Hallo,
es gibt die Vorschrift, dass diejenigen, die einen Kaminofen oder Heizkessel haben, die vor dem 1. Januar 1985 zugelassen worden sind, bis Ende des Jahres diese Geräte nachrüsten müssen.
Wir wohnen in einer Mietwohnung (Baujahr Anfang der Siebziger) und haben einen offenen Kamin. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir uns gegenüber de, Vermieter aufstellen können, damit er den Kamin nicht direkt zumauert, sondern uns die Möglichkeit lässt, einen geschlossenen Kamin dort vorzusetzen (sprich vorne verschließen, Anschluss für das Rohr vorbereiten). Wie sieht es da dann mit dem vorgeschriebenen Filter aus? Muss er das auf jeden Fall machen? Wir wollen nämlich weiterhin auch mit Holz heizen können. Unser Vermieter ist aber ein Mensch, der so wenig wie möglich in die Wohnung investieren möchte. Ich hoffe, uns kann jemand kurzfristig helfen.
offene Kamine fallen nicht darunter - diese dürfen halt nur gelegentlich genutzt werden -
siehe https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 7296331056
§4.2
wenn ihr wirklich heizen wollt bewegt euren vermieter unbedingt zu einem umbau der feuerstelle.
zurzeit heizt ihr weniger euren wohnraum und mehr die umwelt
[quote="retep":1xvinc73]offene Kamine fallen nicht darunter - diese dürfen halt nur gelegentlich genutzt werden -
siehe https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 7296331056
§4.2[/quote:1xvinc73]
Ich sehe unter §4 (4) nur, was offene Kamine sind. Aber nicht, dass sie von dem Feinstaubfilter ausgeschlossen sind. Wo finde ich sowas in diesem Gesetz?
Offene Kamine sind grundsätzlich von der Nachrüstpflicht mit Filter ausgenommen und müssen auch nicht außer Betrieb genommen werden. Das regelt der § 26, Absatz 3 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.
Offene Kamine sind Lagerfeuerromantik im Wohnzimmer und nicht zugelassen und geeignet zum Heizen einer Wohnung, bzw. Raums. Sie sind in Deutschland nur zugelassen für die gelegentliche Nutzung. Fragen Sie Ihren Vermieter ob Sie den offenen Kamin entfernen dürfen um dort einen Kaminofen aufzustellen. Alles aber unbedingt vorher mit dem Schornsteinfeger besprechen.
MfG. Dieter Klaucke
Eben.
Mit einem offenen Kamin kann man nicht heizen, sondern eher mehr nur "Holz verbrennen"!