Hallo,
leider kann ich nicht auf mein altes Thema zugreifen und antworten, daher eine neue Runde.
Nochmals einen riesen Dank an Chapman, der sich nicht mit überflüssigen "kopfschüttel" Kommentaren bemerkbar gemacht hat, sondern wirklich versucht hat zu helfen.
Der o.g. Ofen wurde von uns gebraucht erworben, die Vorbesitzer sagten uns da er von ihrem Schornsteinfeger als Herd eingestuft wurde (auf Grund der vorhandenen Herdplatte) hätten sie keinerlei Probleme gehabt den Ofen zu betreiben.
Unser Schornsteinfeger ist leider nicht so kulant. Nun habe ich über Umwege folgende Daten ausfindig machen können:
Im 10 Std. Betrieb wird das CO-Gehalt mit 6dm³ genannt und die Mindestleistung liegt bei 71%.
Weiß jmd. ob dies nun ausreichend ist nach der neuen Verordnung?
Der Herd hätte als Bestand beim Vorbesitzer weiter betrieben werden können, bei euch ist es jedoch ein Neuanschluss und wird keine Abnahme erfahren.
Eine Herstellerangabe von Kubikdezimeter für den Kohlenmonoxidgehalt hab ich noch nie gehört/ gesehen. Entweder ppm,mg oder Volumen%. Du brauchst auch den Staubgehalt. Sofern du die Bedienungsanleitung nicht mitbekommen hast, solltest mal mit dem Vorbesitzer Kontakt aufnehmen evt. mit viel viel Glück steht dort in den techn. Daten was drin. In Österreich sind schon länger als bei uns Grenzwerte festgelegt. Auf der Herstellerseite ist ja nicht mal eine Bedienungsanleitung oder die allgemeinen techn. Daten für die aktuellen Modelle zu bekommen. Das sagt mir eigentlich genug.
Mein Kopfschüttel einfach daher weil die ganze Geschichte seit 2010 immer wieder in der Presse ist und wenn du vorher mal einen Anruf bei deinem Schorni gemacht hättest, du dir den ganzen Aufwand sparen hättest können. Zu Kulanz von dessen Seite ist zu sagen daß es nun mal Gesetz ist und wenn bei deinem Auto die Abgaswerte nicht ok sind bekommst du schlieslich auch keine TÜV-Plakette. Zu der Prüfung durch den TÜV für den Ofen, würde ich jedenfalls mal fragen was denn eine derartige Prüfung kostet. Das kann schnell ins Geld gehen und ist keine Garantie daß der Ofen dann das ok bekommt. Daß du Prüfstendbedingungen schaffen kannst bezweifel ich stark.
Ofen Castelmonde Brunhilde
Bei diesen Öfen handelt es sich um einen Kaminofen nach der alten DIN-Norm 18891. Heute EN 13240 und NICHT um einen Küchenherd.
Diese Öfen erfüllen nicht einmal die Norm der 1. Stufe der BImSchV. in Deutschland. Die NUR bis zum 31.Dezember 2014 galt.
Seit dem 01. Januar 2015 gilt die 2. Stufe der BImSchV.
Erfüllt auch nicht die heutige Norm 15a B-VG von Österreich.
Da hat sich jede Prüfung bei einem Feuerstättenprüfinstitut erledigt.
MfG Dieter Klaucke