Hallo zusammen,
ich möchte einen Kamin von Spartherm, Brunner, ... verbauen in meinem EFH Neubau, es sollte eine Variante mit 2 Scheiben sein.
Sehr gut kann ich mir eine Variante mit Betonringen von Bruner BSK oder Camina vorstellen oder auch eine Variante aus Rohstahl.
Wo kann man sich Informationen einholen was die gesetzlichen Vorgaben zum aufstellen sind?
Man hat mir gesagt man darf diese Varianten nicht direkt an die Wand bzw. den Schornsteinbaustein stellen da eine Hinterlüftung gegeben sein muss, so dass es zu keinem Hitzestau kommt!
Klar dies verstehe ich jedoch denke ich doch das die Hinterlüftung innerhalb der Betonringe bzw. der Metallverkleidung statt findet und man die Variante mit den Betonringen direkt an die Wand stellen kann ggf. mit einer Platte die die Wärme abschirmt aber 10-20cm Abstand müssen hier doch nicht eingehalten werden, oder etwa doch?
Den Kaminkehrer möchte ich erst einmal bewusst nicht fragen sondern mich erst mal selber schlau machen bevor ich mir hier Blödsinn erzählen lasse.
Sorry aber ein Hausbau prägt 😆
Wäre super wenn mir jemand etwas über das ich nenne mal Regelwerk erzählen kann...
Gruß
Stefan
Fragen Sie doch mal den Hersteller oder einen Händler. Und hier im Forum ist schon ausführlich erklärt welche Abstände zu brennbaren Materialien eingehalten werden müssen. Steht auch in der Betriebsanleitung zum Ofen.
MfG Dieter Klaucke
Ja oft ist die Frage nach der Zulassung und Erlaubnis des Aufstellens von Öfen das A und O. Ich verstehe auch, dass du dich vorher schon mal damit befassen willst. Ist meiner Meinung nach auch absolut der richtige Weg. So kannst du auch deine eigene Meinung dazu bilden und bist außerdem auch auf den Einbau vorbereitet. Deswegen finde ich, dass du damit schon mal alles richtig machst 😀
Nun zu deiner Frage. Denke im Netz findet man schon viele verschiedene Beiträge zu den Regelungen. Aber wenn du Nummer sicher gehen willst, dann solltest zu wohl im Bundes-Immissionsschutzverordnung reinschauen. Vermutlich bekommst du da die genauesten Informationen zu deinen Fragen. Ich habe die Info von hier https://www.luftking.de/kaminofen-test/#Die_Zulassun g"> https://www.luftking.de/kaminofen-test/#Die_Zulassung . Vielleicht kannst du da ja noch mehr für dich rausfinden. Viel Glück in jedem Fall und viel Spaß mit deinem zukünftigen Kamin!
Also in der Bundes-Immissionsscvhutz-Verordnung steht aber schonmal GAR NICHTS zum Einbau von Feuerstätten, DAS zu lesen kann man sich getrost sparen. Da würd ich mir die Aufbau-Anleitungen lieber genauer ansehen. Nichtsdestotrotz ist "Kachelofen- und Luftheizungsbauer" aber halt auch ein Handwerk mit 3 Jahren Lehrzeit, das dauert nicht umsonst so lange bis man da alles drauf hat.
Die erforderlichen Min. Abstände zu brennbaren Materialien stehen in den technischen Unterlagen einer Einzelraumfeuerungsanlage ERFA und meistens auf dem Typenschild. In Internethandel müssen diese min. Abstände bereits zu den erforderlichen technischen Daten genannt werden. Das regelt in der EU seit dem 14. Juni 2014 die Verbraucherrechterichtlinie und bezeichnet man als die wesentlichen Merkmale der Ware.
Der/ die KäuferIN muß VOR der Kaufentscheidung diese erforderlichen Abstände wissen. Davon ist abhängig ob er diese ERFA bei sich aufstellen kann.
Habe ich auch ausführlich hier im Forum erklärt.
Was sind brennbare Materialien?
Alle Hölzer und Holzwerkstoffe, wie USB Platten, Spannplatten.,Siebdruckplatten. Aber auch Vinyltapeten. Bei Vinyltapeten handel es sich um den Kunststoff PVC,Textil und Stofftapeten. Aber auch zu Möbeln, Sofas und Elektrischen und Elektronischen Geräten muß ein Abstand eingehalten werden.
MfG Dieter Klaucke
Der Abstand sollte je nach Brennbarkeitsgrad immer mindestens 40 cm bis 80 cm betragen. Frage aber für genauere Informationen bitte deinen Hersteller, damit du sichergehen kannst. Heutzutage werden dir auch viele Videos angeboten, wo das noch einmal für Anfänger Schritt für Schritt erklärt wird. Viel Spass mit deinem Kamin! Anna
Was ist ein Brennbarkeitsgrad? Mal wieder ein selbsterdachter Begriff.
NOCHMALS die erforderlichen Abstände zu brennbaren Materialien stehen in den technischen Unterlagen eines Ofens bzw. Einzelraumfeuerungsanlage. Und die müssen eingehalten werden.
MfG Dieter Klaucke