Nach oben genanntem Energiewaermegesetz Paragraph. 5 (5) 1,2 und 3 werden nur noch Kachel- und Putz- oder Grundoefen zugelassen.
Kaminoefen sind nicht genannt, und unser Bezirksschornsteinfegermeister hat nach der Erneuerung unserer Zentralheizung bestaetigt, dass unser Kaminofen und auch die neuen modernen Kaminoefen das oben genannte Gesetz nicht erfüllen.
Das bedeutet, dass unser 12 kW / 7000 Euro Kaminofen durch ein im Gesetz genannten Ofen, wie oben genannt, in 18 Monaten ersetzt werden muss.
Mir ist unverständlic, warum die Kaminoefen im Gesetz nicht genannt werden.
1. Gibt es hierfuer eine Erklaerung?
2. Ist vielleicht bekannt ob das Gesetz geändert werden soll?
3. Gibt es Ausnahmen Feuer meinen Kaminofen, Bj. 1999?
Danke fuer sachdienliche Hilfe, was die Gesetzesoption mit Holz und einem Kaminofen zu heizen und das Gesetz zu erfüllen betrifft.
Gruß
G230
setz mal bitte einen link zu diesem gesetz!
in der regel handelt es sich dabei immer um neubauten bzw rundum sanierte oder zu so und soviel sanierte(%) gebäude..
in die zukunft bauen mit mitteln aus dem steinzeitalter wäre zwar ok aber nicht in ordnung^^