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Ökodesignrichtlinie f. Einzelraumfeuerungsanlagen

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Ökodesignrichtline für Einzelraumfeuerungsanlagen

Ab dem 01. Januar 2022 gilt die neue Ökodesignrichtline für Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA in der EU

Was sind ERFA?

Kaminöfen, Kamineinsätze, Kachelöfeneinsätze und Kachelöfen, Küchenherde und Pelletöfen für Holzfeuerung.

Ab dem 01. Januar 2022 dürfen NUR noch neue ERFA in der EU verkauft werden die diese Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad der Ökodesignrichtlinie erfüllen

Das sind 65% Wirkungsgrad

Staub 40mg/m³

CO 1.500mg/m³

NOX 200mg/m³

OGC 120mg/m³

Für bereits vor dem 01. Januar 2022 verkaufte und installierte ERFA ändert sich nichts. Auch dürfen gebrauchte ERFA weiterhin verkauft werden die nicht die Ökodesignrichtlinie erfüllen und auch installiert werden wenn sie die Nationalen Normen erfüllen. Aber es gelten weiterhin die strengeren Nationalen Normen wie die Deutsche BImschV. und die Dänische Kaminofenverordnung und die Norm 15a B-VG von Österreich und die Schweizer Luftreinhalteverordung.

So verlangt die Deutsche Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. z.B. für einen Kaminofen nach EN 13240 mit Flachfeuerung für Holz einen Mindestwirkungsgrad von 73 % und einen Co Wert von 1.250mg/m³und für NOX von 50 mg/m³

Fazit:

Auch diese neue Ökodesignrichtlinie verlangt völlig veraltete Emissionsgrenzwerte und einen sehr niedrigen Wirkungsgrad der heute schon technisch viel höher ist. Es gibt Kaminöfen mit einem Wirkungsgrad von 85-89 %.

UndVorsicht ist geboten bei Kaminöfen die über das Internet verkauft und angeboten werden von Ausländischen Händlern. Achten Sie immer darauf das die angebotene ERFA IHRE nationalen Normen erfüllt oder die Ökodesignrichtlinie erfüllt.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 09/02/2022 5:01 pm
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