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Abstand zum Lichtschalter

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Liebe Mitglieder,

Ich bin neu hier und hoffe, dass uns jemand helfen kann.

Und zwar haben wir einen Backsteinofen in unserem Wohnzimmer mit nem Außenschornstein, den wir komplett selbst aufgebaut haben! Heute war auch der Schornsteinfeger da mit dem Kommentar „dann könnt ihr mal loszünden“! - soweit sogut!

Neben unserem Abgasrohr (?) befindet sich ein Lichtschalter für die Außenbeleuchtung, der doch wirklich heiß geworden ist! Nun habe ich Angst, dass etwas schlimmeres passieren kann! Muss ich mir überhaupt sorgen machen, wenn der Schornsteinfeger nichts zu bemängeln hatte? Schließlich ist auch er nur eine Mensch!

Das Rohr hat einen Abstand zum Schalter von ca. 16,7 cm!

Kann mir jemand weiterhelfen und mir meine Angst nehmen?

Liebe Grüße

Sarah K.

 
Posted : 13/12/2018 9:30 pm
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Abgasrohre benötigen einen Abstand zu brennbaren Materialien vom dreifachen des Durchmesser der Rohre. Also z.B. ein Ofenrohr mit z.B. 150 mm D Abstand 450 mm . Min jedoch 390 mm. Auch Kunststoffschalter und Kabel können bei zu geringen Abstand schmelzen. Und das kann zu einem elektrischen Kurzschluß führen. ( Sicherung oder Fehlerstromschalter fliegt raus).167 mm Abstand ist definitiv zu wenig. Das hätte der Schornsteinfeger bemängeln müssen.

Das können Sie verändern durch ein Abstrahlblech was auf die Ofenrohre geschoben wird.

 
Posted : 13/12/2018 11:00 pm
(@schloti)
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@sicherer-ofenkauf.de

Wie kommst du auf den 3fachen Abstand des Rohrdurchmessers? In welcher FEUV steht das so drin?

FEUV Bayern jedenfalls nicht.

 
Posted : 14/12/2018 4:20 am
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Das habe ich bereits am 13. Oktober 2018 hier im Kaminofen-Forum ausführlich geschrieben und erklärt unter der Überschrift: Abstand des Rauchrohrs.

Steht auch auf jeder Verpackung von Ofenrohren.Und ist in der EN 1856-2 geregelt. Z.B. so:

T400-N1-D-Vm LO 1200-G 390 NN

T. steht für Temperaturbeständig bis 400°C, Ofenrohre aus z.B. 2 mm Stahlblech dürfen nur Temperaturen von max. 400°C ausgesetzt werden. Höhere Abgastemperaturen dürfen auch nicht in Schornsteine in priavten Wohnungsbau eingeführt werden.

LO für Lichte Weite , hier 120 mm Durchmesser.

G 390 NN Für erforderlicher Abstand zu brennbaren Materialien ,hier 390 mm.

Wenn diese erforderlichen Min. Abstände mit Ofenrohren zu brennbaren Materialien nicht eingehalten werden können, müssen evtl. Stahlungsschutzbleche verwendet werden oder Doppelwandige Ofenrohre z.B. die Primus von Möck. Die benötigen nur einen Abstand zu brennbaren Materialien von 100 mm.

In den Feuerungsverordnungen der Bundesländer steht auch nicht welche min. Abstände zu brennbaren Materialien mit Einzelraumfeuerungsanlagen eingehalten werden müssen. Das gibt der Hersteller vor. bzw. wurde im Prüfverfahren bei Kaminöfen, Küchenherden, Kamineinsätzen und Pelltöfen ermittelt und steht im Prüfgutachten.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 14/12/2018 9:33 am
(@schwarzmann)
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Im Prinzip hilft hier nur:

Schalter versetzen

oder

Strahlungsschutz anbringen

Der Brandschutzabstand von Rauchrohren beträgt UNABHÄNGIG VOM DURCHMESSER 40 cm.

PS: Was bitte ist ein "Backsteinofen" ???

 
Posted : 14/12/2018 2:37 pm
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Oh pardon, meinte natürlich Specksteinofen! 😆

Vielen Dank erst mal für die ganzen Infos!

Unser Elektriker meinte, dass wir entweder den Schalter nach draußen legen oder eben so eine feuerschutzkappe dran montieren sollen!

Grüße, Sarah K.

 
Posted : 14/12/2018 4:45 pm
(@schloti)
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sicherer-ofenkauf.de post_id=35808 time=1544779999 user_id=7229 wrote:

In den Feuerungsverordnungen der Bundesländer steht auch nicht welche min. Abstände zu brennbaren Materialien mit Einzelraumfeuerungsanlagen eingehalten werden müssen. Das gibt der Hersteller vor. bzw. wurde im Prüfverfahren bei Kaminöfen, Küchenherden, Kamineinsätzen und Pelltöfen ermittelt und steht im Prüfgutachten.

MfG Dieter Klaucke

Einspruch: 😉

In den Feuerungsverordnungen steht das sehr wohl drin z.B Bayern in der FEUV §8:

Es wird nicht unterschieden ob Einzelraumfeuerstätte oder Feuerstätte zur zentralen Beheizung

 
Posted : 14/12/2018 6:03 pm
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§ 8 Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen

Hallo Schloti RICHTIG Lesen

Hier steht Abgasanlagen und im Detail Verbindungsstücke.Was ist eine Abgasanlage?

Ein Schornstein

Was sind Verbindungsstücke?

Ofenrohre, NICHT Einzelraumfeuerungsanlagen und der Abstand zu brennbaren Materialien mit Ofenrohren beträgt NICHT immer 400 mm.

Lesen Sie mal meine Hinweise. Da ist es ausführlich erklärt.Und nochmals.

Der erforderliche Min. Abstand mit einwandigen Ofenrohren ( Verbindungsstücke ) zu brennbaren Materilalien MUSS min. 390 mm betragen sonst der 3 fache Außendurchmesser des einwandigen Ofenrohr. Bei 150 mm D sind das dann 450 mm.Und der Abstand eines z.B. Kaminofen nach EN 13240 zu brennbaren Materialien ist abhängig von. Handelt es sich um einen Strahlungswärmeofen oder Konvektionswärmeofen.

Im Strahlungsbereich der Sichtfenseter verlangen die meisten Hersteller einen erforderlichen min. Abstand zu brennbaren Materialien von 100 cm.

Die Abstände seitlich oder hinter dem Ofen stehen im Prüfgutachten und sind sehr unterschiedlich.

Und wenn Sie mal die FeuV. von Bayern durchlesen, dann können Sie dort nachlesen, das es noch andere Abstände zu z.B. Wanddurchbrüchen gibt die Brennbar sind und für Durchführungen von Ofenrohren oder Schornsteinteile die durch Hohlräume geführt werden. Das steht aber sehr ausführlich in von mir veröffentlichen Hinweisen. Die ja nicht von mir verfasst wurden.

UND HIER NOCHMALS DIE GANZEN INFOS ZU

Abstand des Rauchrohr

Beitrag von sicherer-ofenkauf.de » 13. Okt 2018, 12:58

Abstände von Verbindungsstücken (Ofenrohren) zu brennbaren Wänden (Bauteilen)

Wie Sie anhand dieser Informationen lesen können, benötigen auch Ofenrohre Mindestabstände zu brennbaren Materialien.

Bei neuen Öfen stehen die erforderlichen Abstände auf dem Typenschild, das sich auf dem Ofen befinden muss, auch im Verkaufsprospekt des Herstellers. Sie sollten also unbedingt VOR dem Kauf eines Kaminofens oder Küchenherds die Mindestabstände kennen. Der gewerbliche Verkäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen diese Daten vor dem Kauf zugänglich zu machen. Im Internet und beim Kauf übers Internet müssen diese Abstände bei den technischen Daten im Angebotstext vorhanden sein. Bei gebrauchten Öfen ist das ein Problem. Aber wenn der gebrauchte Ofen nicht die Norm der BImSchV erfüllt, dann hat sich ja eh der Kauf erledigt, zumindest für Deutschland, die Schweiz und Österreich. Wenn Sie einen gebrauchten Ofen kaufen wollen und der Ofen erfüllt die Normen von Deutschland, Schweiz und Österreich, dann muss der gewerbliche Verkäufer die Mindestabstände wissen. Evtl. beim Hersteller nachfragen.

____________________________________________________________________________________

Ab hier ist der Text verfasst von Wilhelm Reber.

Unterschiedliche Aussagen in den Feuerungs-Verordnungen (speziell Baden-Württemberg) und differenzierte Forderungen von einzelnen Bezirksschornsteinfegermeistern zu Abständen von Verbindungsstücken zu Wänden aus oder mit brennbaren Baustoffen führen immer wieder zu ärgerlichen Auseinandersetzungen. Angeregt durch eine Infomail der Hagos vom 29.10.2010 habe ich den nachfolgenden Fachartikel zu den Abständen von Verbindungsstücken zu Wänden aus brennbaren Baustoffen ausgearbeitet. Das Ärgernis ist der Umstand, dass in der FeuVO von Baden- Württemberg (vom 24.11.1995) der Abstand von Verbindungsstücken zu brennbaren Bauteilen mit 25 cm festgeschrieben ist, während in den übrigen Bundesländern 40 cm einzuhalten sind.

Verbindungsstücke nach DIN EN 1856-2

Schon seit November 2007 müssen Verbindungsstücke nach DIN EN 1856-2 geprüft und mit CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die aus der Prüfung ermittelten Abstände zu brennbaren Baustoffen wurden aber einvernehmlich nicht angewandt, da die FeuVO (dieses Einvernehmen wurde auf Veranlassung des Wirtschaftsministeriums aufgekündigt) baurechtlich höherwertig angesiedelt ist.

Die Konsequenz aus der Norm DIN EN 1856-2 und der dort geforderten Prüfung der Rußbrandbeständigkeit und Anforderung an die Gasdichtheit ist:

Die Hersteller von Verbindungsstücken müssen den für das jeweilige Produkt ermittelten Mindestabstand zu Wänden mit oder aus brennbaren Baustoffen auf der Konformitätserklärung mit „M“ (gemessen) angeben.

Gleichzeitig eröffnet die DIN EN 1856-2 dem Hersteller von Verbindungsstücken eine weitere Möglichkeit, den Abstand zu definieren: Die Berechnungsmethode mit mindestens dem Dreifachen des nominalen Durchmessers, aber nicht weniger als 375 mm! Auf der Konformitätserklärung ist der Abstand mit „NM“ (nicht gemessen) angegeben.

Bei dieser Berechnungsmethode obliegt dem Hersteller die Verantwortung, dass auch bei diesen errechneten Abständen die höchste Oberflächentemperatur von brennbaren Baustoffen, die an ein Verbindungsstück oder dessen Formstück angrenzen, 85 °C nicht übersteigt. Zum besseren Verständnis soll die Konformitätserklärung eines Herstellers dienen. Daraus geht hervor:

Beispiel 1: Abgasrohr aus Baustahl DN 100 = G (rußbrandbeständig). Mindestabstand ohne Strahlungsschutz = M (gemessen) = 350 mm. Berechnung: nicht erforderlich, da es sich um einen gemessenen Abstand handelt. Mindestabstand mit Strahlungsschutz = M (gemessen) = 120 mm

Beispiel 2: Abgasrohr aus Baustahl DN 150 = G (rußbrandbeständig)

a) Mindestabstand ohne Strahlungsschutz = NM (nicht gemessen) = 450 mm

Berechnung: mindestens den dreifachen nominalen Durchmesser = (150 · 3) = 450 mm.

b) Mindestabstand mit Strahlungsschutz = NM (nicht gemessen) = 225 mm.

Berechnung: mindestens den 1,5-fachen nominalen Durchmesser = (150 · 1,5) = 225 mm.

Tab. 1: Beispiel EU-Konformitätserklärung MÖCK Rohrsysteme.

Nach DIN EN 15287-1 ist der Abstand zu brennbaren Baustoffen (3 x D) Mindestabstand ( ≥ 375 mm ) NM zulässig.

** Nach DIN EN 15287-1 ist der Abstand zu brennbaren Baustoffen mit Strahlungsschutz (1,5 x D) Mindestabstand (≥ 200 mm) zulässig.

G = rußbrandbeständig O = nicht rußbrandbeständig Für Festbrennstoff-Feuerstätten ist nur die Bezeichnung G relevant.

Die Beispiele sind dargestellt in Tabelle 1.

Auszug aus der aktuellen Feuerungsverordnung Baden-Württemberg:

(2) Abgasleitungen, die nicht in Schächte eingebaut sind, müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 20 cm haben. Es genügt ein Abstand von mindestens 5 cm, wenn die Abgasleitungen mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt sind oder wenn die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160 °C betragen kann.

(3) Verbindungsstücke zu Schornsteinen müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 25 cm einhalten. Es genügt ein Abstand von mindestens 10 cm zu fest aufgeklebten Tapeten, oder wenn die Verbindungsstücke mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt sind.

Für Baden-Württemberg würde das bei Anwendung der DIN EN 1856-2 und der EU-Konformitätserklärung des Herstellers (Fa. Möck) die in Tabelle 2 beschriebenen Werte bedeuten.

Tab. 2: Die Anwendung der DIN EN 1856-2 und der EU-Konformitätserklärung in Baden-Württemberg.

Normen und Regeln

Landesbauordnung. Die grundsätzlichen Anforderungen an Feuerungsanlagen, wie Wärmeerzeuger, Verbindungsstücke und Schornsteine sind in den Landesbauordnungen (LBO) aufgeführt. Diese regeln allerdings nur in allgemeiner Form. Die Landesbauordnung wird ergänzt durch die Feuerungsverordnung (FeuVO).

Aktuelle Feuerungsverordnung FeuVO NRW

Verordnung vom 11. März 2008 (GV NRW S. 338). Rechtsstand: 1. Oktober 2010. § 8 Auszug aus FeuVO „Abstände von Abgasanlagen und Verbindungsstücken zu brennbaren Bauteilen“:

(1) Abgasanlagen müssen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen so weit entfernt sein, dass an den genannten Bauteilen

bei Nennleistung keine höheren Temperaturen als 85 °C und

bei Rußbränden in Schornsteinen keine höheren Temperaturen als 100 °C auftreten können. Zwischenräume in Decken- und Dachdurchführungen von Abgasanlagen müssen mit nicht brennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit verschlossen werden. (2) Die Anforderungen von Absatz 1 Satz 1 gelten insbesondere als erfüllt, wenn …

a) die aufgrund von harmonisierten technischen Spezifikationen angegebenen Abstände eingehalten sind,

b) bei Abgasanlagen für Abgastemperaturen bei Nennleistung bis zu 400 °C deren Wärmedurchlasswiderstand mindestens 0,12 m² K/W und deren Feuerwiderstandsdauer mindestens 90 Minuten beträgt, ein Mindestabstand von 5 cm eingehalten ist oder

c) bei Abgasanlagen für Abgastemperaturen bei Nennleistung bis zu 400 °C ein Mindestabstand von 40 cm eingehalten ist.

Im Falle des Satzes 1 Buchstabe b ist…

zu Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen ein Abstand von 2 cm ausreichend,

zu Bauteilen mit geringer Fläche wie Fußleisten und Dachlatten, soweit die Ableitung der Wärme aus diesen Bauteilen nicht durch Wärmedämmung behindert wird, kein Abstand erforderlich.

Abweichend von Satz 1 Buchstabe c genügt bei Abgasleitungen für Abgastemperaturen bis zu 300 °C bei Nennleistung außerhalb von Schächten…

a) ein Abstand von 20 cm oder

b) wenn die Abgasleitungen mindestens 2 cm dick mit nicht brennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sind oder die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennleistung nicht mehr als 160 °C betragen kann, ein Mindestabstand von 5 cm.

Abweichend von Satz 1 Buchstabe c genügt für Verbindungsstücke zu Schornsteinen ein Mindestabstand von 10 cm, wenn die Verbindungsstücke mindestens 2 cm dick mit nicht brennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sind.

Bei Abgasleitungen und Verbindungsstücken zu Schornsteinen für Abgastemperaturen bis zu 400 °C, die durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen führen, gelten die Anforderungen von Absatz 1 Satz 1 insbesondere als erfüllt, wenn diese Leitungen und Verbindungsstücke…

a) in einem Mindestabstand von 20 cm mit einem Schutzrohr aus nicht brennbaren Baustoffen versehen, oder …

b) in einer Dicke von 20 cm mit nicht brennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt werden.

Abweichend von Satz 1 Buchstaben a und b genügt bei Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe ein Maß von 5 cm, wenn die Abgastemperatur bei Nennleistung nicht mehr als 160 °C betragen kann.

Tab. 3: Tabellarische Zusammenfassung der FeuVo von Nordrhein-Westfalen.

Zur Erinnerung: Leitfaden zu Verbindungsstücken.

Verbindungsstücke und Abgasleitungen (hier: Führung von Verbindungsstücken und waagerechten Abschnitten von Abgasleitungen)

Die Abgase sollen mit geringem Druck- und Wärmeverlust abgeleitet werden. Deshalb soll der waagerechte Teil von Abgasanlagen kurz und ansteigend geführt werden. Achtung: Verbindungsstücke und waagerechte Abgasleitungen dürfen nicht in Decken, Wänden oder unzugänglichen Hohlräumen angeordnet oder in andere Geschosse geführt werden!

Verbindungsstücke.

Verbindungsstücke nach DIN 18160 Teil-4 sind aus Bauprodukten hergestellte bauliche Anlagen zwischen

dem Abgasstutzen der Feuerstätte und dem senkrechten Teil der Abgas bzw. Schornsteinanlage. Sie werden unterschieden in Verbindungsstücke für flüssige, gasförmige oder feste Brennstoffe.

Druck- und Wärmeverluste

Die Abgase von Feuerstätten sollen mit geringen Druck- und Wärmeverlusten in den Schornstein geleitet werden.

Deshalb sollen Verbindungsstücke so kurz wie möglich geplant und ausgeführt werden.

Steigung von Verbindungsstücken bei offenen Kaminen. Verbindungsstücke werden meist mit Steigung zum Schornstein hin ausgeführt. Bei ungünstigen Zugverhältnissen kann es sinnvoll sein, den Anschluss zum Schornstein unter 45° auszuführen. Bei offenen Kaminen Typ B sollte der Anschluss immer unter 45° ansteigend gewählt werden.

Baulänge von Verbindungsstücken.

Die gestreckte Länge von Verbindungsstücken sollte ein Viertel der wirksamen Schornsteinhöhe und insgesamt 7,0 m nicht überschreiten.

Umlenkungen und Knicke.

Notwendige Umlenkungen sind unter Verwendung von Rohrbögen oder aus mehreren Segmenten zusammengesetzten Bogenstücken strömungstechnisch günstig zu gestalten. Knicke sind zu vermeiden.

Querschnitte von Verbindungsstücken.

Verbindungsstücke sollten ausreichend große Querschnitte haben und annähernd dem Schornsteinquerschnitt entsprechen.

Wärmedämmung.

Eine Wärmedämmung von Verbindungsstücken verbessert die Leistungsfähigkeit, da die Temperaturdifferenz zwischen Abgas und Umgebung im Bereich des Verbindlichkeitendungsstücks ??? am größten ist. So verbessert eine gute Wärmedämmung speziell bei geringen Heizleistungen den Zug des Schornsteins. Sie reduziert ferner die Menge des im Verbindungsstück oder Schornstein anfallenden Kondensats.

Reinigungsöffnungen.

Im Verbindungsstück sind ausreichend Reinigungsmöglichkeiten, speziell an Umlenkungen, vorzusehen. Ihr Abstand sollte 2,00 m nicht überschreiten. Reinigungsöffnungen sollten in Anordnung, Lage und Größe möglichst immer mit dem Schornsteinfegermeister abgestimmt werden. Verbindungsstücke dürfen nicht innerhalb von Decken, Wänden, Schächten oder unzugänglichen Hohlräumen verlegt werden. Verbindungsstücke von offenen Kaminen und Kachelöfen dürfen jedoch hinter Verkleidungen aus nicht brennbaren Baustoffen angeordnet werden.

Mindestabstände zu brennbaren Baustoffen.

Zwischen Verbindungsstücken für feste Brennstoffe und Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen ist ein Abstand von mindestens 40 cm einzuhalten. Bei einer mindestens 2 cm dicken, nicht brennbaren Ummantelung mit nicht brennbaren Dämmstoffen genügt ein Abstand von 10 cm.

Wanddurchführungen.

Ein weiterer Schwerpunkt sind Wanddurchführungen von Abgasleitungen (Verbindungsstücken), insbesondere bei brennbaren Wänden (Fertighaus- und Holzfachwerkwänden) und Abständen zu brennbaren Bauteilen wie Holzbalkendecken und Dachkonstruktionen.

Wanddurchführungen von Abgasleitungen und Verbindungsstücken

Abgasleitungen und Verbindungsstücke zu Schornsteinen müssen, soweit sie durch Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen führen, in einem Abstand von mindestens 20 cm mit einem Schutzrohr aus nicht brennbaren Baustoffen versehen sein (siehe Abbildung 4) oder im Umkreis von mindestens 20 cm mit nicht brennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein. Abweichend hiervon genügen 5 cm Abstand, wenn die Abgastemperatur der Feuerstätte bei Nennwärmeleistung maximal 160 °C beträgt (siehe Abbildung 5), oder bei Gasfeuerstätten eine Strömungssicherung vorhanden ist.

Es sind unbedingt die örtlichen Landesbauordnungen (LBO) und Feuerungs-Verordnungen (FeuVO) zu beachten – oder halten Sie besser stets Rücksprache mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister.

Allgemeine Anforderungen

(an Schornsteine/Abgasanlagen und angrenzende Bauteile aus- oder mit brennbaren Bauteilen oder Baustoffen)

Abstände von brennbaren Bauteilen bei Schornsteinen

Zu Holzbalkendecken, Sparren und Dachbalken aus Holz: mind. 2 cm. Die Zwischenräume von den Abgasanlagen und brennbaren Bauteilen sind mit nicht brennbarem Dämmstoff vollständig auszufüllen oder durchgehend zu belüften.

Sofern die brennbaren Bauteile nur in geringer Streifenbreite angrenzen, – Fußböden, Fußleisten und Dachlatten – ist kein Abstand erforderlich.

Dies gilt auch, wenn die Schornsteine in diesem Bereich mind. 11,5 cm dick verkleidet sind.

Wo Schornsteine großflächig an Bauteile oder Pfetten angrenzen, sind mind. 5 cm Abstand einzuhalten. Die Zwischenräume sind 5 cm vollflächig mit nicht brennbaren Dämmstoffen zu dämmen.

Achtung: Rechnerischer Nachweis der Oberflächentemperatur von maximal 85 °C bei Abgasanlagen (Schornsteinen) über 400 °C Abgastemperatur erforderlich!

Abstände von Abgasleitungen oder von Schächten für Abgasleitungen

Bis 120 °C ist zwischen nicht brennbaren Baustoffen und angrenzenden brennbaren Bauteilen kein Abstand erforderlich.

Bis 160 °C gilt dies auch, sofern der Schacht dauernd hinterlüftet ist und der Abstand zwischen Abgasleitung und Schacht…

– bei runden Abgasleitungen in rechteckigem Schacht mind. 2 cm beträgt,

– bei runden Abgasleitungen in rundem Schacht mindestens 3 cm beträgt,

– bei rechteckigen Abgasleitungen in eckigem Schacht mind. 3 cm beträgt.

Abstände von Verbindungsstücken

a) Zwischen Verbindungsstücken und Bauteilen oder Gegenständen aus oder mit brennbaren Baustoffen ist ein Abstand von mindestens 40 cm einzuhalten,

b) wenn die Verbindungsstücke mind. 20 mm mit nicht brennbaren Dämmstoffen ummantelt sind, genügt ein Abstand von 10 cm

c) Sofern Verbindungsstücke die Anforderungen an Schornsteine erfüllen, ist nach Abschnitt 1, Abstände zu Schornsteinen zu verfahren.

Wanddurchführungen von Abgasleitungen und Verbindungsstücken

Abgasleitungen und Verbindungsstücke zu Schornsteinen müssen, soweit sie durch Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen führen, in einem Abstand von mindestens 20 cm mit einem Schutzrohr aus nicht brennbarem Baustoff versehen sein

oder

im Umkreis von mind. 20 cm mit nicht brennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein. Abweichend hiervon genügen 5 cm Abstand, wenn die Abgastemperatur der Feuerstätte bei Nennwärmeleistung maximal 160 °C beträgt oder bei Gasfeuerstätten eine Strömungssicherung vorhanden ist.

Brandschutzabstände von Kaminöfen FeuVO NRW

Die Aufstellfläche des Kaminofens sollte statisch ausreichend belastbar sein und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Eventuell vorhandene brennbare Fußböden sind mit einem ausreichend großen nicht brennbaren Belag aus Fliesen, Blechplatte o. ä. zu schützen.

Für Baden-Württemberg würde das bei Anwendung der DIN EN 1856-2 und der EU-Konformitätserklärung

des Herstellers (Fa. Möck) bedeuten:

Brandschutzabstände von Kaminöfen (Baden-Württemberg)

5. Abstand hinter dem Kaminofen mindestens 20 cm, sofern vom Hersteller keine anderen Abstände gefordert werden.

6. Der Abstand vom Verbindungsstück (evtl. auch von der Feuerstätterückseitig) zu brennbaren Wänden muss gemäß DIN EN 1856-2 bei einem Abgasrohr DN 150 mm Durchmesser, ohne Strahlungsschutz und einer Abgastemperatur bei Nennleistung max. 400 °C „NM“ nicht gemessen mindestens 54 cm betragen. Mit Strahlungsschutz muss der Abstand „NM“ nicht gemessen mindestens 22,5 cm betragen.

Schlusswort

Ich habe versucht, über Herrn Dipl.- Ing. Martin Pawelczyk, technischer Landesinnungsverband NRW und Beisitzer im technischen Ausschuss des Zentralinnungsverbands (ZIV) der Schornsteinfeger eine klärende

Auskunft zur Anwendung der DIN EN 1856-2 und EU Konformitätserklärung in NRW zu erhalten.

Herr Dipl.-Ing. Martin Pawelczyk teilte mir am 8. November 2010 mit, dass der § 8 der Feuerungsverordnung NRW vom 11. März 2008 maßgebend ist. Zu der DIN EN 1956-2 machte er keine Aussage.

Es wäre wünschenswert, wenn eine bundeseinheitliche Lösung der unterschiedlichen Aussagen aus der FeuVo und DIN EN 1856-2 im Interesse aller Beteiligten herbeigeführt würde.

Abb 12: Abstände Kaminofen.

1 Sicherheitsabstand von der Scheibe nach vorne mindestens 50 cm

2 Von der Feuerraumtür zu den Seiten mindestens 30 cm

3 Abstände zu Möbeln und brennbaren Bauteilen im Strahlungsbereich der

Ofentür aus Glas mindestens 80 cm

4 Seitliche Wandabstände von Kaminöfen mindestens 20 cm

5 Abstand hinter dem Kaminofen mindestens 20 cm, sofern vom Hersteller

keine anderen Abstände gefordert werden

6 Der Abstand vom Verbindungsstück (evtl. auch von der Feuerstätte rückseitig)

zu brennbaren Wänden muss mindestens 40 cm betragen

Mit freundlicher Genehmigung und zur Verfügungstellung des Verlages Gustav Kopf GmbH, 71304 Waiblingen können Sie hier den Artikel aus der Zeitschrift Kachelofen & Kamin als PDF-Datei [hier] herunterladen.

 
Posted : 14/12/2018 8:01 pm
(@schloti)
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Hallo Dieter,

alles schön und gut, aber: Die Definition einer Abgasanlage an die sich auch die FEUV anlehnt ist nach DIN 18160 Teil 1:

Begriffe: 3.1 Abgasanlage aus Bauprodukten hergestellte bauliche Anlage, wie Schornstein, Verbindungsstück, Abgasleitung oder Luft-Abgas-System für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten; zu den Abgasanlagen zählen auch Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen ortsfester Verbrennungsmotoren.

 
Posted : 15/12/2018 8:29 am
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Hallo Sarahk, ich habe in ähnliches Problem und deinen Eintrag gef7nden.

Der ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber vielleicht erhältst du ja eine Benachrichtigung wenn was daraufh8nngepostet wird.

Wie hast du das Problem damals gelöst?

Und was ist eine schutzklappe für den Lichtschalter…hab ich nirgendwo was dazu gefunden?

 
Posted : 27/11/2022 11:45 am
(@schwarzmann)
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Ich würd sagen DIE muss man sich selbst basteln.

 
Posted : 27/11/2022 4:05 pm
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Danke Schwarzmann, das würde ich gerne tun.

Bin keine Handwerkerin und weiß auch wenig über diverse Materialeigenschaften und kann das selbst zwar nicht (oder jedenfalls nicht alleine) werde aber sicher jemanden finden der mir hilft, wenn ich mal weiß aus welchem Material so eine Abdeckung sein könnte.

Ich habe natürlich schon meinen Rauchfangkehrer gefragt, er hat mir leider nur gesagt das Material darf nicht brennbar sein.

Ja eh, das hab ich mir auch gedacht 😉

Aber ich denke, es darf sich zusätzlich auch nicht aufheizen, weil es dann ja erst recht wieder die Hitze an den Lichtschalter weitergibt.

Ich habe am Sonntag auch einen Post dazu erstellt wo ich diverse Materialien aufgezählt habe und um die Meinungen des Forums dazu ersucht habe.

Wärest Du evt. so freundlich und könntest mir dort auf die von mir angeführten Materialien Deine Fachmeinung dazu sagen oder aber hier mir Materialien nennen die Du für geeignet hältst?

 
Posted : 29/11/2022 9:06 am
(@schwarzmann)
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Na wenn man doch schon SO freundlich höflich wimpernklimpernd gefragt wird.... 🙄

Das hast Du technisch schon alles sehr gut erkannt, aaaBER: das ist ja hier im schönen Wohnzimmer auch immer eine optische Frage und Herausforderung. Kannst uns ein Bild von der Situation einstellen, so dass man am besten den Ofen und das Ofenrohr in Bezug zum Lichtschalter sieht.

Wie weit ist denn der Lichtschalter von heißen Teilen entfernt?

Grundsätzlich: "schwarz zieht Wärme an" (frag mal den Schornsteinfeger im Sommer wie ein Solar-Kollektor funktioniert) und alles helle, weiße oder silberverspiegelte wirft einen Großteil der Strahlungswärme zurück. Vielleicht wäre DAS eine Gestaltungsoption für den Lichtschalter? Zum Testen kannst ja versuchsweise ein ähnliches Material in weiß oder mit Silberklebeband beklebt nebendranmachen und das ganze mal beobachten. Hast Du als perfekte Hausfrau auch ein IR-Thermometer (mit der Du immer die Pfannentemperatur misst etc) oder kannst eins leihen? DAS wäre natürlich aufschlussreich um zu wissen welche Temperaturen da erreicht werden.

 
Posted : 29/11/2022 2:13 pm
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Mein Wimpergeklimper würde niemanden beeindrucken, da probiere ich es lieber mit Freundlichkeit, Höflichkeit aber vor allem mit Respekt vor dem Fachwissen jener die ich hier um einen Gratis-Rat ersuche.

Danke dass Du in den anderen Post gewechselt bist, die meisten Fragen habe ich drüben beantwortet....aber hier sogleich ein höfliches Danke bzgl. schwarz weiß und reflektierend.....eine hübsche weiße Fliese vor dem Lichtschalter würde sich optisch ganz schön machen, denke ich.

Ein Foto hochzuladen gelingt mir leider nicht, weil man es nicht direkt hochladen sondern nur eine URL einfügen könnte, aber sowas hab ich nicht.

Ich habe die Abstände drüben aber beschrieben !

 
Posted : 29/11/2022 3:33 pm
(@schwarzmann)
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Gut, dann folge ich Deinem was-auch-immer-geklimper nach drüben...

 
Posted : 29/11/2022 10:18 pm
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