Hallo ich habe einen Küchenherd der Firma Greithwald WH1200.
In der Gebrauchsanweisung/Typenschild steht lediglich "Heizungsherd für Festbrennstoffe", "Verwenden sie nur die richtigen Brennstoffe".
Eine Zulassung nach DIN18880, EN12815, BimSchV2 hat er.
Prinzipiell ist auch ein Autoreifen eine Art "Festbrennstoff", aber ich bin mir sicher der Ofen und die Nachbarschaft werden es mir nicht danken ! 😀
Der Händler hat mir geantwortet: Nur Holz keine Kohle und am besten Hartholz Buche max 20% feuchtigkeit.
Mit der Antwort bin ich erstmal nicht ganz zufrieden.
So ein Ofen wird ja bestimmt für eine art "Brennstoff" zugelassen, nach was wird das geregelt? Es gibt ja Öfen die sind nur für holz und/oder Kohle geeignet .
Ich möchte mal allgemein in die Runde Fragen da ich mit dem Händler fast auf Kriegsfuss stehe! 🙁
Festbrennstoffe für Einzelraumfeuerungsanlagen sind nach der Defination der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.
siehe dazu § 3 Absatz 1-8
Scheitholz aller Holzarten
Holzbriketts
Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf
und alle Kohlearten wie Steinkohle und Braunkohle.
Aber nicht jede Einzelraumfeuerungsanlage ist für jeden Brennstoff zugelassen
Für welche Festbrennstoffe der Küchenherd zugelassen ist und somit auch nur geheizt werden darf steht in den technischen Daten zum Herd.
Autoreifen sind keine Brennstoffe
Alte Autoreifen werden zwar z.B. in der Zementindustrie als Brennstoff verwendet. Sind aber kein Brennstoff für Einzelraumfeuerungsanlagen.
MfG Dieter Klaucke
Hallo vielen dank für die Info!
Also das mit den Reifen war ein Scherz!
Im Technischen Datenblatt steht nichts der gleichen und in der Bedienungsanleitung leider auch nicht!
Ich dachte eher das in der DIN18880 was zu finden wäre. Aber die bekommt man nicht so ohne weiteres....
In der Regel sind ja alle Öfen "neueren" Baujahres nach einer BImSch zugelassen.
Ich verstehe das also so: Wenn dort (BImSchV) steht was rein darf geh ich davon aus das der Hersteller entweder sagt zugelaßen nach BImSchV er gibt alles frei oder er sagt zugelassen nach BImSchV aber keine Kohle oder Stroh usw.... Er muss es also ausschließen?
Wenn das so ist frag ich mich allerdings warum mir der Händler sagt nur holz aber keine Kohle!
Jetzt bin ich leider noch nicht wirklich schlauer ´...
Schreib doch mal den Hersteller an.
Die Bedienungsanleitung ist, zumindest für mich, im Net nicht auffindbar
1. gibt es die Norm DIN 18880 seit dem 1. Juli 2005 nicht mehr wurde ersetzt durch EN 12815
2. Regelt die Norm der BImSchV. die Emissionsgrenzwerte einer Einzelraumfeuerungsanlage. Und das kann Holz oder Kohle sein.
3. Muß ein Hersteller wissen und mitteilen für welche Festbrennstoffe eine Einzelraumfeuerungsanlage zugelassen und geprüft wurde.
Das sollte ein Händler auch wissen.
Ich habe mir soeben mal die technischen Daten zu dem Herd angeschaut. Leider keine Hinweise zu den Brennsoffen gefunden. EIN INFORMATIONSDEFIZIT
Also Hersteller fragen.
Mfg Dieter Klaucke
Also den Hersteller habe ich schon kontaktiert und dort hat man mich auf den Verkäufer verwiesen wegen der Garantie..... Da ja leider noch mehr probleme existieren und der Händler nicht wirklich in zufriedenstellende Ergebnisse liefert hat man mich gebeten an die Service email zu schreiben um den Fall zu schildern. Ob sich dadurch was ändern wird werd ich sehen.
Ein Hinweis können die technischen Daten geben: 2,5kg Brennstoff/h, daraus errechnet sich bei ~85% Wirkungsgrad und 9,6 kW eine Energiedichte von ~ 4,5 kWh/kg Brennstoff - und das passt einigermaßen für Holz (4,0 - 4,4kWh/kg), eventuell auch Holzbriketts. Braunkohlebriketts (19,8MJ) liegen schon näher bei 5,5 kWh/kg, wären also zu energiereich, und Steinkohle liegt noch höher.
Heute werden eigentlich hierzulande keine Küchenherde mehr für (Stein-)kohlefeuerung mehr gebaut.