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Wer darf Einzelraumfeuerungsanlagen in der EU prüfen

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Wer darf Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA in der EU prüfen?

NUR Prüfinstitute die zugelassen/ notifiziert sind nach EN ISO/IEC 17025 und der EU Bauproduktenverordnung BauProd.VO

Das gilt AUCH für antike ERFA die in Deutschland, Österreich und der Schweiz heute NEU an einem Schornstein angeschlossen werden. Auch diese antiken ERFA müssen von einem notifizierten Prüfinstitut geprüft werden und benötigen ein Prüfgutachten in dem nachgewiesen wird, das sie die Normen von Deutschland, Österreich oder der Schweiz erfüllen, wenn sie in diesen Ländern neu installiert werden. Alle anderen Aussagen von Ofenhändlern, Ofenbauern, und Schornsteinfegern und Verkäufern solcher ERFA sind FALSCH.

Ausnahme in Deutschland:

Ein neuer und antiker Kachelofen der neu errichtet wird. Da reicht die Fachunternehmererklärung eines Kachelofenbaumeisterbetrieb.

Aber nur dann, wenn dieser Kachelofen handwerklich gemauert wird. Wenn der Kachelofen über einen Serienmäßig hergestellten Kachelofeneinsatz aus Stahl oder Gusseisen besteht, dann muß dieser Kachelofeneinsatz von einem notifizierten Prüfinstitut geprüft sein.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 28/08/2020 7:17 am
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