Hi,
wir wohnen in einer ETW im Erdgeschoss und möchten uns einen Kaminofen zulegen, der unser Wohnzimmer und evtl. einen Teil vom Flur beheizt.
Wir haben auch zwei Kaminzüge im Haus, wobei ein Kaminzug von unserer neuen Gasbrennwerttechnik genutzt wird. Dieser Zug wurde auch damals vom alten Heizkessel genutzt.
Nun ist ein Belüftungszug (der übrigbleibende Kaminzug) frei, da der neue Gasbrennwertkessel diesen lt. Heizungsbauer nicht mehr benötigt. Anstatt den Lüftungsschacht für das PE-Rohr zu nutzen, hat es sich der Heizungsbauer ganz einfach gemacht und den damaligen Zug wieder belegt.
Nun stellt sich uns die Frage, ob wir den Belüftungsschacht für einen kleinen Kaminofen nutzen können? Unser Wohnzimmer hat 25-30 qm und ist dementsprechend nicht allzu groß. Ferner beabsichtigen keine weiteren Eigentümer (im Sechs-Parteien-Haus) einen Kaminofen anzuschließen.
Die Innenmaße des Belüftungsschachtes liegen bei 28x14 cm.
Könnt ihr uns eine Rückinfo geben, ob es überhaupt noch Sinn macht darüber nachzudenken und welche Größe eines Kaminofens man nutzen kann bzw. welche Größe der Schornsteinfeger genehmigen würde?