Hallo,
Auf der Plakette der Heizkassette steht:
Scheit Holz und Braunkohlebriketts verwenden.
Heißt das im Umkehrschluss, dass Holzbriketts nicht benutzt werden dürfen?
Hersteller reagiert leider nicht. 😔 hat gerade viel zu tun.
Vielen Dank.
Im Grunde und technischen Sinne spricht NICHTS gegen Holzbriketts.
Schwarzmann post_id=42565 time=1669804348 user_id=6981 wrote:
Im Grunde und technischen Sinne spricht NICHTS gegen Holzbriketts.
Vielen Dank!
Aber der Schorni meinte, da auf der Prüfplakette nur “Scheitholz und Braunkohlebriketts” steht, darf ich Holzbriketts nicht nutzen. Die müssten auch drauf stehen. Wenn da was passiert, zahlt die Versicherung nicht.
Oder ist das Schwachsinn dann?
Holzbriketts können eigentlich in allen Öfen verheizt werden die auch für Holz geeignet sind
Der Schornsteinfeger sollte m al dringend eine Fortbildung machen.
Und mall lesen was im Paragraf 4 Brennstoffe in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV steht
Sie durfen sogar Spannplatten zverheizen
Habe ich im Forum aber schon geschrieben.
MfG Dieter Klaucke
Hersteller kennen sehr oft nicht die gesetzlichen Regeln der Deutschen BImSchV Das habe ich auch immer wieder erlebt
Was ist der Unterschied zwischen Scheitholz und Holzbriketts?
Beides ist aus 100% Holz
Im Holzbriketts ist kein anderer Stoff enthalten
Verheizen Sie auch Holzbriketts
MfG DIeter Klaucke
Sharky61 post_id=42569 time=1669814023 user_id=9898 wrote:
@sichererofenkaufNa, damit ist dem Themenersteller ja toll geholfen!
Es geht um einen (Hersteller-?) Aufkleber auf der Kassette, der nicht ausdrücklich die Verbrennung von Holzbriketts erlaubt.
Das würde mich auch dabei irritieren, etwas anderes zu verbrennen.
Heißt also, ich darf keine Holzbriketts verfeuern. Theoretisch.
Heißt dann aber analog dazu auch, Anzündwolle darf ich auch nicht nutzen. Ebenso wenig Anzündholz.
Sie können Holzbriketts verheizen
Es muss kein Scheitholz sein
Ob ein Stück Holz nun aus einem Scheit; Brett oder Balken besteht ist völlig egal
Auch kleines Anzündholz dürfen Sie verwenden
Auch Grillanzunder aus Holzwolle
Die Hersteller formulieren hier nicht genau.
Nur keine Holzpellets
Weil. Holzpellets dürfen nur in Pelletsoefen geheizt werden. Wäre auch viel zu teuer einen Kaminofen der nicht für Pellets zugelassen ist mit Pellets zu heizen
MfG Dieter Klaucke
sichererofenkauf post_id=42585 time=1669890780 user_id=9760 wrote:
Sie können Holzbriketts verheizenEs muss kein Scheitholz sein
Ob ein Stück Holz nun aus einem Scheit; Brett oder Balken besteht ist völlig egal
Auch kleines Anzündholz dürfen Sie verwenden
Auch Grillanzunder aus Holzwolle
Die Hersteller formulieren hier nicht genau.
Nur keine Holzpellets
Weil. Holzpellets dürfen nur in Pelletsoefen geheizt werden. Wäre auch viel zu teuer einen Kaminofen der nicht für Pellets zugelassen ist mit Pellets zu heizen
MfG Dieter Klaucke
Genau so hat es mir der Kaminbauer auch erzählt.
Nun sagt der Schornsteinfeger aber, dem ist nicht so. Auf der Plakette am Kamin muss explizit Holzbriketts stehen. Wenn das nicht explizit drauf steht, darf ich es nicht verfeuern. Angeblich.
Lustigerweise hat er mich direkt danach gefragt, ob er nicht meine Holzbriketts abkaufen kann. Was für ein “Zufall”.
Teilen Sie dem Schornsteinfeger mal folgendes mit
Er soll Mal den Paragraf 3 Brennstoffe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BIm SchV . Lesen.
Sagen Sie im auch
Ich verbrenne weiterhin Holzbriketts
Und wenn Sie wollen können Sie mich ja juristisch belangen
Keine Chance auf Erfolg.
Wenden Sie sich auch an den Zentralinungsverband des Schornsteinfegerhandwerks www Schornsteinfeger de Herr Seelbach
MfG Dieter Klaucke
sichererofenkauf post_id=42592 time=1669897793 user_id=9760 wrote:
Teilen Sie dem Schornsteinfeger mal folgendes mitEr soll Mal den Paragraf 3 Brennstoffe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BIm SchV . Lesen.
Sagen Sie im auch
Ich verbrenne weiterhin Holzbriketts
Und wenn Sie wollen können Sie mich ja juristisch belangen
Keine Chance auf Erfolg.
Wenden Sie sich auch an den Zentralinungsverband des Schornsteinfegerhandwerks www Schornsteinfeger de Herr Seelbach
MfG Dieter Klaucke
Vielen Dank. Werde ich machen. Kommt mir schon komisch vor.
Hat bei mir in der Garage die Briketts gesehen und wollte die gleich haben. Aber nicht mit mir
Wichtig ist doch wohl nur dass das Holz schön trocken und unbehandelt ist. Ob das gespalten oder gepresst ist, ist doch egal.
Ich prüfe immer die Feuchtigkeit des Holzes
sichererofenkauf post_id=42568 time=1669809975 user_id=9760 wrote:
Holzbriketts können eigentlich in allen Öfen verheizt werden die auch für Holz geeignet sind
Der Schornsteinfeger sollte m al dringend eine Fortbildung machen.
Und mall lesen was im Paragraf 4 Brennstoffe in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV steht
Sie durfen sogar Spannplatten zverheizen
Habe ich im Forum aber schon geschrieben.
MfG Dieter Klaucke
Mal Butter bei die Fische Herr Klaucke,
wie kommen Sie auf die Meinung daß Jermiu bzw. der Betreiber einer Einzelraumfeuerstätte Pressspanplatten verheizen darf???
DAS will ich wissen und wo das stehen soll???
Hallo schloti
Steht im Paragraf 3 Brennstoffe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV
MfG Dieter Klaucke
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes *) (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
§ 3 Brennstoffe
(1) In Feuerungsanlagen nach § 1 dürfen nur die folgenden Brennstoffe eingesetzt werden:
1.
Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks,
2.
Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks,
3.
Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf,
3a.
Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005,
4.
naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen,
5.
naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde,
5a.
Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität,
6.
gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
7.
Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
8.
Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide wie Getreidekörner und Getreidebruchkörner, Getreideganzpflanzen, Getreideausputz, Getreidespelzen und Getreidehalmreste sowie Pellets aus den vorgenannten Brennstoffen
sichererofenkauf post_id=42601 time=1670017508 user_id=9760 wrote:
Hallo schlotiDas ist nicht meine Meinung.sondern steht in der Verordnung
Steht im Paragraf 3 Brennstoffe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV
MfG Dieter Klaucke
Brennstoff 6 und 7 dürfen nur in holzverarbeitenden Betrieben in dafür zugelassenen Feuerungsanlagen ( mind. 30KW und Herstellerfreigabe ) verbrannt werden.
Man sollte die Verordnung und den Kommentar mal richtig lesen bevor hier unkorrekte Aussagen getroffen werden.