Kamin nicht abgenoh...
 
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Kamin nicht abgenohmmen, weil er den Schornstein nicht sehen konnte?

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Hallo,

es wurde von einem Fachhändler eine Kaminkassette eingebaut, vorher war dort ein offener Kamin. Am Schornstein wurde nichts verändert. Jetzt meint der Schornsteinfeger er kann den Kamin nicht abnehmen, weil er erstmal in den Schornstein gucken muss?! Angeblich muss er sich die Schürze anschauen. Kann das sein? Weiß jemand etwas dazu?

Danke!

 
Veröffentlicht : 08/11/2022 2:34 pm
(@sichererofenkauf)
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In den Schornstein kann man schauen z.B. durch die Öffnung oben und durch die Reinigungstuere

Notfalls mit einer Kamera

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 08/11/2022 4:03 pm
(@schwarzmann)
Beiträge: 1540
Noble Member
 

Aber WAS sollte sich vor Einbau der Kassette an der dann noch unveränderten Schürze geändert haben wenn er VORHER nochmal reinschauen "müsste" ?? WOZU?? IN die Schürze hat er ja bei JEDER Feuerstättenschau all drei/vier Jahre ja PERSÖNLICH reinzuschauen gehabt (super deutsch!). Und er/Mitarbeiter kehrt ja jedes Jahr ebenfalls den Rauchfang, denn der ist als Teil des offenen Kamins KEHRPFLICHTIG. Also wie oft will er etwas "anschauen" was er eh dauernd ANSCHAUT mit seinen hoch-hoheitlich-wahnsinns-fachlichen Augen??

Gibt es in Deinem Bundeslang etwa KEIN vorheriges Anmeldeverfahren für eine Feuerstätte? In Ba-Wü ist das seit 30 Jahren PFLICHT. Dann kann der Bezirksschornsteinfeger entscheiden ob er das vorher anschauen muss und andere abnahmerelevante Dinge auflisten.

Hast DU die Anmeldung versäumt hast DU Pech gehabt. Gibt es KEIN Anmeldeverfahren hat ER Pech gehabt!

 
Veröffentlicht : 11/11/2022 10:16 pm
(@schloti)
Beiträge: 804
Prominent Member
 

So klar und gut wie es in BW geregelt ist, ist es meines Wissens nach in (fast?) keinem anderen Bundesland. in Bayern z.B. ist nur festgelegt daß die Feuerstätte erst nach mängelfreier Abnahme durch den bev. BSM in Betrieb genommen werden darf. Zusätzlich greifen dann noch die KüO und 1.BImSchV. ( Meldepflicht schriftlich oder elektronisch). Bei Errichtung/ Umbau einer Feuerstätte wie hier, ist eine Fachunternehmererklärung nach TR-OL der Fachfirma erforderlich.

Warum wurde der zust. bev. BSM nicht VORHER mit ins Boot genommen?

Meiner Meinung und Erfahrung nach macht das ein guter Fachbetrieb schon von sich aus um evtl. Probleme die ihm nicht bekannt/ ersichtlich sind abzuklären.

Andere Erfahrungen habe ich nur mit "nicht so guten Fachbetrieben und einer bundesweit arbeitenden Firma mit vier Buchstaben bei denen dann regelmäßig Probleme auftreten.

 
Veröffentlicht : 12/11/2022 6:58 am
(@schwarzmann)
Beiträge: 1540
Noble Member
 

"Von Schwaben lernen heißt äääääh von Schwaben LERNEN" ! 🙄

 
Veröffentlicht : 12/11/2022 9:05 pm
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