Baugenehmigung für ...
 
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Baugenehmigung für Edelstahlschornstein

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Im Nachbarforum schrieb jemand, dass man für einen außenliegenden Edelstahlschornstein eine Baugenehmigung benötigt. Könnt Ihr das bestätigen?

Vielen Dank im Voraus.

 
Posted : 19/04/2006 11:26 am
(@michael)
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Hallo Frischling,

ich bin der aus dem Nachbarforum. Ich habe gerade Deine Frage hier entdeckt. Seit 2 Tagen ist sie unbeantwortet. Entweder hat niemand einen Edelstahlschornstein oder die Edelstahlschornsteine wurden nicht genehmigt und keiner gibt es zu *schmunzel*.

Nun, unser Kaminbauer hat uns bei der Bestellung darauf hingewiesen, dass wir einen Bauantrag dafür benötigen. Er erzählte uns auch ein paar Stories wie solche Genehmigungsverfahren auf hessischen Landratsämtern abgelaufen sind. Das war sehr witzig - so als Außenstehender. Weniger witzig war dann unser Antrag. Wir wohnen ja in Bayern.

Jedes Bundesland handhabt die Bauordnung anders und in manchen Bundesländern darf man etwas, was in anderen Bundesländern verboten ist. Ob und wann ein Kamin Genehmigungspflichtig ist und wie er ausgeführt sein soll legt also jedes Bundesland selbst fest. So muß in Hessen ein Edlestahlkamin, der in Firstnähe montiert wird, den First um 0,4m überragen. In Bayern geht das nicht durch. Da muß er um 0,5m den First überragen (Daten habe ich vom Kaminbauer). Da wir hier im Grenzgebiet wohnen, ist es schon erstaunlich was im Nachbarort geht und bei uns nicht.

Wir hätten den Schornstein auch ohne Bauantrag errichten können. Das kommt ganz darauf an ob sich der Nachbar später evtl. gestört fühlt, oder nicht. Evtl. wird man bei der Behörde angeschwärzt und dann bezahlt man Strafe oder man muß den Schornstein wieder abmontieren lassen (Nix mehr mit Feuer machen). In unserer Gegend hat das Landratsamt verstärkt nach Schwarzbauten gesucht. In dem fraglichen Zeitraum mußten deswegen sehr viele ihre schwarz gebauten Garagen wieder abreißen. Dem Risiko gingen wir aus dem Weg. Ich eigne mich halt nicht zum Einzelkämpfer. So ein Bauantrag hat zwar den Nachteil, dass man mal im Kleinen so richtig mitbekommt wie die Mühlen der Bürokratie so mahlen, aber er hat auch den Vorteil dass die Nachbarn unterschreiben dass sie damit einverstanden sind. Ist er dann mal genehmigt kann keiner mehr meckern.

Aber trotzdem würde mich dennoch interessieren wer nun einen Edelstahlschornstein hat und ob man ihn hat Genehmigen lassen. Wer traut sich?

Viele Grüße
Michael

 
Posted : 21/04/2006 11:27 am
 TomU
(@)
Posts: 83
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Nun, in NRW brauchst Du keine regelgerechte Baugenehmigung.

Die Abnahme macht der Schornsteinfeger. Der muß sein OK geben (natürlich gibt es auch Auflagen) und gibt Dir eine Abnahmebescheinigung. Damit ist der Kamin dann "rechtens".

 
Posted : 21/04/2006 12:14 pm
(@)
Posts: 148
Estimable Member
 

Da kann ich meinem Vorredner nur beipflichten, in NRW ist der Bezirksschornsteinfegermeister quasi die Baubehörde. Fragt man Ihn vor der Ausführung des Schornsteines und er erklärt, daß er das Ganze abnimmt, wenn es so und so gebaut wird, handelt es sich quasi um eine erteilte Baugenehmigung. Wird der Schornstein dann nach den Angaben des Bezirksschornsteinfegers gebaut, nimmt er den dann hinterher auch erfahrungsgemäß problemlos ab.

Leider gibt es halt in jedem Bundesland eine eigene Landesbauordnung und die fallen sehr unterschiedlich aus.

 
Posted : 21/04/2006 3:15 pm
 UFO
(@)
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Man beachte aber: die Genehmigung ist erst erteilt, wenn die schriftliche Abnahmebescheinigung des Schornsteinfegers vorliegt. Wenn also - wie in meinem Fall (NRW) - der Schornsteinfeger trotz einem entsprechenden Vorgespräch zwischen ihm und dem Schornsteinbauer sowie einer Ortbesichtigung plötzlich in Selbstzweifel und eine Lebenskrise gerät ... tja, dann kann guter Rat u.U. teuer werden. Bei mir hatten die Schornsteinbauer die Kernbohrung schon gesetzt und das erste Drittel aufgebaut, als der Schorni auftauchte und kurze Zeit später seine Stirn in Runzeln legte (das soll ich genehmigen ???). Gut, dass er noch zur weiteren Absicherung beim Bauordnungsamt anrief und der Bearbeiter nach Telefondiagnostik und Telebeschreibung keine Bedenken hatte. Die Schornsteinbauer hatten zwischenzeitlich Stielaugen bekommen, und ich habe bestimmt auch nicht mehr fröhlich dreingeschaut. So aber kann ich mich heute (nach kurzfristigen heftigen Herzattacken) doch noch eines doppelt abgesicherten Schornsteins erfreuen ...

 
Posted : 29/05/2006 6:43 pm
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Posts: 8
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Hallo,
Bei uns war es auch sehr einfach. Schornsteinfeger hatte sich vor Ort die Gegebenheiten angesehen, Tipps gegeben, z.B. mit den Nachbarn sprechen, und alles war OK.
Bei der Abnahme auch keine Probleme.
Ich wohne auch im NRW.
Gruß
Ginster

 
Posted : 31/05/2006 6:05 am
 Lupo
(@)
Posts: 689
Honorable Member
 

hi bei uns in bawue braucht man auch keine baugenehmigung.
der kaminbauer weiss ganz genau wie hoch der jeweilge schornstein werden muss und welche feuerpolizeitechnischen vorraussetzungen erfuellt sein muessen.
dann kommt der schorni guckts sich's an und verlangt 70 euro.:-(

 
Posted : 02/06/2006 11:29 am
(@)
Posts: 61
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Hallo @all!
Auch in Rheinlandpfalz wird eine Baugenhmigung benötigt. Geht über die Gemeindeverwaltung zur Kreisverwaltung und kann ganz schön lange dauern. Ich warte bereits seit sechs Wochen auf das OK. Im Vorfeld habe ich mit dem Schornsteinfeger alles abgesprochen. Hoffe dass die Genehmigung bald eintrifft, dann kanns mit dem Schornstein endlich losgehen.

Gruß
ernielu

 
Posted : 04/06/2006 6:39 am
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