Auszug:
Die vielfältigen Pressemeldungen der letzten Tage über Kachelöfen und Kaminöfen sind Ihnen bekannt.
Der Inhalt dieser Presseartikel kann nur insoweit kommentiert werden: Sie sind weitestgehend unvollständig
und somit irreführend!
Tatsache ist, dass der Referentenentwurf zur Novelle der BImSchV keinen Filterzwang vorschreibt und
den Austausch von Altgeräten erst nach Ablauf großzügiger Übergangsfristen vorsieht:
Einbau bis 1974 – Außerbetriebnahme bis 31.12.2014
Einbau 1975 bis 1984 – Außerbetriebnahme bis 31.12.2017
Einbau 1985 bis 1994 – Außerbetriebnahme bis 31.12.2020
Einbau ab 1995 bis in Kraft treten der BImSchV– Außerbetriebnahme bis 31.12.2024
Die Außerbetriebnahme ist auch nur dann erforderlich, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass
die Einzelfeuerstätten die geforderten Werte der 1. Stufe der BImSchV erfüllen.
Grundöfen müssen laut Referentenentwurf bis 2014 mit einem Staubfilter nachgerüstet werden oder
über eine Messung bzw. Typenprüfung den Nachweis der geforderten Werte erbringen.
Diesem Infomail beigelegt erhalten Sie die Pressemeldung des Industrieverbandes HKI, die Sie gerne
auch Ihren Kunden zur Kenntnis geben dürfen. Bitte beachten Sie, dass die Novelle der BImSchV
und die damit verbundenen Emissionsgrenzwerte vom Gesetzgeber noch nicht beschlossen sind.
Eine Einhaltung dieser Grenzwerte kann deshalb nicht beworben werden. Wir können nach unserem
heutigen Wissensstand lediglich davon ausgehen, dass Geräte mit DIN-Plus-Prüfung und Geräte
die der Münchner und Regensburger Verordnung entsprechen, die Grenzwerte der 1. Stufe BImSchV
erfüllen.
Der nachfolgende Link führt Sie einfach durch Anklicken auf die Internetseite des Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in den Bereich „Fragen und Antworten zur Novelle der
1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)“:
http://www.bmu.de/luftreinhaltung/doc/40075.php
habe ich aus einer sicheren Quelle bekommen.
Hallo Condo,
ich habe bei meinem Händler mal nachgefrag, wie es denn um meinen Nibe Contura 650 bestellt ist. Er hat mir ein Prüfzertifkat ausgehändigt, indem bescheinigt wird, dass der Ofen die GrenzWerte der Stufe 1 locker unterschreitet. So kann ich meinen Ofen auch nach 2024 ohne Bedenken weiter anheizen.
MfG
ernielu
hallo,
ich habe den nibe 660t und habe zwar von meinem händler nichts schriftliches, jedoch eine zusage das man diesen ofen bis 2024 betreiben kann, mindestens.
was danach kommt, weis keiner so genau, der händler geht davon aus, das dann eben eine messung vom kaminkehrer erfolgt und dann je nach dem wie die werte sind.
lassen wir uns überraschen, ich denke mal hier wird ein bischen zu viel wind von der presse gemacht.
mfg blutbirne