Guten Tag, wir sind an einer Wohnung interessiert in der zweiten Etage. In einem der Zimmer sind zwei kaminschächte mit steineinsatz (wartungspropfen), sorry weiß nicht wie man das genau nennt!
Im Moment bildet sich ein starker Geruch im Zimmer, da diese steinaufsätze nicht dicht sind. Da die ganzen Schächte relativ verwinkelt sind, schlägt der Verkäufer vor eine rigibsplatte drüber zu machen (als wand) mit luftdichten Abschluss.
Das klingt erst mal gut, aber woher weiß ich, dass es wirklich nicht stinken wird wie bis jetzt?
Kann man in einen werksvertrag das Ergebnis reinschreiben oder nur die verwendeten Materialien?
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Die Renovierungsarbeiten sind im Kaufpreis inbegriffen. Die Frage stellt sich also auch wegen der Gewährleistung.
Herzlichen Dank!