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1. BImSchV: Caminos Magnus ok?

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Hallo Forum,

das Thema 1. BImSchV ist sicherlich ein Dauerbrenner. Gibt es Tipps, wie man bei einem ca. 20 Jahre alten Ofen vorgeht, für den man kein Datenblatt zur Hand und der sich nicht in der hki Datenbank befindet? Der Schornsteinfeger hat sein Urteil schnell gefällt, dass der Ofen nach 2025 stillgelegt werden muss.

Konkret handelt es sich um einen Caminos Magnus, für den unter caminos.de zwar Ersatzteile verkauft werden, aber angeblich kein Datenblatt mehr vorhanden ist. Ist das ein hoffnungsloser Fall?

Viele Grüße, Arne

 
Veröffentlicht : 11/09/2022 4:30 pm
(@sichererofenkauf)
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Wenn der Ofen VOR dem 22.März 2010 bereits bei Ihnen am Schornstein angeschlossen wurde und Sie haben keine Nachweise der Emissionswerte und Sie möchten den Ofen über den 31.12.2024 betrieben dann haben Sie die Möglichkeit vom Schornsteinfeger eine Messung des CO- und Feinstaub Wert machen zu lassen. Wenn der Grenzwert CO von 4 Gramm/m³ und Feinstaub 150mg/m³ nicht überschritten wird dürfen Sie zeitlich unbegrenzt den Ofen weiter betreiben. Das regelt der § 26, Absatz 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Wenn diese Grenzwerte überschritten werden muß der Ofen bis zum 31.12.2024 außer Betrieb genommen werden oder mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Die Nachrüstung ist oft technisch nicht möglich und bei einem dann über 20 Jahren alten Ofen unwirtschaftlich. Hier rate ich zu einem neuen Ofen.

MfG Dieter klaucke

 
Veröffentlicht : 11/09/2022 8:33 pm
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Danke für die Antwort, das hatte ich auch so befürchtet. Selbst die Messung (mit unsicherem Ausgang) wird mit 500-600€ veranschlagt. Das Risiko würde ich nicht eingehen. Was mir nicht so recht einleuchtet ist, dass es für alte Öfen keine Datenblätter mehr gibt.

 
Veröffentlicht : 12/09/2022 6:20 am
(@sichererofenkauf)
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1. Ist die Firma Caminos seit 2016 Insolvenz. Gibt es also nicht mehr. Und somit kommt man nicht mehr an Prüfgutachten der Caminos Öfen.

2.Selbst wenn Sie ein Prüfgutachten zu dem Caminos finden gibt es zu einem heute min. 20 Jahre alten Ofen kein Prüfgutachten wo z.B. der Feinstaubwert steht, weil das damals noch nicht erforderlich war.

3. Je älter ein Ofen ist umso unwahrscheinlicher ist es das der die heutigen Emissionsgrenzwerte einhält.

4. Kein Ofenhersteller ist gesetzlich verpflichtet Daten, wie ein Prüfgutachten über Jahrzenhte aufzubewahren. Zumal veile Öfen ja schon lange ( manchmal 20 Jahre und mehr) nicht mehr gebaut werden.

5. In der HKI Datenbank sind nur Öfen aufgelistet die seit 2010 auf dem Markt sind. Dort finden Sie keine Daten zu Öfen die 20 Jahre und älter sind. Außerdem ist die Eintragung in der HKI Datenbank freiwillig. Und nicht jeder hersteller trägt sich dort ein.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 12/09/2022 7:39 am
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