 30/08/2009 11:13 am
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Beiträge: 10
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Hallo Pitschendopp,

da ich beruflich mit solchen Dingen zu tun habe, kann ich folgendes zu Deinem Problem sagen:

Ob es für die Masshaltigkeit von Außenkaminen eine DIN-Vorschrift gibt, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass eine Massabweichung von etwa 10 mm pro Meter akzeptiert werden muss. Das beutet aber nicht, dass bei 10 Meter 50 mm akzeptiert werden müssen, sondern vielleicht eher ca. 25 mm. Dies ist angelehnt an die Vorgaben für Hochbautoleranzen.

Ich gehe davon aus, dass grundsätzlich lediglich ein optischer Mangel und kein technischer Mangel besteht. Sofern die Abweichung so gering ist, dass sie bei "üblicher Betrachtung" (also bei enstprechendem Abstand zum Haus) nicht erkennbar ist, ist nicht eindeutig zu entscheiden, ob ein Mangel vorhanden ist. Ich würde dann eher sagen, dass kein Mangel vorhanden ist.

Ein optischer Mangel kann beseitigt oder durch Minderung - wenn das beide Parteien vereinbaren - abgegegolten werden. Falls ein Mangel nicht mit für den Auftragnehmer zumutbaren Aufwendungen besitigt werden kann und dem Auftraggeber zugemutet werden kann, diese optische Beeinträchtigung zu akzeptieren. ist eine Minderung zu vereinbaren. Die Höhe der Minderung richtet sich nach einer Tabelle, die in Fachliteratur zu finden ist.

Ein technischer Mangel muss immer beseitigt werden, unabhängig davon, welche Aufwendung hierfür entstehen.

Wenn Ihr Euch einig seid, dass ein Mangel vorhanden ist würde ich versuchen, eine Minderung zu vereinbaren. Vielleicht wäre da bei einem Auftragswert von 2.500,- so 100,- angebracht.

Anderfalls kann Dir nur ein Gutachter helfen....aber ob das der richtige Weg wäre, möchte ich bezweifeln.

Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

 
Veröffentlicht : 04/09/2009 9:13 am
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