In der Deutschen Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. im § 3 sind die zulässigen Brennstoffe aufgeführt, die in einer Einzelraumfeuerungsanlage verbrannt werden dürfen.
Unter Absatz 6:
Gestrichenes. Lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten.
Unter Absatz 7:
Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste. sowie keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten.
Was heißt das nun in der Realität.
Nur wenn Sie zu 100 % wissen, dass das Holz oder diese Holzwerkstoffe keine Holzschutzmittel enthalten und keine Schwermetalle und halogenorganischen Verbindungen enthält, dürfen Sie es verbrennen.
Aber wissen Sie das immer?
Besonders bei Holz oder Holzwerkstoffen unbekannter Herkunft , z.B. aus dem Abbruch von Gebäuden sollten Sie dieses Holz nicht verbrennen.
Da in der alten Bunderepublik und in der DDR aber auch in der Schweiz und Österreich bis Anfang der 1990 er Jahre z.B. Holzschutzmittel verarbeitet wurde, die heute verboten sind, können Sie nicht sicher sein, das altes Holz NICHT mit Holzschutzmittel behandelt wurde. Die DDR hat bis zum Ende das Holzschutzmittel Hylotox hergestellt und auch verarbeitet. Hylotox enthält DDT, Lindan und PCP.
DDT wurde in der Bundesrepublik bereits 1976 verboten. In der ehemaligen DDR sind Tausende Gebäude Hylotox verseucht.
Auch viele Verpackungshölzer und Paletten sind mit Pils- und Pflanzenschutzschutzmittel behandelt. Diese Hölzer qualmen schwarz wenn man sie verbrennt.
Altholz wird heute in Deutschland in Müllverbrennungsanlagen verbrannt die über Abgasreinigungssyteme verfügen die ihr Kaminofen nicht hat. Und bei Temperaturen über 1.100 ° C.
Altholz wird und darf nicht verwendet werden für die Herstellung von Pellets.
Und tatsächlich werden z.B. bei ebay-kleinanzeigen.de Althölzer verschenkt und sogar alte Bahnschwellen mit dem Hinweise können verbrannt werden.
Alte Bahnschwellen enthalten Teeröl das Krebserregend ist. Solche Bahnschwellen dürfen seit 1992 nicht mehr in Deutschland verwendet werden im Garten- und Landschaftsbau. Und alte Bahnschwellen sollten Sie niemals im Innenbereich eines Gebäudes verarbeiten.
Bedenken Sie folgendes. Viele verschenken Altholz und Bahnschwellen weil sie ihren Sondermüll kostenlos entsorgen wollen.
Altholz das verbotene Holzschutzmittel enthält dürfen Sie nicht einmal verschenken. Das regelt in Deutschland die Chemikalienverbotsverordnung. Und auch nicht bei ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de anbieten. Das verstößt auch gegen die AGB von ebay.de
Also Vorsicht vor Altholz.
MfG Dieter klaucke