Hallo Kachelofenfreunde!
Habe seit über 30 Jahren einen selbstgebauten dünnwandigen Kachelofen in dem ich einen Hark-Heizeinsatz mit Stahlblech-Nachheizkasten auch selbst eingebaut habe. Er steht im Wohnzimmer und wird vom Flur aus beschickt. Da ich ihn samt Schornstein dummerweise vor kurzem abgemeldet habe und ihn aber jetzt wieder betreiben will, muss ein neuer Heizeinsatz eingebaut werden.
Es gibt von Hark, Buderus, Schmid usw. Heizeinsätze, die dort mit einer Frontplatte von 830 x 480 mm und einem 180er senkrechten Rohranschluss auch zum vorhandenen Nachheizkasten passen würden und die den neuen Anforderungen des BImSchV Stufe 2 entsprechen.
Nun scheint es so zu sein, dass ich den fertigen neuen Heizeinsatz nicht selbst einbauen darf, da der Schornsteinfeger diesen neuen Einbau nicht ohne „Fachunternehmerbescheinigung“ einer Einbaufirma abnehmen will.
Ich habe vor ca. 30 Jahren diesen Kachelofen mit dem alten Hark-Heizeinsatz selbst gebaut und dabei bei den Kachelwänden innen und außen die Sicherheitsabstände beachtet. Der Kachelofen wurde jahrzehntelang ohne Beanstandung betrieben.
Ich bin staatlich geprüfter Maschinen-Techniker und habe jahrelang komplizierte Maschinen zusammengebaut und war dann jahrzehntelang auf dem Konstruktionsbüro als Zeichner, Konstrukteur und als Leiter der Abteilung für Sicherheitstechnik für diese Maschinen tätig. Und jetzt muss ich für den Einbau eines fertigen Heizeinsatzes für den Schornsteinfeger eine Fachunternehmerbescheinigung haben, obwohl der Heizeinsatz ja ein Fertigteil ist und die Anforderungen und Durchführung des Anschlusses an Nachheizkasten und Schornstein durchaus überschaubar sind.
Hat da jemand eine Idee oder einen Vorschlag?
Als staatlich geprüfter Techniker wissen Sie ja. Für alles muß es eine Rechtsgrundlage geben. Verlangen Sie vom Schornsteinfeger einen schriftlichen Nahweis wonach angeblich dafür eine Fachunternehmerbescheinigung erforderlich ist.
MfG Dieter Klaucke
Eine für mich klare schriftliche Antwort wird er mir wohl nicht geben können. Aber die Schornsteinfeger argumentieren folgendermaßen:
Laut Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz muss vor Inbetriebnahme der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger entsprechend §79 der LBauO die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen und der Anschlüsse der Feuerstätten genehmigen.
Das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von Feuerstätten bedarf keiner Baugenehmigung, wenn sie nachweislich von einem Fachunternehmen errichtet wurden. (§ 62 Abs.1 Nr. 2.a)
Dies ist auch auf der Abnahmebescheinigung der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu vermerken.
Ohne Fachunternehmerbescheinigung kann der Schornsteinfeger den Tausch des Heizeinsatzes nicht abnehmen, da aus dem ansonsten genehmigungsfreien Bauvorhaben ein genehmigungsbedürftiges Bauvorhaben würde.
Ja und jetzt? Was soll ich damit anfangen? Das sieht ja so aus, als würde der Schornsteinfeger das Ganze nur genehmigen, wenn es keiner Baugenehmigen bedarf. Wozu dann eine Abnahme durch den Schornsteinfeger?