Vermehrt werden bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de gebrauchte Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA angeboten wo es im Angebotstext heißt:
Der Ofen kann noch bis zum Dezember 2024 betrieben werden,
Das ist so falsch.
Hierbei handelt es sich um ERFA die NICHT die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt und VOR dem 22. März 2010 am noch jetzigen Standort angeschlossen wurde.
Diese ERFA fallen unter den § 26. Absatz 1 der BImschV. Sie dürfen dort noch bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden. Dann müssen sie außer Betrieb genommen werden oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden. Beachten Sie. Diese ERFA sind min. 12 Jahre alt.
Der Grund des Verkaufs kann sein das der Verkäufer den Ofen bereits jetzt außer Betrieb nimmt.
Diese ERFA dürfen NICHT mehr neu in Deutschland am Schornstein angeschlossen werden.
Solche Verkäufer begehen folgende Rechtsverstöße
Verschweigen eines erhebliche Sachmangel nach § 434 und 437 BGB
Bürgerlichen Gesetzbuch
Arglistige Täuschung nach § 123 BGB
Vorsätzliche. Sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB
Und das ist ein Betrugsversuch nach § 263 StGB Strafgesetzbuch. Wenn der Kauf erfolgt ist dann ist das der vollzogene Betrug.
Das führt dazu das Sie eine 2 Jährige Sachmängelhaftung haben.
Sollten Sie das erst nach dem Kauf feststellen, weil Sie dachten der Ofen kann tatsächlich bis zum 31. Dezember 2024 bei Ihnen betrieben werden, können Sie die ERFA an den Verkäufer zurückgeben und der muß Ihnen den Kaufpreis und die Kosten der Lieferung oder Abholung erstatten. Selbst wenn der Verkäufer rechtskonform die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat. Weil er einen erheblichen Sachmangel verschwiegen hat und Sie auch noch arglistig getäuscht hat.
RECHTSHINWEIS:
Die arglistige Täuschung und die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt vor. Weil der Verkäufer das weiß durch seinen Feuerstättenbescheid und durch die Hinweise seines Schornsteinfegers.
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