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Wer bin ich? Ich bin etwa 40 Jahre alt…

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Liebes Forum,

da dies mein erster Post ist, vielleicht ein paar kurze Worte vorweg. Wir haben gerade unsere Wohnfläche vergrößert und sind in ein gut erhaltenes Reihenendhaus eingezogen das zwar etwas älter, aber gut gepflegt ist. Wir, das ist ein junge Familie die es im Winter gerne warm hat und sich sehr gefreut hat das ein Heizkraftwerk im Wohnzimmer steht das sich mit Brennholz befeuern läßt.

Leider ist das Kraftwerk etwa genauso alt wie ich und der Schornsteinfeger sieht sich gezwungen den Ofen stillzulegen wenn ich nicht irgendwie einen Nachweis über den Feinstaubausstoß bringen kann, ich denke ab hier ist die Story eine von vielen im Forum.

Ganz untätig war ich bisher nicht und ich habe einiges in Erfahrung bringen können, obwohl ein Typenschild nirgendwo zu finden ist. Leider sind so viele Spinnweben im Sockel, das eine Untersuchung per Endoskop nichts erkennen kann. Aber aufgegeben habe ich noch nicht. Vom VorVorVorbesitzer (Ja, er lebt noch) weiß ich, dass der Ofen zwischen 1980 und 1984 im Haus eingebaut wurde. Ich weiß auch die Firma, doch erinnert sich der Seniorchef weder an Marke noch Modell und kann nicht helfen. Irgendwie finden wir das der Ofen erhaltungswürdig ist, und wollen ihn nicht einfach austauschen. Aktiver Partikelfilter ist eine Option, Nachweis durch Messung eher nicht. Aber vielleicht gibt es hier draußen ja jemanden der uns

helfen kann das Rätsel zu lösen: was das hier für ein Ofen ist, wer ihn gebaut hat und ob er eine Chance hat weiter zu heizen…

(Das Einbetten als Bild hat nicht wirklich funktioniert)

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen, vorab vielen Dank!

Marcel

 
Veröffentlicht : 16/10/2021 8:07 pm
(@schwarzmann)
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Vom VorVorVorbesitzer (Ja, er lebt noch) weiß ich, dass der Ofen zwischen 1980 und 1984 im Haus eingebaut wurde.

Ja GENAU. Also: Übergangsfrist bereits am 31.12.2017 !! ausgelaufen. Muss also schon LÄNGST stillgelegt SEIN und darf NICHT mehr betrieben werden, das ist nunmal FAKT. Hält Euer Bezirks-Fuzzi Dauer(Winter)Schlaf oder was macht der den ganzen Tag??

Solch ein Modell hab ich auch noch nie gesehen, aber so vom Bild und Jahrgang her (sorry) ist das "die letzte ....-Schleuder vor dem Herrn". Effizienz ca bei 60-70%. Und DANN auch noch in einem ALTbau mit schlechter Dämmung VIEL benutzen und "wir habens gern warm", sprich HOHE Wärmeverluste NOCHMAL exponentiell steigern durch unnötiges ÜBERheizen. 👿 DA müsst Ihr aber NUR noch Fahrradfahren... Die Abgaswerte ...möcht-ich-lieber-nicht-messen aus Rücksicht auf das schöne Messgerät. Und bzgl "Sicherheit" braucht man sich ja nur die Bedientüre anschauen. Das Design mag ja ganz urig und gefällig sein, aber "DAS Ding gehört WEG!". Da gibts auch keine Fristverlängerung oder sonstige Duldung. Wenn SO ein Ding erhalten bleibt macht sich das ganze Schadstoff-Verbesserungs-Modernisierungs-System unnötig und der Bezirks-Fuzzi riskiert ne Abmahnung.

Schaut Euch nach was gescheitem Neuen um, bei aller Liebe und Tradition, aber DAS "Ding" hats hinter sich.

 
Veröffentlicht : 16/10/2021 8:57 pm
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Na na na lieber Schwarzmann, wer wird denn gleich so schwarz sehen…!

Es ist wie immer im Leben, der Teufel steckt im Detail und vor Gericht zählt nicht die Wahrheit, sondern dass was sich beweisen lässt: Wenn die Vorbesitzer dem Bezirksschornsteinfeger glaubhaft machen konnten, dass der Ofen neuer ist als er wirklich ist, so haben sie wohl eine andere Frist gehabt. Das ist ohne Typenschild und Baujahr auch erstmal leicht zu behaupten…

Dazu ist zumindest unser “Bezirksfuzzi” nicht irgendein Idiot, sondern ein echt hilfsbereiter Mensch. Und da die Vorbesitzer das Haus aus gute, Grund mit Stichtag verkaufen wollten, wurde der Ofen verplombt und somit auf eine alternative Art temporär stillgelegt. Auf diese Weise konnte der neue Besitzer die Entscheidung treffen und wurde nicht vor vollendete Tatsachen gestellt. Nun, sind wir vor ein Paar Wochen eingezogen und kümmern uns um diese Baustelle. Dazu dürfen wir den Ofen tatsächlich auch nochmal in Betrieb nehmen (aber nicht regulär Betreiben), denn im Zweifel könnte er durch die Feinstaubmessung oder einen Partikelfilter ein zweites Leben bekommen, CO besteht er mit bravur…

Deinen Kommentar habe ich gelesen und die Position zur Kenntnis genommen. Es ist müßig darüber zu diskutieren, auch wenn der Altbau energetisch saniert und isoliert ist und von einer Bj 2018 Gasbrennwert Heizung zentral beheizt wird.

WIR möchten gerne versuchen den Ofen zu erhalten, denn er macht sich durch seine urige, rustikale Art hervorragend als Blickfang im Wohnzimmer und dient nicht primär der Wärmegewinnung.

Ich schätze es gibt hier noch ein paar mehr Menschen, deren Blick und Perspektive nicht ganz so Ruß geschwärzt sind.

Vielen Dank, Marcel

 
Veröffentlicht : 17/10/2021 4:31 am
(@schwarzmann)
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Ich denke nicht schwarz, sondern rational, erfahren und vorgabenkonform. Ob mir das persönlich gefällt oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Das mag alles so scheinbar-schön und toll sein sein, ist aber NICHT in Ordnung. Denn die Zuweisung DIESES Ofens auf ein jüngeres Datum ist völlig irrational. Sie ist weder nachvollziehbar noch realistisch belegbar. Das ergibt sich schon aus der typischen Bauform und ebenso aus der naheliegenden Logik in Verbindung mit dem Gebäude-Baujahr sowie der zurückliegenden Schornsteinfegerunterlagen, DASS dieser Ofen eben schon seit den frühen 1980ern HIER existiert. Da hat der Bezirks-Verwalter seinen Fachverstand ausgeschalten und sich wohl einfach bequatschen lassen.

Ein hilfsbereiter Bezirksschornsteinfeger ist an sich selbstverständlich und seine obligatorische Pflicht als "moderner quasi-behördlicher Dienstleister" - dem man je eh quasi "ausgeliefert oder zugeteilt" ist - das heißt aber nicht dass er die geltenen Vorgaben rechts-beugt! Die Verplombung ist natürlich eine prima pragmatische Lösung und selbstverständlich auch quasi eine Stillegung. Eine Inbetriebnahme (WOZU auch?!) ist aber weder notwendig noch möglich, denn dann wäre er ja nicht mehr stillgelegt und das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit. Auch muss ohnehin vor dem ersten Feuermachen eine Unterweisung durch den Schornsteinfeger erfolgen, die in den schadstoffarmen Betrieb und die Besonderheiten des Brennstoffes Holz einführen. Das ist also alles nicht so einfach und hemdsärmelig wie das von außen scheint.

Nicht "IM Zweifel" könnte der Ofen die gesetzlichen Hürden überwinden, sondern die Überwindung IST absolut zweifelHAFT. Das Wahrscheinlichkeitsverhältnis ist also UMGEKEHRT. Dito mit dem CO, wie kommst DU darauf dass ausgerechnet dieser nunmal Primitivst-Ofen ausgerechnet diesen sensiblen Abgaswert "mit BravOur" einhalten solle? Das ist äußerst unwahrscheinlich, dazu fehlen ihm allein schon die technischen Vorraussetzungen.

ICH persönlich finde diesen Ofen OPTISCH auch recht interessant, mit seinem deutlichen, klaren kantigen Design würde er sogar perfekt zu MIR passen 😉 Die rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Gegebenheiten sind aber halt nunmal Fakt. Das Bestehen einer Abgasmessung ist äußerst unwahrscheinlich, die Installation einer kostenintensiven nachgeschalteten Abgasreinigung nicht ganz so einfach, einbauintensiv und beileibe nicht so wirkungsvoll wie ein neuer Ofen, der dazu auch noch weniger Brennstoff benötigt und somit die Gesamt-Emissionen nochmals senkt.

Man darf bei aller "Liebe" nicht vergessen um WAS es im Gesamten geht: niemand BRAUCHT diesen oder einen anderen Kaminofen wirklich, denn es gibt eine äußerst schadstoffarme und effiziente Zentralheizung. Der Ofen ist reiner Luxus und erzeugt nur erhebliche ZUSÄTZLICHE vermeidbare Emissionen. Damit wird weder die Luft sauberer noch wird Energie geschweige denn das ach so wichtige heilige GELD gespart.

 
Veröffentlicht : 17/10/2021 11:37 am
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Da es zu diesem Ofen kein Typenschild gibt und keiner weiß,wär der Hersteller ist hätte der Ofen BEREITS bis zum 31. Dezember 2014 ausser Betrieb genommen werden müssen. Das regelt der § 26 Absatz 2 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. ABER es gibt im § 26, Absatz 1 eine Ausnahme.

Der Schornsteinfeger kann eiine Messung machen. Wenn der Ofen die Grenzwerte für CO von 4 Gramm/m3 und von Feinstaub von 150 mg/m3 nicht überschreitet darf der Ofen weiterbetrieben werden, ohne das ein Partikelfilter nachgerüstet werden muß.

Das hätte der zuständige Schornsteinfeger bereits dem Vorbesitzer des Hauses bis zum 31. Dezember 2013 mitteilen müssen.Da hat der zuständige Schornsteinfeger rechtswidrig gearbeitet und benötigt dringend eine Fortbildung.Der Schornsteinfeger ist der Kontrolleur der im Staatsauftrag die Einhaltung der gesetzlichen Regeln kontrollieren muß.

Aber grundsätzlich sollte man 40 Jahre alte Öfen verschrotten,

Weil moderne Öfen haben wesentlich höhere Wirkungsgrade. Insgesamt weniger Emissionen. wie Feinstaub, CO, Stickoxide, Furane und Dioxine. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es das Umweltzeichen der blaue Engel auch für Kaminöfen. Oder kaufen Sie einen Kaminofen der die Norm 15a B-VG von Österreich erfüllt. Diese Norm es wesentlich strenger als die Deutsche BImSchV.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 20/10/2021 7:23 am
(@schwarzmann)
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Eben. Mehr als eine "Holzverbrauchseinrichtung mit Abfallwärme und Schadstoffemissionen" ist das hier NICHT.

 
Veröffentlicht : 21/10/2021 4:54 pm
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Ich hatte eigentlich nicht vorgehabt diesen Off Topic Pfad weiter zu verfolgen, aber irgendwie driftet mir das zu weit ab und schlägt einen falschen Weg ein.

Die Vorbesitzer konnten in guten Glauben und besten Gewissen nachweisen, dass der Ofen im Sommer 1996 eingebaut wurde. Diesbezüglich liegt die Rechnung einer lokalen Firma vor und daher war zunächst einmal nicht davon auszugehen, dass hierbei irgendetwas nicht stimmt.

Der eingebaute Ofen war jedoch leider nicht neu (darauf geht die Rechnung nicht ein) und so kommt es das erst durch Recherche von den VorVorBesitzern in Erfahrung gebracht wurde, dass sie den Ofen ausbauen, reinigen und nach dem Verlegen von Parkett neu einbauen ließen.

Da dem Schornsteinfeger die Rechnung von 1996 als Altersnachweiß reichte kann man ihm höchstens Hier einen Vorwurf machen, aber ich glaube seiner Sorgfaltspflicht ist bereits damit Genüge getan, denn kaum eine Rechnung weißt wohl das Baujahr eines Ofen aus.

Zurück zum Problem und hier hänge ich mich an der Messung auf. Der Ofen hat die CO Werte mit bravur erfüllt, diese wurde vom Schornsteinfeger durchgeführt. Eine Messung von Feinstaub kann der lokale Schornsteinfeger nicht durchführen. Für die Messung von Feinstaub wurde mir jedoch gesagt, dass die Abnahme aus ZEHN einzelnen Messungen besteht. Und somit eigentlich teurer wird als ein aktiver Partikelfilter, der ebenfalls noch in Diskussion ist. Falls diese Aussage so nicht richtig ist, ziehe ich auch die Feinstaubmessung erneut in Betracht.

Diesbezüglich wäre tatsächlich noch einmal Input an dieser Stelle hilfreich.

 
Veröffentlicht : 27/10/2021 1:59 pm
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Wenn der Schornsteinfeger keine Messung des Feinstaubwert UND des CO Wert macht,kann der Ofen nicht mehr betrieben werden. So einfach ist die Rechtslage. Nach zulesen im § 26 Absatz 1 und 2 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.Wenn bei der Messung die Grenzwerte / Feinstaub 150mg/m³ und CO 4 Gramm/m3 NICHT überschritten wird darf der Ofen nach der JETZIGEN Rechtslage weiterbetrieben werden. Das regelt § 26 Absatz 1 Satz 1 und 2. Erst wenn die Grenzwerte überschritten werden, KANN der Ofen mit ein m Partikelfiler nachgerüstet werden- Das ist aber

1. Nicht immer möglich und

2. lohnt sich finanziell oft ncht

Investieren Sie Ihr Geld in einem neuen modernen Ofen.

Das Datum einer Rechnung ist nicht ausschlaggebend für die Betrieberlaubnis oder die Ausserbetriebnahme. sondern das Datum der Typprüfung und der Installiion im Haus.

Wenn es vom Hersteller des Ofen kein Prüfgutachten gibt das der Ofen die Grenzwerte vom CO und Feinstaub einhält ist eine Messung zwingend erforderlich.

Da keiner Weiß wer der Hersteller ist und somit auch keiner weiß wann der Ofen Typgeprüft wurde hätte der Schornsteinfeger spätestens bis zum 31. Dezember 2013 sagen müssen:

Dieser Ofen muss wenn keine Messung des CO und Feinstaubwert erfolgt bis zum 31. Dezember 2014 ausser Betrieb genommen werden. Hier haben Sie einen Schornsteinfeger der DRINGEND eine Fortbildung benötigt da er nicht einmal die gesetzlichen Regeln kennt die er im Staatsauftrag kontrolliieren MUSS.

Was ist der Unterschied zwischen einem aktiven und passiven Partikel/ Feinstaubfilter?

1. Ein passiver Feinstaubfilter besteht aus Keramik der im Ofen oder im Ofenrohr eingesetzt wird.

Diese passiven Filter müssen regelmäßig gereinigt werden..

Der Einbau im Ofen ist eine technische Veränderung am Ofen.

Aktive und passive Filter werden oft falsch als Katalysator bezeichnet

Ein Katalysator sind sie nicht Ein Auto mit Dieselmotor hat eine Katalysator und einem Rußpartikelfilter. Das sind 2 Bauteile.

Sie reduzieren keine anderen Emissionen wie Stickoxide oder Furane, Dioxine oder aromatische polyzyklische Kohlenwasserstoffverbindungen.

Auch sind diese Keramikfilter nicht mit Edelmetallen bedampft wie Platin.

Solche Keramikfilter sind bereits unter 100€ zu haben.

Ich halte diese Systeme für unhandlich

Allein die regelmäßige Reinigung verursacht Dreck.

Der Keramikfilter muss regelmäßig ausgebaut werden und mit Druckluft ausgeblasen werden.

2. Ein aktiver Partikelfilter wird elektrostatisch betrieben und im Schornstein eingebaut.

Hierzu ist ein Stromanschluss erforderlich.

Oft ist dieser Einbau aber nicht möglich im Schornstein.

Solche Filter müssen auch manuell gereinigt werden.

Bevor Sie eine Einzelraumfeuerungsanlage damit ausrüsten sollten Sie unbedingt VOR dem Kauf und der Installation mit Ihrem Schornsteinfeger reden.

Aktive Filter sind wesentlich teuer als passive Filter

Mit Einbau geht nichts unter 1.000 €

Die Nachrüstung eines gebrauchten Z.B. Kaminofen mit einem aktiven Filter ist in der Regel völlig unwirtschaftlich

Auch hier handelt es sich nicht um einem Katalysator und Sie erhöhen damit nicht den Wirkungsgrad und reduzieren nur den Feinstaub aber keine anderen Schadstoffe wie Stickoxide .

Investieren Sie ihr Geld in einen neuen modernen Kaminofen oder einer anderen Einzelraumfeuerungsanlage.

Wenn Sie etwas für die Umwelt tun wollen dann kaufen Sie einen Kaminofen der die Norm 15a B-VG von Österreich erfüllt in der Fassung vom 1.Januar 2015

. Österreich hat insgesamt strengere Emissionsgrenzwerte für Kaminöfen als die Deutsche BImSchV. Österreich verlangt für einen Kaminofen nach EN 13240 als Zeitbrandfeuerstätte einen Mindestwirkungsgrad von 80%. Deutschland nur 73%

Seit dem 1.Januar 2020 wird das Deutsche Umweltzeichen Der blaue Umweltengel vergeben

Diese Kaminöfen benötigen Serienmäßg einen passiven Partikelfilter.

Noch ( Stand Oktober 2021) gibt es nur einige Kaminöfen die diese Norm des Blauen Umweltengel erfüllen

Folgende Normen sind aber bereits technisch veraltet

Die DIN-plus und der Nordische Schwann.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 27/10/2021 7:22 pm
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Beiträge: 2
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Hallo,

mein Nachbar hat einen Feinstaubfilter (passiv) einbauen lassen,

der Ofen zieht deutlich schlechter. Die ständige Filterreinigung ist

eine Top Sauerei, diese Filter sind nicht zu empfehlen.

In meinem Umkreis wurde bereits zweimal eine Feinstaubmessung mit

positivem Ergebnis bei älteren Kaminöfen (Alter 20-25 Jahre) absolviert.

550€ für diese Messung sehen wesentlich freundlicher aus als 5090€

für eine neue KAGO kompatible Heizkassette zuzüglich Installationskosten.

Ich hatte auch überlegt die solide Kago Heizkassette auszutauschen,

eigentlich ein Wahnsinn da daran nichts kaputt ist nach 18Jahren

gelegentlichem Betrieb am Wochenende.

Dann wurde mir geraten für diesen Feinstaubtest nur trockenes

Buchenholz zu verwenden, gibts da weitere Erkenntnisse ?

Ich wäre interessiert ob es weitere Kaminöfen gibt, die diese

Feinstaubmessung positiv oder auch negativ überstanden haben.

Danke fürs Lesen

MfG Andy

 
Veröffentlicht : 11/12/2022 9:30 am
 Seth
(@)
Beiträge: 16
Eminent Member
 

Weil es hier öfter zur Sprache kam: Was macht einen neuen Ofen eigentlich effizienter in der Verbrennung als einen alten?

Wenn ich jetzt mal von einem 0815 Kamin ausgehe, den es in ähnlicher Form gestern sowie heute zu kaufen gibt.

 
Veröffentlicht : 12/12/2022 8:07 am
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