Hallo zusammen,
wir planen einen Kaminofen zu erwerben und fragen uns nun wegen der Abstände in der FeuVO,NI §8 und in wie weit ein Rauchrohr wirklich die 40 cm Abstand zur Wand haben muss, wenn die Wand aus Lochziegeln gemauert, innen ganz normal verputzt verputzt und mit einer Fliestapete beklebt wurde?
Wäre Fliestapete (fest verklebt) auch bereits ein brennbares Material oder könnten wir dann vom in der FeuVO,NI §8 geforderten Abstand 40 cm abrücken und den Abstand eines präferierten Kaminofens zur Wand von z. B. 20 cm nehmen?
Vielen Dank und ganz liebe Grüße
Hellblaue Mietze