Hallo,
ich habe eine kurze Frage.
Ich habe noch einen alten Kaminofen in der Garage stehen. Diesen würde ich gerne in meinen Partyraum stellen.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob der noch so ohne weiteres betrieben werden darf bzgl. DIN EN 13240.
Ich würde tippen, dass ich diesen Kamin nur noch bis 2024 ohne weiteres betreiben darf. Vielleicht kann mir ja einer kurz weiterhelfen.
siehe Bild vom Typenschild.
Besten Dank 🙂
https://bilderupload.org/bild/b18010236-img-117 2"> https://bilderupload.org/bild/b18010236-img-1172
Aus dem Typenschild geht nicht hervor welcher Feinstaubwert der Ofen hat
Der Grenzwert für CO wird überschritten
In der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV . der Grenzwert für CO von 1.500 mg/;m3 der Ökodesignrichtlinie für Einzelrauumfeuerungsgeraete wird eingehalten ;die seit dem 1. Januar 2022 in allen 27 EU Ländern und der Schweiz gilt.
Mindestenswirkungsgrad ist erfüllt
Wenn der Ofen bisher nicht am Schornstein angeschlossen war und nicht vom Schornsteinfeger abgenommen war kann der Ofen nicht mehr am Schornstein angeschlossen werden.
Keine Abnahme mehr vom Schornsteinfeger möglich.
Wenn der Ofen aber bei Ihnen vor dem 22.Marz 2010 am Schornstein angeschlossen war und vom Schornsteinfeger abgenommen wurde hat der Ofen Bestandschutz bis zum 31.12.2024 und darf weiter betrieben werden wenn der Grenzwert Feinstaub 150ng/m3 nicht überschritten wird
Feinstaubwert steht nicht auf dem Typenschild.
Der Grenzwert für CO von 4Gramm/ m3 wird nicht überschritten.
Wenn der Ofen vom Schornsteinfeger abgenommen ist diesen Fragen
Steht auch alles im Feuerstättenbescheid.
MfG Dieter Klaucke
Notfalls beim Pruefinstitut RWE Power nachfragen und um Mitteilung zum Prüfergebnisse fragen oder beim Hersteller falls es den noch gibt
MfG Dieter Klaucke