Wenn ein Hersteller in der EU eine Einzelraumfeuerungsanlage ERFA wie einen Kaminofen , Kamineinsatz, Kachelofeneinsatz, Küchenherd oder Pelletofen auf dem Markt bringen will, muss er diese ERFA bei einem Prüfinstitut das eine Zulassung nach der EU Bauprodukten Verordnung hat prüfen lassen. ERFA sind Bauprodukte. In Deutschland gibt es 5 solcher Prüfinstitute wie das RRF Rhein-Ruhr Feuerstättenprüfinstitut in Oberhausen oder der TÜV Süd in München. Diese Prüfinstitute prüfen nur ERFA.
Die Bestimmung des Wirkungsgrades erfolgt bei Nennwärmeleistung über Abgasverlust und Brennstoffdurchsatz( Menge in Gramm) nach der Norm EN 303-5.
Die Schweiz als Nicht EU Land hat am 01.Januar 2015 alle Normen für ERFA der EU übernommen.
Will ein Hersteller eine ERFA in Deutschland. Österreich, Schweiz, Dänemark und Norwegen verkaufen, wird überprüft ob diese ERFA die Normen dieser Länder einhält wie die Norm 15a B-VG in Österreich oder die Norm der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. für Deutschland.
MfG Dieter Klaucke
Vielen Dank Dieter für die sehr ausführliche Antwort. *Daumen hoch*