Guten Tag . Danke im Voraus schon mal für antworten .
Da ich nun schon seit Tagen im Internet nach Lösungen suche und nix brauchbaren finde , schreibe ich hier mal rein .
Hab zur Zeit nur diesen bild . Kann morgen noch mehr machen .
Ich möchte diesen Ofen quer stellen . Links und rechts gibt es ja so 3 mm Hitzeschuzt Platten die ich gefunden habe . Jetzt die Frage mit der Arbeitsplatte kann ich diese bis an den Ofen ranführen ? Wenn ja was muss ich an hitzeschutz beachten .
Und wie löse ich das Problem hinter dem Ofen ? Z.b was rundum bauen damit man kein sogenannte dreckecke hat .
Ideen und für Vorschläge wäre ich sehr dankbar !
Gruß Björn
Da ich noch nie in einem Forum angemeldet war , wie kann ich ein Bild einfügen ?
Hallo Björn,
schau mal z.B. hier
https://www.imagebanana.com/
da hochladen, den Link zum Bild dann hier einsetzen
Soweit ich das sehe ist das ein alter Herd. Den wirst du nicht mehr aufstellen dürfen, wenn er nicht schon in deiner Wohnung war. Es sei denn er erfüllt die Vorgaben der 1.BimSchV.
Schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bims ... age_4.html
in der Anlage 4 ( ganz unten) sind die Grenzwerte für Herde.
Abgesehen wird die Einhaltung der Brandschutzvorschriften dort u.U. schwer werden.
Lass erst mal den zust. Schorni kommen bevor du weitermachst.
Der stand vorher schon drin , Wie haben den Schornstein vor kurzem erst wieder angemeldet , da war der Schornstein Feger da und hat auch den Ofen gesehen , da stand er nur gerade an der Wand. Zu dem Ofen hatte er nix gesagt .
Und soweit wie ich das verstanden habe Düfte ich ihn ab 2022 nicht mehr nutzen .
Ich bin auch noch am überlegen ihn nochmal kommen zu lassen . Aber naja dann sagt er vielleicht das es so in keinem Fall geht . Und davor hab ich erlich gesagt schiss !
Der Ofen sollte Ca nur 3 Jahre denk mal laufen bis ich Flur fertig habe und da einen Ofen stellen kann . Dann fliegt der in der Küche raus .
Kann ja verstehen das wenn der Ofen gerade an der Wand stehen würde , besser ist , aber sieht halt kacke aus !
Wenn der Herd VOR dem 22. März 2010 bereits am Schornstein angeschlossen wurde und damals vom Schornsteinfeger abgenommen wurde, hat der Herd Bestandschutz. Weil Herde sind von der Außerbetriebnahme in der BImSchV. ausgenommen. siehe dazu § 26, Absatz 3.
Wenn das nicht der Fall ist und der Herd wird jetzt neu installiert und jetzt am Schornstein neu angeschlossen, dann muss der Herd die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad nach Anlage 4 einhalten, siehe dazu § 4, Absatz 3 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, 1. BImSchV. Herde müssen auch Min. Abstände zu brennbaren Materialien einhalten, wie Küchenmöbel aus Holz , bzw. Holzwerkstoffen. Falls es keine Unterlagen mehr zum Herd gibt, woraus ersichtlich ist, welche Min. Abstände einzuhalten sind, wird das schwer sein zu beurteilen. Sie sollten zwingend alles mit Ihrem Schornsteinfeger besprechen. In den Feuerungsverordnungen der Bundesländer sind die erforderlichen Min. Abstände zu brennbaren Materialien aufgeführt.
MfG Dieter Klaucke
Ok danke erstmal .
Also der Ofen ist ja nur verrückt worden , mehr nicht .
Also so wie es aussieht bleibt mir nur die möglich mehr ihn an die wand zu stellen und rechts und links gute 30 cm zulassen !?