Hallo,
ich schaue mich derzeit auch nach gebrauchten Öfen um. Hierbei findet man auch Öfen, welche nur die BImSchV St. 1 erfüllen. Darf ich so einen Ofen neu aufstellen? Welche Normen muss der Ofen denn noch erfüllen, damit er vom Schorni abgenommen werden kann (die speziellen Städtenormen von München etc. kommen bei mir nicht in Betracht)?
Danke
Noch kannst du diese Öfen anschliessen, ab 31.12.2014 sind nur noch Geräte zugelassen, die der BimschV II entsprechen.
Danke für die Antwort!
Habe ich Bestandsschutz, wenn ich so einen Ofen vor dem 31.12.14 anschließe? Wenn ja, ist dieser Bestandsschutz befristet?
. Auf eine Feuerstätte, die bereits vor dem 22.03.2010 in Betrieb gegangen ist:
Eine bereits existierende Einzelraumfeuerstätte (Kaminofen, Kamin, Kaminbausatz, Kamineinsatz, Pelletofen, Kachelofen) kann weiter betrieben werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte gemäß der ersten Stufe BImSchV eingehalten werden. Dies kann entweder durch ein Herstellerzertifikat oder eine einmalige Messung vor Ort geschehen. Spätere Wiederholungsmessungen sind nicht vorgesehen. Werden die Grenzwerte eingehalten, kann der Ofen zeitlich unbegrenzt betrieben werden. Nur wenn der Ofen die Grenzwerte nicht erfüllt, muss er zwischen 2014 und 2024 ausgetauscht oder ein Feinstaubfilter nachträglich eingebaut werden. Lediglich wenn das nicht möglich oder gewünscht ist, muss er stillgelegt werden. Für offene Kamine gelten schon lange spezielle Regelungen. Sie dürfen nur hin und wieder angefeuert werden. Die neue Vorschrift betrifft sie nicht! Als „offen“ gelten Kamine, die entweder keine Feuerraumtür haben oder bei denen diese sich nicht automatisch schließt (Bauart 2).