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Zulassung bei zu hohen Raumheizvermögen

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Hallo,

Ich wollen ein Kochherd ohne Wasserführung in der Wohn-Küche aufstellen.

Der Raum hat ca. 100m³ Volumen. Mein Favorit für den Kauf ist mit 170m³ Raumheizvermögen angegeben.

Kann mir der Bezirksschornsteinfegermeister die Inbetriebnahme aufgrund von zu stark dimensionierten Ofen verweigern? Wenn ja, in welchem Gesetz kann man das nachlesen?

Die restliche Werte entsprechen locker die BImSchV Stufe 2. Die Nennleistung ist für den Schornstein nicht zu hoch.

Danke!

 
Veröffentlicht : 13/08/2022 11:02 am
(@schloti)
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Welcher Hersteller und Modell mit welcher Heizleistung?

Ein überdimensionierter Ofen macht keinen Sinn wenn du dann nackig vor dem Herd sitzen musst.

Im Kleinlastbereich ( geht i.d. Regel auch nur mit Kohlebrikett) rußen die bei Holzbrand oft sehr stark und setzen Schadstoffe ohne Ende frei.

 
Veröffentlicht : 13/08/2022 6:24 pm
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Ja, ich kenne die theoretische Verhälnisse.

Meine Frage war: darf der Schornsteifeger mir die Inbetriebnahme verweigern, wenn der Ofen (in meinem Fall ein Herd) alle Anforderungen von BImSchV Stufe 2 erfüllt, nur das die Heizleistung mit 170m³ angegeben ist, mein Raum aber lediglich 100m³ Volumen hat.

 
Veröffentlicht : 13/08/2022 9:24 pm
(@schwarzmann)
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NEIN

 
Veröffentlicht : 13/08/2022 10:47 pm
(@schloti)
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Schwarzmann hat recht.

Allerdings kannst du oft diese Angabe des "Raumheizvermögens" in m³ vergessen.

Ist meiner Meinung nach nicht das Papier wert auf dem es gedruckt ist.

Wichtiger ist welche Heizleistung du für den Aufstellraum benötigst. (Altbau/Neubau/ Dämmstandart usw)

Danach solltest du deinen Ofen wählen.

Du kaufst dir doch auch kein Auto das nicht in deine Garage passt, oder einen LKW zum 500m ins Büro fahren.

 
Veröffentlicht : 14/08/2022 8:10 am
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Hast recht, kW müsste den Mann als Angabe reichen ob der Ofen zu stark ist.

Da die Teile so gut wie nie den Raumbedarf an Wärme haargenau entsprechen, versuche ich zu erfahren wie großdie Abweichung sein kann, um immer noch vertretbar bzw. vernünftig zu sein.

 
Veröffentlicht : 14/08/2022 10:16 am
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Mit anderen Worten gibt es eine Norm, oder entscheidet der Schwarzmann ob, wie in meinem Fall, 6,5kW zu viel sind, weil 5,3kW rechnerisch zu dem Raum passen.

 
Veröffentlicht : 14/08/2022 10:20 am
(@schloti)
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6,5 KW sind kein Problem von seiner Seite her.

 
Veröffentlicht : 14/08/2022 2:07 pm
(@schwarzmann)
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Der Bezirksschornsteinfeger ENTSCHEIDET GAR NICHTS anhand oder über die Leistung PUNKT. Er prüft ob der Schornstein geeignet ist und die Verbrennungsluftversorgung gewährleistet ist, Brandschutzabstände eingehalten wurden etc.

Natürlich sollte die Leistung zu den beheizbaren Räumlichkeiten passen, das wird aber mit dem Raumheizvermögen nur sehr sehr grob abgebildet, da wie schon von Schloti aufgeführt die Raumheizlast von den baulichen Faktoren abhängt UND es nunmal Feuerstätten mit fixen bzw technich begrenzten Leistunsgbereichen gibt.

 
Veröffentlicht : 14/08/2022 5:21 pm
(@schloti)
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Hallo Schwarzmann.

Ist so nicht ganz richtig. Im Rahmen der Abnahme hat der bev. BSM mit zu überprüfen und zu bewerten ob die Feuerstätte nicht überdimensioniert ist. Wenn ja, ist diese als " Feuerstätte zur zentralen Beheizung " einzustufen und muss die in der 1.BImSchV geforderten Werte für diesen Anlagentyp einhalten. Das ist kaum zu schaffen, da deren Werte i.R. laut Prüfstand deutlich darüber leigen.

So ist zumindest in Bayern die Vorgabe.

 
Veröffentlicht : 14/08/2022 6:18 pm
(@schwarzmann)
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JA, ...aaber nur DANN: wenn es sich um eine Feuerstätte "zur zentralen Beheizung", sprich mit Heizungswasser-Anschluß, handelt. DAS ist aber HIER nicht der Fall, es ist eine klassische "Einzelraum-Feuerstätte".

 
Veröffentlicht : 14/08/2022 10:33 pm
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Vielen Dank Allen!

Is ist für mich jetzt deutlich mehr Klarheit entstanden. Ich weiß wie ich mit dem Mann reden werde. Drückt mir die Daumen.

 
Veröffentlicht : 15/08/2022 9:39 am
(@b-hoernchen)
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kokoboko post_id=41538 time=1660472416 user_id=9749 wrote:
Mit anderen Worten gibt es eine Norm, oder entscheidet der Schwarzmann ob, wie in meinem Fall, 6,5kW zu viel sind, weil 5,3kW rechnerisch zu dem Raum passen.

6,5 kW vs. 5.3 kW "theoretisches" Raumheizvermögen - das ist sowieso fast schon Haarspalterei... . Wer kann schon seinen Ofen konstant mit genau 6,5 kW betreiben? Gibt's da ein Rad zum Einstellen der gewünschten Leistung am Ofen?

Was gerne übersehen wird: Um einen über längere Zeit (Abwesenheit unter tags/übers Wochenende) nicht mehr geheizten Raum auf angenehme Temperaturen zu bringen, braucht es deutlich mehr als die Leistung, welche lediglich den kontinuierlichen Wärmeverlust nach Erreichen des "Wohlfühlklimas" ausgleicht: Du musst erst mal das ausgekühlte Mauerwerk, Decken und Wände wieder auf Temperatur bringen, da sind bei - nehmen wir mal an - 30 Tonnen Ziegel und Beton, welche um 5 Grad erwärmt werden müssen, um die 20 kWh nötig, die der Ofen zusätzlich reinbullern muss; ansonsten sitzt du zwei, drei Tage im Wintermantel rum, bis es wieder gemütlich wird.

Das soll jetzt kein Plädoyer für derb überdimensionierte Öfen sein, sondern ein Denkanstoß, irgendwelche Prüfstand- und Schreibtischwerte mit einer Prise Salz zu nehmen. Einen 6 kW Ofen kann man für gewöhnlich auch mit 5 kW betreiben, die Nennleistung ist meistens nur der obere Wert eines Bereichs, in dem der Ofen mit einem vernünftigen Wirkungsgrad betrieben werden kann.

Bei mir sieht das so aus, dass ich nach dem Nachhausekommen am Abend schnell gemütliche Temperaturen haben will und über Nacht, je nach Außentemperatur, das Feuer ausgehen lasse oder als letztes zwei, drei Brikett mit einem Scheit Holz auflege, die nach dem Abbrennen über Nacht etwas Glut halten und "nachheizen".

 
Veröffentlicht : 18/08/2022 10:11 am
(@schwarzmann)
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JA, da aber die Leistung in nahezu allen Fällen

a) ohnehin über der realen Heizlast liegt

b) eine solche Auskühlung sehr sehr selten vorkommt

b2) so gut wie nie die Norm-Außentemperatur herrscht

c) und die meisten ohnehin eine Zentralheizung haben

wäre es ein gravierender Fehler DARAUF die Leistung auszulegen.

 
Veröffentlicht : 30/08/2022 6:21 pm
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