Moin in die Runde.
Ich mag mal gerne etwas schildern und eure Einschätzung erfragen was ihr davon haltet.
Ich habe folgendes Problem und zwar habe ich habe eine Kaminkassette geschenkt bekommen und diese teils eingebaut und dem Schornsteinfeger die Anlage 5 zugeschickt. Kassette, Schornstein, T-Stück und Frischluftzufuhr von extern sind alles okay und soweit abgenommen.
Den Einbau der Kassette habe ich persönlich durchgeführt, weil ich dafür niemanden benötige.
Jetzt kommt aber zu meiner Verwunderung der Schornsteinfeger und möchte eine Unbedenklichkeitsprüfung bzw Fachunternehmerbescheinigung nach Feuerungsverordnung / Dokument eines Dritten haben der quasi bescheinigt das ich alles richtig verbaut habe nach allen Richtlinien und Verordnungen. Die Anlage 5 wurde nur von mir unterschrieben und kein externer Betrieb dafür einbestellt, weil ich das als nicht notwendig sehe und die Betriebs Und Installationsanleitung des Kaminkassettenherstellers beschreibt alle Punkte genau.
Die Anlage 5 muss nicht mehr unterschrieben werden laut Schornsteinfegerinnung eines Dritten, das verwirrt mich jetzt allerdings warum ich dann trotzdem jemand Externen reinholen muss zur Klärung und Akzeptanz meines Schornsteinfegers. Sollte das nicht vom Schornsteinfeger als Aufgabe der Feuerstättenschau gemacht werden oder sehe ich das falsch? Vielleicht ist das bei mir eine reine Frage des Verständnis?
Jetzt natürlich die Frage, wen holt man sich denn da ran um diesen Nachweis zu erbringen und genauer gesagt was genau will der Schwarze von mir? Ich blicke da nicht wirklich durch und bin einfach nur verwundert.
Freue mich von euch zu hören und danke!
Je nach Bundesland ist eine Fachunternehmererklärung für derartige Feuerstätten baurechtlich vorgeschrieben, da vom Schornsteinfeger nicht alle Teile einsehbar bzw. nicht ersichtlich sind.
Eine Fachunternehmererklärung kann dir nur ein Fachbetrieb des Kachelofen- Luftheizungsbauerhandwerkes geben. ( Ofenbauer) Die mit den 4 Buchstaben, beginnend mit H meines Wissens nach nur eingeschränkt.
Wie in einem anderen Betrag geschrieben:
Mangelnde Kommunikation im Vorfeld.